28.Dezember'97
Hhnerfabrik
Kohler in Reitnau:
BUWAL:
Private Kadaververbrennung illegal!
In der AZ vom 19.12.97 wurde die Auffassung der Sektion Luftreinhaltung der Aargauer Staatsbrokratie zu dieser privaten Kadaververbrennung bekanntgegeben: die Gemeinde Reitnau knne eine solche "durchaus bewilligen". Das beiliegende Schreiben des Bundesamtes fr Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) hlt dagegen in einem am 22.12.97 eingetroffenen Schreiben vom 9.12.1997 ganz klar fest: private Kadaververbrennung ist rechtswidrig. Damit ist der Vollzugsschlendrian des Kantons Aargau nicht nur im Tierschutz, sondern auch im Umweltschutz enthllt.
hnliches gilt beim Tierschutzvollzug: Der VgT hat schon im Januar 1995 wegen den vorschriftswidrig abgedunkelten Fenster der Hhnerfabrik Kohler beim Aargauer Landwirtschaftsamt Anzeige erstattet. Wie blich, wenn der VgT tierschutzwidrige Missstnde anzeigt, wurden die Missstnde auch in diesem Fall nicht beseitigt; der kantonale Tierschutzbeauftragte begngt sich mit Alibimassnahmen: einbau beweglicher Fensterklappen, die jedoch weiterhin stndig geschlossen blieben. Seit Jahren beobachtet der VgT diesen trotz Anzeige weiter andauernden, gesetzwidrigen Zustand. Nachdem nun die ffentlichkeit informierte wurde, rechtfertigt sich Junker einmal mehr mit unglaublich fadenscheinigen und unwahren Behauptungen: die Klappen seien nur in letzter Zeit geschlossen geblieben, da im September versehentlich mangelhaftes Futter geliefert worden sei, das bei den Hhnern Kannibalismus ausgelst habe. Fadenscheiniger geht es wirklich nicht mehr! Erstens sind die Klappen nicht erst seit September zu und zweitens wre solches Futter zurckzuweisen und zu ersetzen, anstatt die Tiere gesetzwidrig im Dunkeln zu halten, damit sie sich nicht gegenseitig blutig picken! Kannibalismus ist nicht eine Folge des Futters, sondern der tierqulerischen Intensivhaltung! Darum hat Kohler seine Fenster permanent geschlossen. Das ist im Kanton Aargau gut mglich, denn da kontrolliert sowieso niemand bzw angetroffene Missstnde werden vom Landwirtschaftsamt einfach mit Rechtsbeugungen gedeckt und als "gesetzeskonform" erklrt. Da die Tierschutzorganisationen in diesem sonderbaren Rechtsstaat kein Klagerecht, kann die Agromafia mittels ihren Marionetten in den Landwirtschaftsmtern tun und lassen, was sie will. Darum bleibt das vom Volk mit berwltigendem Mehr gutgeheissene Tierschutzgesetz nun schon seit 15 Jahren toter Buchstabe.
Auch die Kadaverbrennung kann Junker nicht entgangen sein, als er diesen Betrieb "kontrollierte". Man muss wirklich langsam die Frage stellen, was es eigentlich braucht, bis dieser unfhige Beamte gegen Missstnde ernsthaft einschreitet. Der Kanton Aargau wrde sich das Salr fr Junker besser sparen; er ist nicht nur berflssig, sondern fr den Tierschutzvollzug ein Hindernis, da er den gewerbsmssigen Tierqulern den Eindruck vermittelt, ihre Tierqulerei sei gesetzeskonform.
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