27. September 2001
Auch deutsche Tiersch�tzer geschockt �ber die Aufhebung des Sch�chtverbotes:
Der Arbeitskreis f�r humanen Tierschutz und gegen Tierversuche eV hat Bundesrat Couchepin folgendes geschrieben:
Der gr�sste Feind des Rechts ist das Vorrecht
Sehr geehrter Herr Couchepin,
dem Internet- und Presseberichten, selbst hier in Deutschland, ist zu entnehmen, dass im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes in der Schweiz erwogen wird, bet�ubungsloses Sch�chten f�r bestimmte extremistisch-fundamentalistische Religionsgruppierungen per Ausnahmegenehmigung zuzulasssen. Ist dies richtig? Nachdem in anderen L�ndern, u a in Deutschland, solche Sondergenehmigungen f�r Tierqu�lerei aufgrund h�chstrichterlicher Grundatzentscheidungen eingeschr�nkt werden, will sich die Schweiz ins Mittelalter zur�ckkatapultieren und anachronistisches, grausamstes bet�ubungsloses Abmetzeln von Tieren neu zulassen? Und dies nach �ber hundert Jahren vorbildlichem Sch�chtverbot in der Schweiz?!
Wieviele Gessler-H�te wollen Sie denn noch gr�ssen? Auch die, die M�dchen-Beschneidungen oder Vielehen ritualisieren und zur "Religionsaus�bung" hochstilisieren? Sie werden eindringlich ersucht, von solch wahnwitzigem Gesetzes�nderungsverfahren abzusehen. Noch mehr Qualen wie schon bisher (auch in der Schweiz) - Massentierhaltung, Anbindung in dunklen St�llen etc - ist den Mitgesch�pfen wahrlich nicht mehr zumutbar.
In Erwartung Ihrer konkreten R�ck�usserung zu oben angef�hrten Fragen und
Ausf�hrungen verbleiben wir
mit freundlichen Gr�ssen
Ulrich Dittmann, Arbeitskries f�r humanen Tierschutz und gegen Tierversuche eV, 28.9.2001
Mail an den Verein gegen Tierfabriken Schweiz
Mail an den Webmaster
http://www.vgt.ch/news/010927.htm