17. Dezember 1998
Die Thurgauer Justiz fngt immer wieder Schelten des Bundesgerichtes ein. Bei der krzlichen verfassungswidrigen Manipulation des Wahlrechts arbeiteten Regierung und Obergericht zusammen. Wer soll bei dieser Verfilzung von Politik und Justiz noch ber Recht und Gesetz wachen? Auch die personelle Vermischung durch Doppelmandate drfte der Rechtsprechung kaum dienlich sein, wie der im folgenden Brief angesprochene Ausrutscher von Stnderat und Oberrichter Uhlmann zeigt. In einem Sonntags-Blick-Interview vom 6.12.98 forderte Herr Uhlmannn, dass dem VgT die Steuerbefreiung fr gemeinntzige Organisationen entzogen werde - und dies gesttzt lediglich auf Verdchtigungen eines anonymen Anzeigers. Oberrichter Uhlmann hatte - wohl durch seine politische Ttigkeit etwas verdorben - keine Hemmungen, zu einem primitiven Blick-Artikel ber die Internet-Verffentlichungen des VgT in menschenrechtswidriger Weise eine Vorverurteilung beizusteuern, noch bevor berhaupt eine Untersuchung der Anschuldigungen an die Hand genommen wurde.
9. Dezember 1998
Herr Hans Uhlmann
Landwirt, Oberrichter und Stnderat
Bonau TG
Sehr geehrter Herr Uhlmann,
knnen Sie mir bitte Auskunft geben, ob Sie
1. im beiliegenden Artikel im Sonntags-Blick richtig zitiert worden sind,
2. als Oberrichter noch nie etwas vom grundlegenden Menschenrecht der Unschuldsvermutung gehrt haben (Europische Menschenrechtskonvention Artikel 6), wonach ein strafrechtliches Verschulden erst mit einem rechtskrftigen Urteil feststeht,
3. es mit der Ethik und Verantwortung eines Oberrichters und Stnderates fr vereinbar halten, auf blosses Hren-Sagen und reine Verdchtigungen hin einschneidende Sanktionen gegen jemanden zu fordern?
Mit freundlichen Grssen
Erwin Kessler, VgT
Anmerkung:
Hans Uhlmann ist seit ein paar Jahren nicht mehr Oberrichter, nennt sich aber im
Telefonbucheintrag immer noch Oberrichter
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