5. Februar 1998

Der VgT gewinnt erneut ein Verfahren gegen die Z�rcher (Ge)Stapo

Freispruch f�r Tiersch�tzer Erwin Kessler im Zusammenhang mit einer Kundgebung gegen die tierqu�lerische H�lterung von Speiseforellen im Keller des Restaurants Neues Kl�sterli

Die Verhandlung von heute Donnerstag vor dem Bezirksgericht Z�rich endete mit einem klaren Freispruch von Erwin Kessler. Das Urteil hebt eine Busse wegen "unbewilligter Kundgebung" auf, die auf Veranlassung von Gestapo-Chef Neukomm ergangen war.

Am 29. Mai 1997 erteilte die Sicherheitspolizei der Stadtpolizei eine Bewilligung f�r eine Kundgebung am Sonntag, den 1. Juni 1997, von 14 bis 16 Uhr, im Bereich Restaurant "Neues Kl�sterli". Am Freitag-Abend, den 30. Mai, wurde die Bewilligung auf pers�nliche Weisung von Polizeivorstand Neukomm per Fax widerrufen.

Die politische Voreingenommenheit von Polizeivorstand Neukomm gegen den VgT ist bekannt. Wiederholt schon ist die Stapo Z�rich, zT pers�nlich gedeckt von Neukomm, schikan�s gegen eine friedliche Bet�tigung der Meinungs�usserungsfreiheit vorgegangen. In allen bisherigen F�llen hat der VgT schliesslich Recht bekommen. So gab es eine Verzeigung gegen unsere Vizepr�sidentin, weil diese an der Bahnhofstrasse Flugbl�tter verteilte. Auf Rekurs hin wurde die Bussenverf�gung aufgehoben. Mit einer willk�rlichen Verf�gung verbot Neukomm dem VgT, die VgT-Nachrichten auf �ffentlichem Grund zu verteilen. Im Beschwerdeverfahren vor dem Stadtrat wegen krasser Verletzung der Meinungs�usserungs- und Pressefreiheit zog Neukomm seine Verf�gung dann zur�ck. Viele andere �bergriffe der Stapo waren derart offensichtlich rechtswidrig, dass schon gar kein Gerichtsverfahren angehoben wurde.

Neukomm missbraucht seine Polizeigewalt andauernd f�r politische Repressionen gegen den VgT. Der vorliegende Fall, wo Neukomm pers�nlich eine bereits erteilte Kundgebungsbewilligung annullierte, ist ein weiterer Akt in diesem Spiel. Da sein Widerruf der Bewilligung ohne konkrete Begr�ndung erfolgte und sich offenbar allein auf eine �berspitzte, nicht sachgerechte und menschenrechtswidrige Auslegung der st�dtischen "Vorschriften �ber die Benutzung des �ffentlichen Grundes zu politischen Zwecken", wonach politische Kundgebungen an Sonntag verboten sind, st�tzte, f�hrte der VgT die Kundgebung in kleinem Rahmen trotzdem durch. Auf Veranlassung von Polizeivorstand Neukomm schritt seine (Ge)Stapo v�llig unverh�ltnism�ssig ein, l�ste die Kleinkundgebung von 3 Personen durch Beschlagnahmung der von diesen ruhig und friedlich aufgehaltenen Plakaten auf und liess Polizeigrenadiere im Kampf-Ten� und mit Schlagst�cken bewaffnet auffahren. Diverse Polizisten in Zivil sowie zwei Streifenwagen wurden ebenfalls gegen die drei v�llig friedlich demonstrierenden VgT-Aktivisten eingesetzt, welche laut Feststellung im Polizeirapport niemanden behindert hatten.

Wie das Bezirksgericht heute feststellte, war diese Kleinkundgebung gemeinvertr�glich und deshalb nicht bewilligungspflichtig, das Verbot und die Busse deshalb rechtswidrig.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, was der bekannte Menschenrechtsspezialist Ludwig Minelli in seiner Zeitschrift "Mensch + Recht" vom Dezember 1997 �ber die Z�rcher Feiertagsregelung schreibt:

"Untersucht man die Feiertagsregelung, also etwa beispielsweise die im Kanton Z�rich noch immer bestehende Bestimmung, wonach an sogenannten 'hohen christlichen Feiertagen' Theater, Kinos, Museen und andere Einrichtungen geschlossen bleiben m�ssen, ist zu erkennen, dass hier auch ein Problem im Verh�ltnis zu Artikel 9 der EMRK (Garantie der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) vorhanden ist: Wieso eigentlich soll eine Bev�lkerung, die in religi�ser Hinsicht zunehmend gemischt oder indifferent ist, gezwungen werden, an bestimmten religi�sen Feiertagen auf Kino-, Theater- oder Dancingbesuch verzichten m�ssen? Kann im Ernst behauptet werden, dadurch w�rde 'Ruhe und Ordnung' gest�rt?"

Was Minelli hier �ber 'hohe christliche Feiertage' schreibt, gilt erst recht f�r gew�hnliche Sonntage. Es w�re absurd behaupten zu wollen, die Sonntagsruhe von Besuchern des Zoologischen Gartens oder eines Restaurants w�rden in ihrer Sonntagsruhe durch eine ruhige Kleinkundgebung der vorliegenden Art - ohne Ansprechen der Passanten - gest�rt.

An diesem Fall zeigt sich deutlich, wie Neukomm dazu neigt, seinen (vermeintlichen) Ermessensspielraum aus enger b�rokratischer Sicht auszu�ben bzw sogar politisch zu missbrauchen. Wie das Vorgehen der Stapo, einschliesslich des Polizeirichteramtes, zeigt, diente alles nur der Schikane des politisch unbequemen VgT: Am 2. Dezember wurde ich in vorliegender Sache v�llig sinnlos zu einer Einvernahme vorgeladen, obwohl es gar nichts mehr abzukl�ren gab und gar keine Fragen zu stellen waren. Ich wurde nur gefragt, ob ich in Erg�nzung zu meiner Einsprache noch etwas sagen wolle. Nichts als Schikane.


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