4. Sept 1998

Regierungsrat Lei deckt Missstnde in Stllen und Veterinramt:

Veterinramt erklrt sich unfhig, die Auslaufvorschrift fr Rindvieh durchzusetzen!

Weil das Veterinramt den Namen von Brgern, welche Tierschutzmissstnde melden, dem Angezeigten mitteilen und den Anzeiger damit dem Terror der Tierquler, welche gegen Menschen meist ebensowenig Hemmungen zeigen, aussetzen, wenden sich Zeugen oft an uns, nicht direkt an die Behrden. Solche Meldungen werden von uns vertraulich behandelt. Weder private Anzeiger noch Tierschutzorganisationen haben in Tierschutzbelangen ein Klagerecht mit Parteistellung, weil der Gesetzgeber die Durchsetzung des Tierschutzgesetzes ausschliesslich zur Amtssache erklrt hat. Das Veterinramt als Vollzugsinstanz ist deshalb verpflichtet, jedem Verdacht auf Missstnde von Amtes wegen nachzugehen. Da Rindvieh in Anbindehaltung gemss Artikel 18 der Tierschutzverordnung (und seiner offiziellen Auslegung) wchentlich mehrmals Auslauf erhalten muss, ist diese Vorschrift durchaus berprfbar. Wenige Stichproben reichen schon. Dazu gibt es die Mglichkeit, den Tierhalter zur Fhrung eines Auslaufjournales zu verpflichten, das stichprobenweise berprft werden kann. Bei Falscheintragungen macht sich der Tierhalter zustzlich der Dokumentenflschung schuldig.

Nun zu einem konkreten Fall, der bereits vor einem Jahr fr Schlagzeilen gesorgt hat:

Seit Jahren ist von verantwortungsbewussten Brgern beobachtet worden, dass Landwirt Engel in Mammern in tierqulerischer Weise die Auslaufvorschrift missachtet. Jahrelang kmmerte sich das Veterinramt pflichtwidrig nicht darum. Eine private Anzeige bewirkte gar nichts. Als sich dann - vor nun einem Jahr - der VgT mit einer Anzeige einschaltete, belohnte Kantonstierarzt Ngeli diesen gewerbsmssigen Tierquler auf der Stelle sogar noch mit einer Ausnahmebewilligung zur Nichteinhaltung der Auslaufvorschrift, weil der Bedauernswerte whrend der Obstzeit keine Zeit habe, die Stalltre zu ffnen, um die Khe in den Auslauf zu lassen! Eine Disziplinarbeschwerde gegen diese amtsmissbruchliche Sonderbewilligung wies Regierungsrat Lei ab, und wie deckte auch das stets auf der Seite der Tierquler und unttigen Kantonstierrzte stehende Bundesamt fr Veterinrwesen diesen Vollzugsschlendrian (weswegen es landesweit bel steht mit der Durchsetzung des Tierschutzgesetzes, wie krzlich die Kommission Langenegger offiziell feststellte). Nicht verwunderlich bei einem solchen agro-mafiosen Beamten-Filz, dass Landwirt Engel sich bis heute nicht veranlasst fhlt, die Tierschutzvorschriften endlich ernst zu nehmen. Subventionen gibt es ja auch so!

Erst als der VgT den Skandal publik machte, ergaben sich geringfgige Verbesserungen. Der neu eingezunte Auslauf hat jedoch bis heute Alibifunktion. Khe sind dort nur selten zu sehen. Aber das Veterinramt ist offenbar damit zufrieden.

Mit Schreiben vom 8. August 1998 teilten wir Kantonstierarzt Ngeli mit, dass wir ber monatelange Kontroll-Aufzeichnungen verfgen, wonach die Khe Engels nur ganz selten im Auslauf sind und dann in der Regel nur die Hlfte, so dass jede einzelne Kuh nur 1 bis 2 mal pro Monat Auslauf erhlt und auch das nur ganz kurz - eine krasse Verletzung des Tierschutzgesetzes. Da die Zeugen keine Lust haben, sich persnlich mit diesem Tierquler herumzuschlagen, ersuchten wir das Veterinramt, in nchster Zeit unbemerkt selbst Kontrollen durchzufhren und die Kosten dem Fehlbaren zu berbinden.

Mit Schreiben vom 1. September 1998 antwortete Kantonstierarzt Ngeli in blicher bequem-brokratischer Weise, "das Veterinramt sei auf Personen angewiesen, die als Zeugen die ungengende Bewegung des Rindviehs von Herrn Engel besttigen knnen". Das ist eine klare, offizielle Bankrott-Erklrung des Tierschutzvollzuges im Thurgau. Es ist weder die Aufgabe von Privaten noch von Tierschutzorganisationen, die Arbeit des Veterinramtes zu machen, nachdem der Gesetzgeber den Tierschutzvollzug zur ausschliesslichen Sache des Staates erklrt hat. Unsere Aufgabe sehen wir darin, die pflichtgemsse Ttigkeit der Vollzugsbeamten im Auge zu behalten.

Demnchst sind Regierungsratswahlen. Wir werden allen, denen das Leiden der Nutztiere nicht gleichgltig ist, raten mssen, Regierungsrat Lei nicht mehr zu whlen, da er offensichtlich nicht fhig ist, seinem Veterinramt endlich Beine zu machen.

Erwin Kessler


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