13. Juli 1998
Tuttwil, den 14. Juli 1998
An das Kassationsgericht des Kantons Z�rich
Grossm�nsterplatz
8001 Z�rich
Kass-Nr 98/238 S
Sehr geehrter Herr Pr�sident,
in Erg�nzung zu meiner Kassationsbeschwerde im sogenannten
Sch�cht-Prozess folgendes:
I.
Das Z�rcher Obergericht hat einen Porschefahrer, der innerhalb von zweieinhalb Jahren dreimal bei massiven Tempoexzessen - bis 54 km/h �ber der erlaubten H�chstgeschwindigkeit - geschnappt wurde, zu 30 Tagen Gef�ngnis bedingt verurteilt.
Das Z�rcher Obergericht hat einen Tiersch�tzer, der j�dische Tierqu�ler mit den passenden Worten undiplomatisch kritisiert hat, zu 45 Tagen Gef�ngnis unbedingt verurteilt.
Kommentar: �berfl�ssig
II.
Kommentar: folgt nach Zustellung des Kassationsentscheides.
Mit freundlichen Gr�ssen
Erwin Kessler, Pr�sident VgT
Post-Skriptum:
Ich habe mir lange �berlegt, ob ich diese Eingabe an das Kassationsgericht oder an den Nebelspalter richten soll. Schliesslich habe ich mich f�r den Dienstweg entschieden, mit einer Kopie an den Nebelspalter.
*** [Newsverzeichnis] ***
(c) Verein
gegen Tierfabriken Schweiz, Ver�ffentlichung nur mit Quellenangabe und Zusendung
eines entsprechenden Exemplares
Diese Seite wurde erstellt am 13. Juli 1998, Mail an den Webmaster
URL: http.//www.vgt.ch/news/980713.htm