23. Sept 1998

Noch mehr Sonderrechte fr Juden:
Bundesrat Couchepin erleichtert Schchtfleisch-Importe zur Umgehung des Schchtverbotes

An
Herr Bundesrat Couchepin
Eidg Volkswirtschaftsdepartement
Bundeshaus
3003 Bern

Verfassungswidrige Erleichterung fr Schchtfleisch-Importe

Sehr geehrter Herr Bundesrat,

mit Entsetzen hren wir, dass Sie den Schcht-Juden in der Schweiz noch mehr Sonderrechte einrumen wollen.

Das generelle Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betubung in der Schweiz basiert auf einem entsprechenden Volksentscheid. Seit dieses Verbot aus der Verfassung herausgenommen und im Tierschutzgesetz verankert wurde, unternimmt der Bundesrat indessen alles, um den Juden Sonderrechte zur Ausbung ihrer grausamen Schchttradition einzurumen:

- Der Bundesrat erlaubt die einfache Umgehung der Betubungspflicht beim Schlachten durch den Import von Schchtfleisch.

- Letztes Jahr hat der Bundesrat in der revidierten Tierschutzverordnung ausdrcklich das Schchten ("rituelles" Schlachten ohne vorherige Betubung) von Geflgel erlaubt: Der Besuch einer jdischen Delegation bei Ihrem Vorgnger Delamuraz gengte, um die in der Vernehmlassung vllig unbestrittene Betubungspflicht beim Schlachten von Geflgel aufzuweichen und den Schchtjuden ein Sonderrecht einzurumen.

- Nun hat offenbar ein kurzer jdischer Besuch bei Ihnen ausgereicht, um den Juden ein Sonderrecht einzurumen gegenber den sonst fr alle anderen Brger dieses Landes geltenden Fleischimportvorschriften.

Das Sensationsblatt FACTS hat dies in vllig verdrehter Weise so dargestellt, als ob fr Schchtfleischimporte besondere, schikanse Vorschriften gelten wrden. Abgesehen davon, dass das sehr berechtigt wre, war aber das Bundesamt fr Landwirtschaft lediglich nicht bereit, den Juden Sonderrechte gegenber allgemeingltigen Vorschriften einzurumen.

Wir ersuchen Sie, Herr Bundesrat Couchepin, sich bei Ihrer Amtsfhrung an die Verfassung zu halten: Alle Schweizer, inkl Juden, sind vor dem Gesetze gleich.

Mit der Kultusfreiheit hat die Schchtfleischfresserei sowieso nichts zu tun: Weder der Talmud noch irgend eine andere jdische Religionsvorschrift zwingt Juden, Fleisch zu essen! Es handelt sich um eine blosse Tradition einer sektiererischen jdischen Minderheit. Whrend die moslemischen Religionsfhrer die Betubung der Schlachttiere ausdrcklich als erlaubt beurteilen, sind orthodoxe jdische Rabbiner wesentlich sturer; selbst akademische Titel schtzen diese offensichtlich nicht vor fanatischer Blindheit gegenber der wissenschaftlichen Tatsache, dass betubte Schlachttiere nicht weniger gut ausbluten als bei vollem Bewusstsein geschlachtete, dass aber auf jeden Fall Blut im Fleisch zurckbleibt und der im Talmud verbotene Genuss von Blut einfach und konsequent nur durch vegetarische Ernhrung vermieden werden kann.

Mit freundlichen Grssen

Dr Erwin Kessler, Prsident des VgT Schweiz, einer der grssten und erfolgreichsten Tier- und Konsumentenschutz-Organisation der Schweiz


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