12. Juli 1998
Neuer Teilerfolg des VgT in der
Kloster-Fahr-Aff�re:
Muni jetzt in einer Freilaufbucht
Artikel 18 der eidgen�ssischen Tierschutzverordnung verlangt f�r Rindvieh in Anbindehaltung regelm�ssigen Auslauf. Das Bezirksgericht Baden hat im sogenannten Maulkorb-Prozess Kloster Fahr gegen VgT festgestellt, dass die Munihaltung inzwischen - aufgrund der Kritik des VgT - dieser Vorschriften angepasst worden sei und der bisher dauernd angekettete Muni heute Auslauf erhalte. Obwohl das Gericht damit zumindest eine klare Verletzung von Tierschutzvorschriften im Kloster Fahr festgestellt hat, beurteilte es die damalige Kritik des VgT, im Kloster Fahr w�rden Tierschutzvorschriften verletzt, ohne weitere Begr�ndung als rechtswidrige Ehrverletzung (die Berufung gegen dieses skandal�se Urteil ist zur Zeit vor dem Aargauer Obergericht h�ngig).
Seit der nun schon �ber drei Jahre andauernden Kontroverse um die Tierhaltung des Klosters Fahr haben wir stets eine Freilaufbucht im Stall oder regelm�ssigen Auslauf im Laufhof oder auf der Weide gefordert. Tierfreundliche Bauern weiden ihren Muni zusammen mit den K�hen. Wie bei Hunden werden Munis erst durch die dauernde Kettenhaltung aggressiv und gef�hrlich.
W�hrend das Kloster stets s�mtliche Kritik als unwahr darstellte und vor Gericht sogar behauptete, dem VgT gehe es nicht um Tierschutz, sondern nur gegen das Kloster, hat es der in Tat und Wahrheit berechtigten Kritik still und leise Rechnung getragen, indem der Muni regelm�ssigen Auslauf im Laufhof erhielt. Nun hat er auch die seit langem geforderte Freilaufbucht im Stall erhalten, wo er - statt st�ndig unbeweglich angekettet zu sein - wenigstens ein paar Schritte machen und sich um die eigene Achse drehen kann. Es ist keine Frage, dass die dauernde Kettenhaltung eines so kraftvollen, noch jungen und bewegungsfreudigen Tieres sehr �bel ist. Das Bezirksgericht Baden hat dem VgT in einer willk�rlichen vorsoglichen Verf�gung - ebenfalls ohne vern�nftige Begr�ndung - verboten, dies als Tierqu�lerei zu bezeichnen.
Trotz einigen Verbesserungen in der Tierhaltung und der entsprechend zur�ckgenommenen Kritik des VgT prozessiert das Kloster mit hohen Anwaltskosten weiter gegen den VgT. Es sind zur Zeit vier Gerichtsverfahren des Klosters gegen den VgT h�ngig. Der VgT ist dadurch gezwungen - trotz den zwischenzeitlichen Verbesserungen -, sich weiter mit dem Kloster Fahr zu befassen und wird auch laufend die �ffentlichkeit �ber diese Verfahren und die Gerichtswillk�r gegen den VgT informieren und bei dieser Gelegenheit auch auf die immer noch nicht tiergerechte Haltung der Schweine und der K�he hinweisen: Mutterschweine im Kastenstand und K�he unter dem elektrischen Kuhtrainer.
Das Kloster h�tte es einfach in der Hand, die Kontroverse rasch zu beenden. Eine tierfreundliche Haltung w�rde weniger kosten als die bisherigen und k�nftigen Anwalts- und Gerichtskosten. Wie sch�n und f�r das Ansehen des Klosters g�nstig w�re es, wenn die vielen Ausfl�gler mit ihren Kindern im Kloster Fahr gl�ckliche Schweine, K�he und K�lber auf der Weide antreffen k�nnten! Wir lange m�ssen wir noch auf diese g�ttliche Eingebung bei den Klosterleuten warten?
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