19. August 1998

Veterinramt des Kantons Zrich
Frau Kantonstierrztin Dr Regula Vogel

Fischhlterung in Restaurants

Sehr geehrte Frau Dr Vogel,

in Ihrem Schreiben an unsere Vizeprsidenten begrnden Sie Ihre minimalistischen Anforderungen an die Speisefischhlterung in Restaurants damit, dass die Fische nur eine "limitierte Zeit" in diesen kleinen Behltern gehalten wrden. Dabei bersehen Sie, dass die Fische gerade in dieser Zeit in diesen ffentlich ausgestellten Glasbehltern ein dringendes Bedrfnis haben, sich in Deckung aufzuhalten. Weiter bersehen Sie, dass es sich um eine permanente, gewerbsmssige Tierhaltung handelt, nicht um Provisorien; warum hier nicht konsequent artgerechte Verhltnisse gefordert werden, ist unverstndlich. Ihre minimalistischen Anforderungen bringen den Tieren kaum etwas und sind offensichtlich wieder einmal eine der vielen Alibimassnahmen, mit denen der Anschein erweckt werden soll, es werde etwas getan in Sachen Vollzug des Tierschutzgesetzes.

Wir werfen Ihnen vor, bewusst und systematisch die Durchsetzung des Tierschutzgesetzes zu verhindern. Daran ndert nichts, dass Ihre Untaten zur Zeit noch vom herrschenden Regime gedeckt werden.

Mit freundlichen Grssen
Dr Erwin Kessler, Prsident VgT


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