7. Dezember 1998

Thurgauer Untersuchungsrichter wies Rassismus-Anschuldigungen der Bundespolizei gegen Erwin Kessler zurck

Laut einer Sendung von Radio Top hat der zustndige Thurgauer Untersuchungsrichter die Anschuldigungen von Bundesrat Kollers Internet-Polizisten postwendend als Bagatellen zurckgewiesen, Erwin Kessler verbreite im Internet antisemitische Hetze. Eine Strafuntersuchung wurde gar nicht erst erffnet. Nun hat die Thurgauer Staatsanwaltschaft den Untersuchungsrichter angewiesen, die Anzeige der Bundespolizei zu behandeln, dh formell ber die Erffnung oder Nichterffnungnung einer Strafuntersuchung zu entscheiden. Ob es zu einer Anklage und allenfalls zu einer erneuten Veruteilung kommen wird, ist sehr fraglich. Trotzdem verkndete Radio Top, Erwin Kessler verbreite erneut antisemitische Hetze - eine strafbare, ehrverletzende Vorverurteilung. Dies ist der bliche Umgang der Medien in der Schweiz mit oppositionellen, beim Establishment unbeliebte Personen. Im gleichen herablassenden Stil wird auch ber Christoph Blocher und andere "unerwnschte" Personen berichtet.

Die Bundespolizei beschuldigt Erwin Kessler, mit folgendem Satz gegen das Antirassismus-Gesetz verstossen zu haben: "Wenn Juden massenhaft Tiere schchten, sind sie nicht besser als ihre frheren Nazi-Henker."

Dieser Satz ist auf der Internet-Site des VgT nur enthalten, weil dort die Verteidigungsschriften von Erwin Kessler im Rahmen des ffentlichen Gerichtsverfahrens im sogenannten Schchtprozess verffentlicht sind. Gemss Strafgesetzbuch ist eine wahrheitsgemss Berichterstattung ber ffentliche Gerichtsverhandlungen ausdrcklich nicht strafbar.

Der VgT wird in seinen "VgT-Nachrichten" und im Internet weiterhin ausfhrlich ber diesen politischen Willkrprozess berichten. Die ffentlichkeit soll die Mglichkeit haben, selbst zu beurteilen, ob es richtig ist, dass Erwin Kessler fr seine scharfe, aber berechtigte Kritik am grausamen Schchten mit Gefngnis bestraft. Die Europische Menschenrechtskonvention schreibt rechtsverbindlich vor, dass Gerichtsverfahren ffentlich gefhrt werden muss, damit die ffentlichkeit eine gewisse Kontrolle ber das Gerichtswesen ausben kann. Diese ffentlichkeit ist besonders bei einem politischen Prozess von grosser Wichtigkeit. Die ausfhrliche Berichterstattung im Internet ist rechtlich geschtzt und im ffentlichen Interesse, zu finden unter http://www.vgt.ch


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