17. November 1998
Bezirksanwaltschaft
Postfach
8401 Winterthur
Hiermit erstatte ich
Strafanzeige
gegen
Ralf Rudolf Signer, Geschftsfhrer beim Modehaus Charles Vgele, Winterthur
wegen
falscher Zeugenaussage.
Begrndung:
Im bertretungs-Strafverfahren gegen mich betreffend Anti-Pelzkundgebungen gegen das Modehaus Vgele im Dezember 1998 an der Marktgasse hat das Polizeirichteramt Winterthur den angezeigten Vgele-Geschftsfhrer am 12.11.1998 als Zeuge unter Ermahnung zur Wahrheit einvernommen. Gemss Zeugenprotokoll Seite 4 behauptete der Angezeigte, whrend der Kundgebung habe eine Demonstrantin einen Polizisten ttlich angegriffen. Dies ist gelogen.
Dass diese Anschuldigung unwahr ist ergibt sich allein schon aus dem Umstand, dass dies nicht einmal von den einvernommenen Beamten der Stadtpolizei behauptet wurde. Der Angezeigte wollte mit dieser Falschaussage offensichtlich den VgT bzw mich als angeschuldigter Verantwortlicher fr diese VgT-Kundgebung, belasten und damit zugunsten seines Arbeitgebers, dem Modehaus Vgele, aussagen, mit dem der VgT eine ffentliche Auseinandersetzung ber Konsumententuschungen fhrt.
Sollte der Angezeigte bezglich dieser Falschaussage nicht gestndig sein, kann ich mehrere Zuschauer der Kundgebung als Zeugen nennen.
Diese falsche Zeugenaussage ist frei erfunden und deshalb offensichtlich wissentlich erfolgt.
Die feindselige Haltung des Angezeigten und seine Absicht, mich zu belasten, geht auch daraus hervor, dass er - ebenfalls unwahr - behauptet hat, whrend der Demo seien primitive "Parolen" ausgerufen worden wie "Sauvgele" und "brnned die Htte ab". Kurz vorher hat er jedoch gemss Zeugenprotokoll in etwas anderem Zusammenhang ausgesagt, er habe konkret nichts gehrt, "da ich mich hinter Glas im Geschft befand".
Die Aussage, "eine Demonstrantin" habe sich auf einen Polizisten geworfen, stellt auch schon deshalb eine falsch Aussage dar, weil der Angezeigte gar nicht wissen konnte, welche Personen Teilnehmer dieser VgT-Demonstration und welche zufllig anwesende Zuschauer bzw Passanten waren. Selbst wenn ein Angriff auf einen Polizisten erfolgt wre, htte der Zeuge mindestens in diesem Punkt gezielt falsch ausgesagt. Dabei hat der Angezeigte gewusst, dass zufllige (jugendliche) Passanten gegen das Modehaus Vgele Stellung bezogen. Laut Zeugenaussage des Angezeigten (Seite 3) haben "sich jugendliche Passanten dazu hinreissen lassen, mit den Aktivisten negative und geschftsschdigende Parolen zu brllen und ans Schaufenster zu klopfen." Ob dies zutrifft, kann vorliegend offen bleiben. Jedenfalls hat der Angezeigte mit dem erfundenen Angriff auf einen Polizisten gezielt in unwahrer Weise "eine Demonstrantin" und damit mich, als verantwortlicher Kundgebungsleiter, belaste. In Tat und Wahrheit haben berhaupt nur drei VgT-Aktivisten an diesem Strassentheater teilgenommen. Es gab keine weiteren Demonstranten, sondern nur Zuschauer. Das musste der Angezeigte, der die Sache von Anfang an durch das Schaufenster hindurch beobachtete, gesehen haben.
Dass er ein Angestellter des Modehauses Vgele ist und dieses Modehaus im Streit mit dem VgT liegt, berechtigt ihn nicht, zugunsten seines Auftraggebers bzw zum Nachteil des VgT bzw dessen Prsidenten als Zeuge falsch auszusagen, um so mehr als der Angezeigte wissen muss, wie skrupellos dieses Modehaus die Kunden tuscht und dass die Protestaktionen des VgT berechtigt sind.
Gemss Strafgesetzbuch Artikel 307 wird falsches Zeugnis mit Zuchthaus bis zu fnf Jahren oder mit Gefngnis bestraft. Als potentiell Geschdigter dieser falschen Zeugenaussage verlange ich eine angemessene Bestrafung des Angezeigten.
Mit freundlichen Grssen
Erwin Kessler, Prsident VgT
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