29. Dezember 1997
Zum Bericht in der Sonntags-Zeitung vom 28. Dez 1997:
Natel-Bentzer werden von der Swisscom berwacht - ein Grossrechner der Swisscom berechnet und speichert mintlich den Standort jedes Natel-Bentzers.
Der VgT ergnzt:
Auch alle normalen Telefonbentzer werden stndig berwacht!

Die Swisscom speichert von smtlichen Telefonanschlssen monatelang, wer wann wen angerufen hat. Von jedem Telefonanschluss - nicht nur von verdchtigen Personen, gegen die eine Strafuntersuchung luft - werden Name und Adressen der Angerufenen gespeichert, angeblich fr den Fall von Reklamationen ber Telefonrechnungen. Schon auf blosse Verdchtigung eines Bagatelldeliktes werden diese Daten - ohne richterlichen Beschluss - ausgedruckt an beliebige Strafuntersuchungsbehrden herausgegeben. Die Gegenpartei kann sich dann bei der Akteneinsicht davon Kopien machen.

Alle diese Feststellungen kann ich anhand der Akten einer vom Kloster Fahr gegen mich veranlassten Strafuntersuchung belegen. Diese Strafuntersuchung wurde dann brigens wegen Haltlosigkeit der Verdchtigung eingestellt wurde.

Fazit: Heisser Tip fr eiferschtige Ehemnner: Beschuldigen Sie Ihre Ehefrau irgendeines Bagatelldeliktes. Beweise brauche Sie dazu nicht, haltlose Verdchtigungen gengen. Sie knnen dann bei der Polizei einsehen, mit wem Ihre Ehefrau den ganzen lieben langen Tag Telefonflirts abhlt.


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