16.Dezember '97
Der Aargauer Tierschutzbeauftragte Junker schlft weiterhin den amtlich besoldeten Schlaf des Ungerechten:
Missstnde in der Geflgel-Fabrik Kohler in Reitnau trotz Anzeige unverndert


Bereits am 25. Januar 1995 hat der VgT dem Tierschutzbeauftragten des Kantons Aargau eine Anzeige gegen diese Hhnerfabrik eingereicht, weil die Fenster abgedeckt waren, was klar die Tageslichtvorschrift der Tierschutzverordnung verletzt. Tierschutzbeauftragter Junker besttigte am 2. Februar 1995 den Eingang der Anzeige mit der arroganten, nichtssagenden Phrase: "Wir besttigen den Eingang Ihres Schreibens vom 25.1.95 und werden die uns notwendig scheinenden Massnahmen durchfhren."

Wie blich, wenn der VgT Tierschutzmissstnde anzeigt, hielt Junker offenbar auch in diesem Fall Massnahmen nicht fr notwendig. Mit Schreiben vom 25. Mai 1995 erstattete der VgT gegen Junker eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch und Begnstigung und beantragte die strafrechtliche Untersuchung des Umstandes, dass Junker offensichtlich nichts gegen den gesetzwidrigen Zustand unternommen hatte. Der Beamtenfilz deckt sich gegenseitig. Die Strafanzeige wurde ohne jede Untersuchung mit ein paar faulen Sprchen abgewiesen.

Nachdem die Missstnde nun seit Jahren unverndert weitergehen, ohne dass wir in diesem sonderbaren Rechtsstaat gegen diese offensichtliche Gesetzwidrigkeit und das amtsmissbruchliche Verhalten des verantwortlichen Beamten rechtlich etwas unternehmen knnen, bleibt uns nur die Mglichkeit, die ffentlichkeit darber zu informieren und einmal mehr zum Boykott tierischer Lebensmittel, insbesondere Fleisch und Eier, aufzurufen.

In der Umgebung dieser Hhnerfabrik stinkt es zeitweise penetrant nach Leichenverbrennung. Kohler verbrennt seine KZ-Opfer im Heizungsofen. Farbbilder von diesem Skandal werden spter in den VN verffentlicht.


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(c) Verein gegen Tierfabriken Schweiz, Verffentlichung nur mit Quellenangabe und Zusendung eines entsprechenden Exemplares
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