11. Juni 1998
Sch�chtprozess:
Z�rcher Obergericht beantragt dem Bundesgericht eine
disziplinarische Bestrafung von Tiersch�tzer Erwin Kessler
11. Juni 1998
An das Schweizerisches Bundesgericht
Kassationshof
1000 Lausanne 14
Sehr geehrter Herr Pr�sident,
die II. Strafkammer des Obergerichtes des Kantons Z�rich hat Ihnen mit Schreiben vom 28. Mai 1998 beantragt, darauf zu "reagieren", dass ich in der eidgen�ssischen Nichtigkeitsbeschwerde im sogenannten Sch�chtprozess das Obergericht als "Freisler-Gericht" bezeichnet habe.
Der ber�chtigte Nazi-Richter Freisler, welcher nach dem Zwanzigsten Juli 1944 die Prozesse gegen die Hitler-Attent�ter gef�hrt hat, wurde zur Personifikation des nationalsozialistischen Justizterrors. In der Tat ist es ein schwerer Vorwurf, das Z�rcher Obergericht als Freisler-Gericht zu bezeichnen. Der Vorwurf ist berechtigt: So wie die Nazi-Gerichte den Holocaust gegen Juden und Zigeuner deckten, so deckt das Z�rcher Obergericht immer wieder den heutigen Holocaust an den Nutztieren. Wie unter der Nazi-Justiz werden vom Z�rcher Obergericht nicht die T�ter gerichtet, sondern diejenigen, welche sich gegen den Holocaust mit kritischen Worten auflehnen. Der Unterschied zwischen der heutigen und der Nazi-Zeit ist nicht grunds�tzlicher Art: Die Hitler-Attent�ter verwendeten Sprengstoff und wurden gehenkt, ich verwende nur Formulierungen, die gewissen Kreisen nicht passen, und werde deshalb ins Gef�ngnis geworfen.
Der heutige Holocaust an den Nutztieren basiert auf den gleichen Charakterstrukturen wie damals der Holocaust an Juden, Slawen und Zigeunern. Die heutigen T�ter und Mitl�ufer - egal ob im konkreten Fall Tier�rzte, Veterin�rbeamte, Rabbiner, Richter, Bundesr�te, Politiker, Journalisten und Konsumenten - sind um nichts besser als die damaligen Nazi-Verbrecher und deren Karriere-Egoisten und Mitl�ufer.
Wer sagt, der Vergleich des heutigen Terrors an den Nutztieren mit dem Holocaust sei menschenverachtend, der hat eine tierverachtende Einstellung und die elementarsten Grunds�tze einer umfassenden Ethik noch nicht begriffen. Mit meinen Nazi-Vergleichen will ich bewusst machen, dass derart ethisch unterentwickelte Menschen immer noch und massenhaft an den Schaltstellen dieser Gesellschaft sitzen, und dass das der Grund daf�r ist, dass der Holocaust der Nutztiere europaweit unvermindert weitergeht.
Den Egoismus der Massen ausn�tzend, vermochte Hitler ein ganzes Volk hinter sich zu scharen - �hnlich wie die heutigen F�hrer. Die Abstimmung �ber die Genschutzinitiative zeigte dies einmal mehr. Sie zeigte aber auch, dass es eine gewichtige Minderheit Erwachter gibt, welche Tier und Umwelt in ihr ethisches Verantwortungsbewusstsein einschliessen. Nicht umsonst nimmt die Mitgliederzahl des VgT trotz Hetzkampagnen in den konservativen Presse anhaltend rasch zu, so dass der VgT in der relativ kurzen Zeit seines Bestehens zu einer der gr�ssten Tier- und Konsumentenschutzorganisation der Schweiz geworden ist. Die skandal�se Verurteilung wegen angeblich rassistischer Sch�chtkritik hat eine gewaltige Spenden- und Neumitgliederwelle ausgel�st.
W�hrend unsere �ffentlichkeitsarbeit zur �berwindung des heutigen Holocausts den Repressionen einer systematischen Willk�rjustiz im Stile Freislers ausgesetzt ist, geht die heuchlerische "Geschichtsaufarbeitung" weiter, welche kein einziges Opfer wieder lebendig macht.
Mit freundlichen Gr�ssen
Dr Erwin Kessler, Pr�sident VgT Schweiz
Anmerkung f�r die Presse:
Das Schreiben des Obergerichtes (zwei Seiten) kann beim VgT per Fax bestellt werden.
Nichtigkeitsbeschwerde, auf welche sich das Obergericht bezieht.
Zum Verst�ndnis wichtig ist auch, was das Obergericht �ber die Nazi gesagt hat.
Das Obergericht st�tzt meine Verurteilung auf die Behauptung, niemandem d�rfe die Menschenw�rde abgesprochen werden - auch dem schlimmsten Tierqu�ler nicht. Gleichzeitig aber spricht das gleiche Gericht an anderer Stelle den Nazis die Menschenw�rde ab, indem es diese als die schlimmsten Verbrecher und Unmenschen bezeichnet. (Ein Unmensch ist ein Mensch ohne Menschenw�rde, moralisch ein Nicht-Mensch.) Solch krasse Widerspr�che sind typisch f�r politische Terror-Prozesse, wie sie auch Freisler gef�hrt hat.
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