20. September 1998

Lebend gegrillte Katzenbabys in Peking

Ist es erlaubt, chinesische Tierquler zu kritisieren? Oder komme ich nur ins Gefngnis, wenn ich jdische Tierquler als Unmenschen bezeichne?

von Erwin Kessler, Prsident VgT Schweiz

Ob tierschtzerische usserungen den Tatbestand des Antirassismus-Gummiartikels erfllen, vermag in diesem Land niemand im voraus zu sagen. Der Bundesrat hat zwar vor der Abstimmung ber dieses Maulkorbgesetz beschwrend verkndet, der Normalbrger sei von diesem Gesetz gar nicht betroffen, es richte sich nur gegen notorische Rassisten und Neonazis. Wie so oft, hat der Bundesrat auch diesmal wieder das Volk belogen: Der Erste, der aufgrund dieses neuen Maulkorbgesetzes zu einer unbedingten Gefngnisstrafe verurteilt wurde, war kein Rassist, kein Neonazi und kein Holocaustleugner, sondern ein Tierschtzer, welcher Juden in keiner anderer Hinsicht kritisierte, als hinsichtlich der grausamen jdischen Schcht-Tradition.

Es ist sinnlos, bei Rechtsanwlten Rat zu suchen, was fr Meinungsusserungen noch erlaubt sind. Niemand kann das voraussagen. Die einzige Behrde, die in meinem Fall - Wohn- und Arbeitsort im Thurgau - verbindlich beurteilen knnte, ob gegen geplante Verffentlichungen allenfalls Anklage erhoben wrde, ist die Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau. Diese weigert sich, solche Beurteilungen abzugeben. Als Tierschtzer werde ich zuerst aufs Glatteis gefhrt, dann schlgt der Staat zu, denn ich bin ein unbequemer Kritiker des Tierschutznichtvollzuges und korrupter Vorgnge in diesem Staat, der Volksentscheide offen missachtet. Und der Antirassismus-Gummiartikel ist ein praktisches Mittel, nach Lust und Laune des herrschenden Regimes, gegen unbequeme Kritiker vorzugehen. Mit welcher unglaublichen Nazi-Willkr gegen den angeblichen Holocaustleugner Jrgen Graf und den Verleger des keineswegs rassistischen, aber kritischen Blattes "Recht+Freiheit" vorgegangen wurde, kann im Internet nachgelesen werden unter http:/www.vgt.ch, wo auch der politische Schchtprozess gegen mich ausfhrlich dokumentiert ist.

Ich bin verurteilt worden, weil ich die Schchtjuden als Unmenschen bezeichnet habe. Es sei erlaubt, heisst es im Urteil, das Schchten als Tierqulerei zu bezeichnen. Nicht erlaubt sei es aber, die Schchtjuden als Tierquler und Unmenschen zu bezeichnen. Gilt das nun nur fr Juden, dass wer Tiere qult, nicht als Tierquler bezeichnet werden darf? Die jdischen Sonderrechte in diesem Land und die Knieflligkeit unserer Regierung gegenber jdischen Erpressungen, knnten dies vermuten lassen. Sicher ist das aber nicht, denn im Umgang mit dem Antirassismus-Gummiartikel ist gar nichts sicher.

So weiss ich denn nicht, ob ich den Chinesen in Peking, die in Gourmet-Restaurants vor ihren Augen lebend gegrillte Katzenbabys verspeisen, Unmenschlichkeit vorwerfen darf oder nicht. Laut Gerichtsurteil im Schchtprozess ist es verboten, irgend einem Menschen, die Menschenwrde abzusprechen - oder gilt dies wieder nur fr Juden? Fragen, welche sich die zustndige Thurgauer Staatsanwaltschaft weigert, zu beantworten, und die mir sonst niemand verbindlich beantworten kann.

Folgender Bericht ber diese chinesische Scheusslichkeit ist mir zugegangen:

Die neue Spezialitt fr chinesische Gourmets heisst "Choi Dong Tsai", auf Deutsch "Hpfende Braten", und das Pekinger Nobelrestaurant nennt sich "Taa Koi" (miauendes Ktzchen):

Zunchst werden die Kfige mit den gefesselten Katzenbabys mit dem Servierwagen von Tisch zu Tisch gefahren, damit sich jeder seinen Braten vorher aussuchen kann. Die gewnschten Tierchen nimmt der Koch, rasiert sie und hackt ihnen mit dem Beil Pftchen und Schwanz ab. Dann werden sie mit l bergossen und lebendig gegrillt. Dies alles geschieht vor den Augen der Gste und ruft nur Heiterkeit hervor. Man ahmt lachend die verzweifelten Bewegungen der armen Ktzchen nach, und ihr jammervolles Schreien strt keinen einzigen Menschen.

Abertausende von Ktzchen mssen dieses grauenvolle Martyrium fr perverse Gaumenfreuden unmenschlicher Feinschmecker erdulden, die nach immer ausgefalleneren und grausameren Genssen verlangen.

Den deutschen Reportern erklrte man, dass man auch in Deutschland, wo es zahlreiche chinesische Restaurants gibt, diese Spezialitt Cho Dong Tsai mit allen Horror-Begleiterscheinungen anbieten will. Schon jetzt gbe es hier viele Chinesen, die sich zu Hause Ktzchen zubereiten.

Dieser Bericht klingt keineswegs unglaubwrdig, wenn man weiss, was Chinesen sonst noch alles aus dem Gruselkabinet verspeisen: Gefesselten Affen wird bei vollem Bewusstsein der Schdel geffnet, um so das Hirn wie aus einem Suppenteller zu lffeln. Haifischen werden bei lebendigem Leibe die Flossen abgeschnitten und auch hierzulande in chinesischen Restaurants als "Haifisch-Suppe" serviert, unbehelligt von der Justiz, die lieber kritische Tierschtzer ins Gefngnis wirft. Das sind Tatsachen. Warum soll also der Bericht ber die lebend gegrillten Katzenbabys nicht glaubhaft sein?

Grundstzlich wrde ich in einem solchen Fall eine Recherche-Expedition nach Peking starten. Ich habe schon andere Auslandexpedition durchgefhrt, zB um Migros-Lgen ber die Parma-Schinken-Produktion aufzudecken. Die zurckgebrachten schlimmen Aufnahmen wurden von den Medien unterdrckt. Warum also in einem aufwendigen Unterfangen Beweise aus Peking zu holen, welche dann unser konformistischen Einheitsmedien unterdrcken? Um dann, wenn ich es in den VgT-Nachrichten verffentliche - so wie die Grausamkeit des Schchtens - wieder zu Gefngnis verurteilt zu werden?

Die Angst vor weiteren Gefngnisstrafen ist nicht der Grund, warum ich keine Expedition nach Peking mache. Das Risiko eines Strafverfahrens ist klein, wenn ich Spanier wegen ihren Stierkmpfen, Chinesen wegen gegrillten Katzen-Babys, Franzosen wegen dem Gnsestopfen, Islnder wegen dem Wahl-Abschlachten und Moslems wegen dem Schchten kritisiere. Juden haben eine Sonderstellung: sie drfen ungestraft die ganze nichtjdische Menschheit als Vieh bezeichnen, das nur auf der Welt ist, um von dem von Gott ausgewhlten jdischen Volk ausgebeutet zu werden (so steht es im Talmud). Umgekehrt muss ins Gefngnis, wer jdischen Tierqulern Unmenschlichkeit vorwirft.

Warum also gehe ich nicht nach Peking? Es gibt in der Schweiz noch soviel unglaubliches, von den Medien systematisch unterdrcktes Tierelend, dass es zu billig ist, fernen Vlkern moralisierend Tierqulerei vorzuwerfen.

 

Hinweis:
Die Zubereitung von Katzen in einem chinesischen Restaurant (kurzes Brhen in kochendem Wasser, dann Enthuten - und die Katze lebt immer noch!) ist auf folgender VHS-Video-Cassette dokumentiert: "Das Gemetzel der Unschuldigen", erhltlich fr Fr 35. - bei ATRA-OIPA, Casa Orizzonti, CH6517 Arbedo, Fax +41 91 829 41 13. Auch im VgT Video-Verleih erhltlich.


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