14. Januar 1999

Zur Abstimmung vom 7. Februar:

Noch mehr Tierfabriken?
Noch mehr Sonderrechte fr gewerbsmssige Tierquler?
NEIN zur Revision des Raumplanungsgesetzes

Die jahrelangen negativen Erfahrungen mit Bundesrat Koller veranlassen uns, die Stimmbrger vor seinen verharmlosenden Versprechen zu warnen. Der Schutz der Landschaft ist diesem Magistraten offensichtlich ebensowenig ein Anliegen, wie der Schutz von Demokratie und Rechtsstaat, wie folgende Erfahrung zeigt:

Einige Kantone - insbesondere Bern, Fribourg, Aargau - erteilen laufend Bewilligungen fr bodenunabhngie Intensivmastbetriebe in der Landwirtschaftszone. Das verletzt das Raumplanungsgesetz, wonach in der Landwirtschaftszone nur standortgebundene Bauten, die der Landbewirtschaftung dienen, errichtet werden drfen. Nachdem in einem solchen Fall das Solothurner Obergericht die Verbandsklagelegitimation des VgT gesttzt auf das Natur- und Heimatschutzgesetz bejahte, klagte der VgT gegen Dutzende solcher Tierfabrik-Neubauprojekte. Das Bundesgericht verneinte die Klagelegitimation des VgT, um sich nicht mit der Sache befassen zu mssen.  

Eigentlich wre das Bundesamt fr Raumplanung (BRP) verpflichtet, die Oberaufsicht ber die Kantone auszuben und gegen illegale kantonale Bewilligungen einzuschreiten. Der VgT ersuchte deshalb das BRP gegen die Bewilligung einer bodenunabhngigen Schweinefabrik im Kanton Aargau Behrdenbeschwerde einzulegen, doch das BRP tat nichts. Der VgT reichte deshalb beim zustndigen Departement Koller eine Aufsichtsbeschwerde gegen das BRP ein. Nach vier (!) Jahren hat Kollers Departement die Beschwerde mit einem nichtssagenden brokratischen Bla-Bla abgewiesen. Das ist nicht berraschend: Den Grund fr diese Unttigkeit der Bundesverwaltung habe ich schon in meinem Buch Tierfabriken in der Schweiz - Fakten und Hintergrnde (Orell Fssli Verlag) auf Seite 136 aufgedeckt, im folgenden auszugsweise wiedergegeben:

"Eine Pouletfabrik mit tausenden von Hhner, die mit zugekauftem Futter gefttert werden, ist ein Musterbeispiel einer bodenunabhngigen, nicht landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Daran ndert sich auch nichts, wenn der Pouletmster daneben noch eine traditionelle Landwirtschaft mit Milchkhen betreibt. Aus rein wirtschaftlichen Grnden, nur um die Existenz eines sonst nicht berlebensfhigen Kleinbetriebes sicherzustellen, darf laut Bundesgericht nicht mit zonenfremden Bauten aufgestockt werden. Sonst wre es bald vorbei mit der Trennung von Bau- und Nicht-Bauland. Jeder, der etwas Land in der Landwirtschaftszone hat, knnte fr seine wirtschaftliche Existenz irgendwelche Bauten errichten, die nichts mit der Bodenbewirtschaftung zu tun haben. Warum nicht auch eine Werksttte, ein Restaurant, eine Tankstelle etc? Auch so kann ein Kleinbauer sein Einkommen verbessern. Wo liegt der Unterschied zwischen einer bodenunabhngigen Pouletfabrik und einer Traktoren- und Landmaschinen-Werkstatt? Und wo liegt der Unterschied zwischen einer Traktorenwerkstatt und einer Autowerkstatt? Die konsequente und restriktive Interpretation der Standortgebundenheit im Landwirtschaftsgebiet durch das Bundesgericht ist offensichtlich eine Notwendigkeit. Das hat bisher auch das Bundesamt fr Raumplanung in verschiedenen Stellungnahmen so gesehen. Das hindert aber den Direktor dieses Amtes nicht daran, die anhaltende Bewilligung solcher illegaler Bauten in verschiedenen Kantonen zu tolerieren. Dieser Widerspruch ist schnell erklrt: Bundesrat Koller hat ihm "empfohlen", von der Mglichkeite der Amtsbeschwerde gegen solche kantonalen Baubewilligungen "zurckhaltend" Gebrauch zu machen. Diese "Empfehlung" wurde ernst genommen: man lsst den Kantonsregierungen alles durch und verzichtet auf eine amtliche Einsprache mit der Begrndung personeller Engpsse. In Tat und Wahrheit - das weiss ich aus direkter Quelle - hat der Chef des Bundesamtes fr Raumplanung solche Einsprachen durch seine Mitarbeiter verhindert. Das unschuldige Lcheln von Bundesrat Koller in der Fichen-Affre vergesse ich nicht mehr. "Von nichts gewusst, falsch informiert" - aber die angeblichen Falsch-Informierer in der Verwaltung werden auffllig geschont."

Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes will Bundesrat Koller seine jahrelange illegale Praxis legalisieren. Darauf gibt es am 7. Februar nur eine Antwort: NEIN.

Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken Schweiz, VgT


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