12. Oktober 1998 Ein Kettenh�ftling im Kloster Heiligkreuz, Cham von Erwin Kessler Aufnahme des Kloster-Munis Heiligkreuz Im Landwirtschaftsbetrieb des Klosters Heiligkreuz wird der Muni wie ein unschuldig zu einer lebensl�nglichen Kettenhaft Verurteilter gehalten. Das kr�ftige Tier, das von Natur aus ein Weidetier ist, verbringt den gr�ssten Teil seines Lebens an einer kurzen Kette zur Bewegungslosigkeit verurteilt. Das Kloster hat den Vorschlag des VgT, eine Laufbucht einzurichten, was ganz einfach und mit minimalen Kosten m�glich w�re, abgelehnt. Das Kloster glaubt, seiner ethischen Verpflichtung gegen�ber der Sch�pfung Gen�ge zu tun, wenn es sich an die v�llig ungen�genden gesetzlichen Minimalvorschriften h�lt und vom unf�higen Zuger Kantonstierarzt Othmar Kamer einen Persilschein erh�lt, worin alles als gesetzeskonform beurteilt wird. Was Beurteilungen durch diesen Kantonstierarzt Wert sind, hat sich in einem Gerichtsverfahren gezeigt, das rechtsg�ltig gegen ihn entschieden wurde, als er mich wegen angeblicher Ehrverletzung einklagte: Der VgT hatte eine Zuger Schweinefabrik angezeigt, in welcher die Besch�ftigungsvorschrift gem�ss Artikel 20 krass und offensichtlich missachtet wurde. Diese Vorschrift lautet: "Schweine m�ssen sich �ber l�ngere Zeit mit Stroh, Rauhfutter oder anderen geeigneten Gegenst�nden besch�ftigen k�nnen." Es ist unter Fachleuten unbestritten, dass t�glich frisches Stroh eine einfache und optimale Besch�ftigung f�r Schweine darstellt. Davon hatte Kamer - dem der Tierschutzvollzug im Kanton Zug untersteht! - keine Ahnung. Gegen�ber den Strafbeh�rden behauptete er, die Wissenschaft habe noch nicht herausgefunden, wie Schweine artgerecht besch�ftigt werden k�nnten. Aufgrund dieser skandal�sen Stellungnahme wurde das Strafverfahren gegen den fehlbaren Schweinem�ster, der systematisch und offen eine f�r die Schweinehaltung fundamentale Vorschrift missachtete, eingestellt. Auf meine berechtigte Kritik reagierte Kamer mit einer Ehrverletzungsklage, verlor jedoch, gest�tzt auf ein Gerichtsgutachten, auf der ganzen Linie und m�sste s�mtliche Verfahrenskosten �bernehmen. (N�heres dazu im Buch von Erwin Kessler "Tierfabriken in der Schweiz - Fakten und Hintergr�nde eines Dramas", Seite 127ff, Orell F�ssli Verlag, erh�ltlich beim VgT-Buchversand; zum Fall Kamer und �ber die Schweine-KZs im Kanton ZG siehe unter http://www.vgt.ch/vn/vn95-3.htm#zug) Das Kloster Heiligkreuz verh�lt sich mit seiner Uneinsichtigkeit so, wie vor ein paar Jahren das Kloster Fahr, das den Muni ebenfalls an der Kette hielt, bis das vom VgT kritisiert wurde. Das Kloster Fahr behauptete, es sei zu gef�hrlich, den Muni frei laufen zu lassen. Der VgT forderte indessen lediglich eine Laufbucht, in welcher sich der Muni wenigstens drehen und zwei oder drei Schritte gehen konnte. Erst unter dem Druck der �ffentlichen Kritik war das dann pl�tzlich ganz einfach realisierbar. Aber nicht nur eine Laufbucht war m�glich, auch das freie Laufenlassen des Munis im Hof des Landwirtschaftsbetrieb, lediglich eingez�unt mit einem simplen Elektrodraht. Tierfreundliche Landwirte wissen schon lange, dass Stiere erst dann aggressiv und gef�hrlich werden, wenn sie an der Kette gehalten werden, �hnlich wie Kettenhunde. Viele Landwirte weiden ihren Muni regelm�ssig mit den K�hen, und in dieser artgerechten Haltung sind sie ganz friedliche Tiere. Wir w�nschen dem Kloster Heiligkreuz mehr Mitleid mit leidenden Tiere. Auch Tiere sind Gesch�pfe Gottes. Anmerkung:
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