23.Februar 1998
Polizeiattacke auf
die Privatsph�re" (Sonntags-Zeitung vom 22.2.98):
Telefon�berwachung wegen
Sachschaden
K�rzlich wurde im Kanton Schaffhausen ein Strafverfahren abgeschlossen im Zusammenhang mit dem Ums�gen von Jagdhochsitzen durch die Animal Liberation Front (ALF) mit einem Sachschaden von rund 20 000 Fr. Der VgT billigt solches Vorgehen gegen die einheimische Jagd ausdr�cklich nicht Interessant ist aber, dass sich der zust�ndige Schaffhauser Untersuchungsrichter wegen einem blossen Sachschaden berechtigt f�hlte - was nachtr�glich vom Schaffhauser Regierungsrat gebilligt wurde! -, Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahmung eines Computers sowie wochenlange Telefon�berwachungen durchzuf�hren. Letzteres ist besonders bedenklich, weil von Telefon�berwachungen immer auch die Privatsph�re Unbeteiligter, welche den �berwachten Anschluss anrufen oder von da angerufen werden, betroffen ist. Nach herrschender Rechtsauffassung kommt deshalb eine Telefon�berwachung "nur bei schweren Delikten gegen den Staat sowie zB bei Kapitalverbrechen, schweren Drogen- und Wirtschaftsdelikten u.�. in Frage" (Niklaus Schmid: Strafprozessrecht, 3. Auflage, N763). Dass eine solche Rechtsauffassung und entsprechende gesetzliche Leitschranken nicht vor offenem Missbrauch sch�tzen, zeigt dieses Beispiel, in welchem die �berwachungsmassnahme �brigens nichts N�tzliches zu den Ermittlungen beigetragen hat. Die aktuelle Forderung der kantonalen Polizeikommandanten muss im Licht solcher Missbrauchsm�glichkeiten gesehen werden, unter Beachtung der Tatsache, dass der Staat die konstante Tendenz hat, seine Beamten zu decken.
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