27. Juli 1998
In dem seit fast drei Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen edm Verein gegen Tierfabriken (VgT) und dem Stift Kremsm�nster (O�) bekamen nun endlich die
Tiersch�tzer in einer aufsehenerregenden Entscheidung des Obersten Gerichtshofes letztlich recht.
Der Verein hatte im Sommer 1995 die unhaltbaren Zust�nde in der H�hnerbatterie sowie im Schweinemastbetrieb des Klosters in Flugbl�ttern und im ORF
Help-TV heftig kritisiert. Das Stift reagierte mit Ausfl�chten (in der Nachbarschaft sei es auch nicht besser...) sowie teuren Unterlassungsklagen (Streitwert �S
600.000,--!) und bekam in den ersten zwei Instanzen (Handelsgericht und Oberlandesgericht Wien) recht.
Die Tiersch�tzer wollten diese Entscheidungen, mit denen ihnen die Verwendung der allgemein gebr�uchlichen Begriffe "Tierqu�lerei" und
"Tier-KZ" f�r Massentierhaltungsbetriebe verboten worden w�re, nicht hinnehmen und brachten die Rechtssache in einer au�erordentlichen Revision vor
den Obersten Gerichtshof. Dieser folgte dem Rechtsstandpunkt des VgT und f�hrte aus, da� aufgrund der allgemeinen Bedeutung des Themas "Tierschutz"
auch massive Kritik zul�ssig sei. Der Gerichtshof w�rtlich: "Massentierhaltung schafft f�r die betroffenen Tiere zweifellos �u�erst unangenehme
Lebensbedingungen. Dies darf auch mit massiver Kritik als Tierqu�lerei oder mit dem Vergleich 'Tier-KZ' plakativ und provokant zum Audruck gebracht werden."
Die erfolgreiche Anw�ltin des Vereins, Dr. Claudia Scho�leitner (Ried i. I.): "Dieses Urteil des H�chstgerichtes ist sensationell und richtungsweisend. Die
Entscheidung des OHG ist f�r den gesellschaftspolitisch �beraus sensiblen Bereich des Tier- und Umweltschutzes von grundlegender Bedeutung und
spiegelt einen tiefgreifenden Wertewandel dar."
P.S.: Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne eine Kopie der OHG-Entscheidung zu.
R�ckfragehinweis:
Tierarzt. Dr. Franz-Joseph Plank, VgT-Gesch�ftsf�hrer, 0043 27
74/88 13
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Anmerkung von Erwin Kessler, Pr�sident VgT Schweiz:
Einen �hnlichen Entscheid zugunsten der Bezeichnung "Tier-KZ" gibt es auch in Deutschland. Nur in der Schweiz wird der VgT mit skandal�sen gerichtlichen Redeverboten (Maulkorbprozess Kloster Fahr) belegt und der VgT-Pr�sident sogar wegen dem Vergleich mit Nazis zu 45 Tagen Gef�ngnis unbedingt verurteilt (Sch�chtprozess).
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gegen Tierfabriken Schweiz, Ver�ffentlichung nur mit Quellenangabe und Zusendung
eines entsprechenden Exemplares
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