17. Februar 1999

"Lieber WC verstopfen als G�nse stopfen"-Prozess

Die Bezirksanwaltschaft forderte 7 Tage Gef�ngnis. Emp�rt �ber dieses Strafmass hat Erwin Kessler die Verteidigung �bernommen und an der Gerichtsverhandlung vom 17. Februar 1999 vor dem Bezirksgericht B�lach folgendes Pl�doyer gehalten. Das Urteil lautete: "Die Angeklagte ist einer strafbaren Handlung nicht schuldig und wird frei gesprochen."

 

Auszug aus dem Pl�doyer von Erwin Kessler vor Bezirksgericht B�lach am 17. Februar 1999

Herr Pr�sident, meine Damen und Herren, 

Der bekannte Verhaltensforscher Professor Hans Hinrich Sambraus schreibt unter dem Titel "Der Nachweis vom Leiden bei Tieren": 

Die M�glichkeit, etwas �ber die Empfindungen von Tieren zu erfahren, sind kaum geringer als bei Menschen untereinander. Dass es sich bei ihnen um Angeh�rige anderer Arten handelt, ist kein grunds�tzliches Hindernis. Zumindest die warmbl�tigen Wirbeltiere, also S�ugetiere und V�gel, zeigen in Morphologie, Histologie, Physiologie und in der neuralen Organisation grunds�tzlich eine ausserordentlich grosse �bereinstimmung mit dem Menschen. Das gleiche gilt f�r die Verhaltensorganisation. Die �bereinstimmung ist so gross, dass im Medizinstudium Versuchstiere stellvertretend f�r den Menschen genommen werden, um morphologische oder physiologische Abl�ufe zu demonstrieren. Die Psychologie gewinnt viele grundlegende Erkenntnisse �ber das Wesen der menschlichen Psyche aus Untersuchungen an Tieren. Die Empfindungssymptome von Tieren sind grunds�tzlich dieselben wie beim Menschen.

Und im weltber�hmten Buch "Befreiung der Tiere" schreibt der weltbekannte australische Philosoph und Tierschutz-Ethiker Peter Singer

Wenn der Besitz eines h�heren Grades von Intelligenz einen Menschen nicht berechtigt, einen anderen f�r seine eigenen Zwecke zu benutzen, wie kann er Menschen berechtigen, Nichtmenschen zu dem gleichen Zweck auszubeuten? Viele Philosophen haben das Prinzip der gleichen Ber�cksichtigung der Interessen in der einen oder anderen Form als grundlegendes moralisches Prinzip vorgeschlagen; nicht viele von ihnen aber haben erkannt, dass dieses Prinzip nicht nur f�r Mitglieder unserer eigenen Spezies gilt, sondern auch f�r andere. Jeremy Bentham war einer der wenigen, die es erkannten. Weitblickend schrieb er zu einer Zeit, zu der schwarze Sklaven von Franzosen befreit worden waren, in den britischen Dominions aber noch immer so behandelt wurden, wie wir heute Tiere behandeln:

'Der Tag mag kommen, an dem der Rest der belebten Sch�pfung jene Rechte erwerben wird, die ihm nur von der Hand der Tyrannei vorenthalten werden konnten. Die Franzosen haben bereits entdeckt, dass die Schw�rze der Haut keinen Grund ist, ein menschliches Wesen hilflos der Laune eines Peinigers auszuliefern. Vielleicht wird eines Tages erkannt werden, dass die Anzahl der Beine oder die Behaarung ebensowenig Gr�nde daf�r sind, ein empfindendes Wesen diesem Schicksal zu �berlassen. Was sonst sollte die un�berschreitbare Linie ausmachen? Ist es die F�higkeit des Verstandes oder vielleicht die F�higkeit der Rede? Ein voll ausgewachsens Pferd aber oder ein Hund ist unvergleichlich verst�ndiger und mitteilsamer als ein einen Tag oder eine Woche alter S�ugling oder sogar als ein S�ugling von einem Monat. Doch selbst wenn es anders w�re, was w�rde das ausmachen? Die Frage ist nicht: k�nnen sie verst�ndig denken? oder: k�nnen sie sprechen? sondern: k�nnen sie leiden?'

In dieser Passage weist Bentham auf die F�higkeit zu leiden als entscheidendes Charakteristikum hin, das einem Wesen das Recht auf gleiche R�cksichtnahme gibt. Wenn ein Wesen leidet, kann es keine moralische Rechtfertigung daf�r geben, dass man sich weigert, dieses Leiden zu ber�cksichtigen. Ganz gleich, welches die Natur dieses Wesens ist, das Prinzip der Gleichheit erfordert, dass sein Leiden ebensoviel gilt wie �hnliches Leiden irgendeines anderen Wesens.

Und zum Schluss meiner Einf�hrung in eine zeitgem�sse Ethik, die auch Tiere einschliesst, noch ein kurzes Zitat des ber�hmten Verhaltensforschers Konrad Lorenz zur �berheblichkeit und Gleichg�ltigkeit gewisser Menschen gegen�ber nichtmenschlichen Lebewesen: 

Ein Mensch, der ein h�heres S�ugetier wirklich genau kennt und nicht davon �berzeugt wird, dass dieses Wesen �hnliches erlebt wie er selbst, ist psychisch abnorm und geh�rt in die psychiatrische Klinik...

G�nsestopfleber heisst in der Gastronomiesprache vornehm "Foie gras", was w�rtlich �bersetzt "Fettleber" bedeutet. "Foie gras" wird haupts�chlich in Frankreich und Ungarn produziert. Zunehmend werden nicht mehr G�nse, sondern Enten gestopft, weil Enten duldsamere Tiere sind und sich bei dieser gr�sslichen Prozedur weniger wehren. Der Vorgang ist im Wesentlichen immer derselbe: Dem Tier wird ein langes Metallrohr in den Hals gesteckt bis hinunter in den Magen. Dann wird mit einer elektrischen Pumpe ein Futterbrei hineingepumpt, gerade so viel, dass der Magen bei nicht allzuvielen Tieren platzt, denn das bedeutet unwirtschaftliche Abg�nge. Dieses Stopfen wird mehrmals am Tag wiederholt. Dadurch schwillt die Leber auf das Mehrfache der normalen Gr�sse an. Diese k�nstlich vergr�sserte Leber �bt einen solch starken Druck auf die �brigen Organe aus, dass die zu Fressmaschinen degradierten G�nse kaum noch atmen und sich auf den Beinen halten k�nnen. Die Tiere leiden unendliche Qualen.  

Der Deutsche Tierschutzbund schreibt dazu in seiner Zeitschrift "Du und das Tier" 6/96:

"Stopfleber - Delikatesse aus der Folterkammer... Bei Tieren, die in sogenannten modernen Betrieben mit maschinellen Futterpumpen gef�ttert werden, dauert der Stopfvorgang, wie Dr Richard Faust von der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt feststellte, 45 Sekunden. Bis zu 60 Tiere in der Stunde k�nnen so gequ�lt werden. Zwei bis dreimal am Tag m�ssen die V�gel diese grauenvolle Prozedur �ber sich ergehen lassen. Dabei wird t�glich mehr als 1,2 Kilogramm Maisbrei in sie hineingepresst, der auch mit G�nse- oder Schweineschmalz versetzt sein kann, damit das Ganze besser rutscht. Die Menge der verabreichten Nahrung liegt drei- bis viermal �ber dem nat�rlicherweise aufgenommenen Futterquantum. Je schneller die riesigen Futtermengen eingepumpt werden, desto gr�sser ist zudem das Risiko von Verletzungen der Speiser�hre und des Magens, schlimmstenfalls bis zum Platzen. Folge dieser widernat�rlichen Zwangsern�hrung ist auch, dass die Leber um das Dreizehnfache ihrer Gr�sse und von einem Normalgewicht von etwa 100 Gramm auf bis zu zwei Kilogramm anschwillt."

Die nach diesen Folterungen krankhaft vergr�sserte Leber wird dann in skrupellosen Gourmands-Restaurants und an Bord unserer nationalen Fluggesellschaft Swissair als "foie gras" serviert! 

Die foie-gras-Gastronomie rechtfertigt den Verkauf dieses Tierqu�lerproduktes damit, G�nse und Enten h�tten einen Instinkt, sich im Herbst Fettreserven anzufressen, das Stopfen entspreche diesem Instinkt. Ich will mich mit diesem l�cherlichen Argument nicht lange auseinandersetzen, sondern nur der Vollst�ndigkeit halber auf folgendes hinweisen: Wenn sich die G�nse freiwillig eine Fettleber anfressen w�rden, h�tte niemand etwas dagegen. Dass sie aber zwangsgestopft werden m�ssen, beweist aber gerade, dass sie das nicht tun und nicht wollen. Jede Form von Zwangsf�tterung ist unmenschlich. Eigentlich m�ssten die Swissair-Manager hier vor Gericht stehen wegen Verstoss gegen die Grunds�tze der Menschlichkeit, nicht eine Frau, die aus edler Gesinnung auf originelle, das n�tige Aufsehen erregende Weise gegen dieses Verbrechen an Wehrlosen protestiert hat! 

Die Aufzucht und Haltung der G�nse und Enten ist unterschiedlich: in moderner Produktion werden sie in K�figbatterien gehalten: jedes Tier ist in ein K�fig eingesperrt, der nur gerade so gross ist wie der K�rper des Tieres. Der Kopf ragt aus einem Loch im K�fig. Den endlosen K�figreihen entlang f�hrt ein kleines Fahrzeug mit der Futterbreipfpumpe. Der Tierfabrikarbeiter braucht nur noch einen Kopf nach dem anderen der wehrlosen Tiere zu packen und das Rohr in den Hals zu stecken; den Rest besorgt die fahrbare Futterpumpe. In traditionellen Betrieben geht es nicht weniger brutal zu und her, nur mit etwas mehr Handarbeit: Ein Tier um das andere wird aus der dicht gedr�ngten Schar der in einem engen Verschlag gehaltenen Tiere herausgeholt. Dazu wird es am Kopf gepackt und - frei am gestreckten Hals h�ngend - hinaus getragen. Das Tier zappelt und schl�gt mit den Fl�geln und erstickt fast. Dann fesselt der Stopfer mit Klemmen die Fl�gel und F�sse des Tieres und steckt ihm das Rohr in den Hals. Das Stopfen selbst erfolgt auch hier mit einer Elektropumpe, welche den Futterbrei, den der Arbeiter oder die Arbeiterin fortw�hrend in einen Trichter sch�pft, in den Magen des Tieres presst.  

Der ganze Vorgang ist schon verschiedentlich im Fernsehen gezeigt worden. Ich habe solche Dokumentaraufnahmen auf einer Video-Cassette mitgebracht und dem Gericht schon im voraus beantragt, eine Videovorf�hreinrichtung bereitstellen zu lassen, damit ich diese Beweise hier vorf�hren und erl�utern kann. (Videoaufzeichnung 7 Minuten).

G�nse- und Entenstopfen ist in der Schweiz aus Tierschutzgr�nden verboten, zwar nicht ausdr�cklich, jedoch leiten die Beh�rden das Verbot aus den allgemeinen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes ab. Da das G�nsestopfen in der Schweiz nie eine nennenswerte wirtschaftliche Bedeutung hatte, hat keine m�chtige Agro-Lobby dieses Verbot verhindert. Anders in Frankreich, wo diese Industrie eine Bedeutung hat wie etwa bei uns die Schweinemast. 

Die Manager unserer nationalen Fluggesellschaft Swissair wussten nun nichts Gescheiteres, als dieses tiersch�tzerische Verbot durch Beschaffung von "foie gras" aus dem Ausland zu umgehen und ihren First-Class-Flugg�sten dieses widerliche Tierqu�ler-Produkt zu servieren. Gegen diese total verwerfliche Gesinnung der Swissair-Direktion richtete sich diese Protestaktion, nachdem die Swissair auf freiwilliger Basis keine Einsicht an den Tag legte. Ein sachlich begr�ndetes Ersuchen des VgT, auf dieses Tierqu�lerprodukt zu Verzichten, wurde einfach ignoriert. Nachdem der VgT diese sture, unmenschliche Haltung der Swissair-Manager ver�ffentlicht hat, nahm sich dann offenbar eine Gruppe emp�rter Tiersch�tzer der Sache an, deklarierte sich als Tierbefreiungsfront und verstopfte in einer spektakul�ren aber ansich harmlosen Aktion einige WCs auf dem Flughafen Kloten. Ein deutsches Fernseh-Team machte einen Filmbericht �ber diese Aktion.  

Der Bundesrat kann gem�ss Artikel 9 des Tierschutzgesetzes den Import bestimmter Produkte aus Tierschutzgr�nden untersagen. Doch alles, was der Bundesrat im Tierschutz nur "kann", nicht muss, tut er nicht. Der Bundesrat kann es sich leisten, auf dem Gebiet des Tierschutzes den offensichtlichen Volkswillen andauernd zu missachten, denn das Volk darf den Bundesrat nicht w�hlen; er ist nur den vor allem wirtschaftlich interessierten Interessengruppen im Parlament verantwortlich. Menschen, die in dieser skrupellos-egoistischen Welt noch ein gesundes Empfinden gegen�ber Mitgesch�pfen bewahrt haben, sind unertr�glich der Ohnmacht ausgeliefert, dass gewerbsm�ssige Tierqu�ler und ihre Hehler - im vorliegenden Fall die Swissair-Manager - vom Staat gesch�tzt werden. Die Angeschuldigte, die gelegentlich an Veranstaltungen verschiedener Tierschutzorganisationen teilnimmt und darum in der Tierschutz-Szene bekannt ist, hat aus gesunder Emp�rung und weil sie keine andere M�glichkeit sah, etwas gegen dieses allt�gliche Verbrechen der Swissair zu unternehmen, diese Protest-Aktion spontan unterst�tzt. Daf�r verdient sie eine Auszeichnung, nicht eine Bestrafung.

In der Anklage wurde offensichtlich �berhaupt nicht ber�cksichtigt, dass es sich nicht um primitiven Vandalismus handelt, sondern um eine Protestaktion von �ber das Tierelend verzweifelter Menschen, die aus edlen Motiven handelten. Sie haben nicht wild irgend etwas Verr�cktes gegen Menschen oder Sachen gemacht, sondern eine effektvolle Aktion mit geringem Sachschaden. 

Die Bezirksanwaltschaft, vertreten durch eine Frau, Bezirksanw�ltin Fauquex, beantragt 7 Tage Gef�ngnis. Ich bin entsetzt, dass die Emanzipation der Frau rein gar kein neues Element in die Politik gebracht haben, dass Frauen, die in Wirtschaft und Politik Karriere machen, die m�nnliche Gef�hllosigkeit sogar noch �berbieten, wohl aus einem Wahn heraus, mit den M�nnern konkurrieren zu m�ssen. Es braucht schon eine abnormale Portion Gef�hllosigkeit, dass eine Frau Bezirksanw�ltin f�r diese tiersch�tzerische Protestaktion 7 Tage Gef�ngnis beantragt, offensichtlich v�llig unber�hrt davon, gegen welches ungeheure Verbrechen die Angeschuldigte damit protestierte. 

Im Vergleich dazu folgendes Strafmass, das k�rzlich im Kanton Schwyz verh�ngt wurde. Da hat eine Bande von 6 Metzger und M�ster auf offener Strasse eine friedliche Gruppe von vier weiblichen Tiersch�tzerinnen mit unglaublicher Brutalit�t �berfallen und zusammengeschlagen. Die vier Frauen hatten nichts anderes getan, als mit einem Spruchband friedlich f�r vegetarische Ern�hrung zu werben. Deswegen wurden sie brutal zusammengeschlagen und wenn sie hinfielen, an den Haaren wieder hochgezogen und weiter geschlagen. Der Arzt diagnostizierte Hirnersch�tterungen, Bluterg�sse und bleibende Einbuchtungen im Sch�del. Der Sachschaden belief sich auf rund 20 000 Fr. Was glauben Sie, welche Strafe gegen die Mitt�ter, welche zwar nicht selbst geschlagen, den Frauen aber den Fluchtweg abgeschnitten hatten, verh�ngt wurde? 20 Tage Gef�ngnis bedingt. Der Anf�hrer und Hauptschl�ger erhielt 60 Tage bedingt.  

Vor ein paar Jahren blockierten Bauern, die mit den Preisen f�r Landwirtschaftsprodukten nicht zufrieden waren, nicht nur Autobahnen, sondern tagelang auch Migros- und Coop-Verteilzentralen, wodurch den Grossverteilern ein Schaden in Millionenh�he entstand. F�r diesen Landfriedensbruch mit Millionenschaden erhielten die Anf�hrer eine Busse von zweihundert Franken - z w e i h u n d e r t Franken. Die grosse Schar der Mitt�ter wurde �berhaupt nicht strafrechtlich belangt.

Demgegen�ber glaubt das weibliche Psycho-Monster der Bezirksanwaltschaft Z�rich, eine engagierte Tiersch�tzerin, die nur am Rande eine harmlose WC-Verstopfaktion aus achtenswerten Gr�nden unterst�tzt hat, bei der nur geringf�giger Sachschaden entstand, m�sse mit Gef�ngnis bestraft werden!

Die Protestaktion hat �brigens ihr Ziel erreicht: W�hrend die Swissair kein Ohr hatte f�r eine h�fliche Aufforderung des VgT, auf foie-gras zu verzichten, erkl�rte die Swissair dann bald nach dieser WC-Stopf-Aktion ihren Verzicht auf dieses Tierqu�lerprodukt. Es ist nicht die Schuld der Angeschuldigten, dass es in dieser Gesellschaft leider manchmal militanter Aktionen bedarf, um f�r wichtige Anliegen Geh�r zu finden. Jedenfalls beweist der Verlauf der ganzen Aff�re, dass die Aktion notwendig und gerechtfertigt war, weil Proteste streng im Rahmen der Rechtsordnung nichts bewirkten. Die Aktion schoss auch nicht mit unn�tiger, massiver Sachbesch�digung oder gar Gewalt gegen Menschen �ber das Ziel hinaus. Die Aktion war so originell und spektakul�r, dass eine Appell-Wirkung an die �ffentlichkeit erreicht wurde, andererseits so massvoll und r�cksichtsvoll wie m�glich. Der von der Kl�gerin geltend gemachte Schaden von 1200 Fr wird bestritten; die Gr�nde werden wir wenn notwendig im Rahmen einer allf�lligen Schadenersatzklage darlegen. 

Meine Damen und Herren: Es ist f�r einen anst�ndigen, verantwortungsbewussten B�rger unzumutbar, einem solchen Verbrechen wie es die Herstellung und der Handel mit G�nse- und Entenstopfleber darstellt, einfach resigniert und tatenlos zuzuschauen. Eigentlich m�ssten die Swissair-Manager mit Gef�ngnis bestraft werden. Dass die vors�tzliche Umgehung des Schweizer Tierschutzgesetzes nicht strafbar ist, ist ein gravierender Mangel unserer Rechtsordnung, f�r welche die Angeschuldigte nichts kann. Trotzdem soll sie mit 7 Tagen Gef�ngnis bestraft werden. Stellen wir uns nochmals die Frage, was sie denn Schlimmes getan hat. Hat sie den Flugverkehr mit einer Sprengstoffdrohung lahmgelegt? Nein. Hat sie schwere und sinnlose Sachbesch�digung begangen. Nein. Hat sie die verantwortlichen Swissair-Manager gekindnappt, gefesselt und mit einer Pumpe und einem Metallrohr im Hals ein paar Kilo Maisbrei in den Magen gepumpt, bis dieser fast platzte? Nein, das alles hat sie nicht getan. Sie hat vielmehr trotz ihrer berechtigten Wut und Emp�rung �ber dieses verbrecherische Verhalten der hochbezahlten Swissair-Manager auf Gewalt gegen Menschen und Sachen verzichtet und sich damit begn�gt, sich mit einer originellen, harmlosen Protestaktion zu solidarisieren. Mit Papierrollen wurden ein paar WCs verstopft und damit kurze Zeit ausser Funktion gesetzt, um so dem Slogan "Lieber WC verstopfen als G�nse stopfen" Publizit�t zu geben. Es war die massvollste denkbare Protestaktion die zum Ziel f�hren konnte.  

Ich fordere das Gericht auf, in der Urteilsbegr�ndung auszuf�hren, was die Angeschuldigte anderes h�tte tun k�nnen und sollen. Aber machen Sie es bitte nicht zu leicht. Eine l�cherlich-naive Empfehlung, sie h�tte zB Unterschriften f�r ein Importverbot von "foie gras" sammeln k�nnen, was sich wie vieles mehr schon lange als nutzlos erwiesen hat, w�rde den Verdacht erwecken, dass nicht ernsthaft nach einem gerechten Urteil gesucht wurde. Ein hier nicht anwesender Richter des Bezirksgerichtes B�lach hat mir einmal gesagt, er habe es schon lange aufgegeben, nach Gerechtigkeit zu suchen, er wende einfach nur das Gesetz an. 

Meine Damen und Herren: man kann das Gesetz nicht korrekt anwenden, ohne Gerechtigkeit anzustreben. Der Verzicht auf das Gerechtigkeitsideal kommt einer Bankrotterkl�rung des Gerichtswesens gleich. Eine einfache Gesetzesanwendung ohne Bem�hung um Gerechtigkeit gibt es n�mlich gar nicht, sonst br�uchte es keine Gerichte, sonst k�nnte irgend ein Beamter einfach das Gesetz dem Buchstaben nach anwenden und Verurteilungen erlassen. 

Ich komme nun zum Schluss zu den formellen Gr�nden, die einer Verurteilung entgegenstehen: 

1. Die Akten sind unvollst�ndig.

Aus den Akten ist nicht ersichtlich, wie die Personalien der Angeschuldigten aufgrund der Bilder aus dem Videband ermittelt worden sind. Diese Unvollst�ndigkeit der Ermittlungs-Akten weckt den Verdacht, dass die Polizei sich illegaler Mittel - etwa illegales Abh�ren des Telefons oder datenschutzrechtlich unzul�ssiger Fichen-Sammlungen - bedient hat, die sie durch Zur�ckhalten von Akten verheimlichen wollte. Nach Niklaus Oberholzer, Grundz�ge des Strafprozessrechtes, Verlag St�mpfli 1994, Seite 138, gilt bez�glich Vollst�ndigkeit der Akten folgendes:

"Nicht zu den Strafakten geh�ren lediglich Unterlagen allgemein taktischer Natur (zB Einsatzdispositive, Sicherheitskonzepte etc) sowie reine verwaltungsinterne Akten wie Ausk�nfte und Notizen, Entw�rfe, Referate und Mitberichte und �hnliches mehr."

Die Unvollst�ndigkeit der Akten verunm�glicht der Verteidigung, die Rechtm�ssigkeit der Beweismittelbeschaffung zu �berpr�fen. Das ist ein schwerwiegender, menschenrechtswidriger Verfahrensmangel.

2. Es liegt kein g�ltiger Strafantrag vor

Gem�ss Handelsregisterauszug ist die Kl�gerin eine Aktiengesellschaft. Der Strafantrag ist von einem Thomas Egli, Rechtskonsulent, unterzeichnet. Gem�ss HR besitzt er die "Kollektivunterschrift zu zweien". Er ist damit ohne besondere Vollmacht nicht befugt, die Kl�gerin alleinz verbindlich zu vertreten. Ein Prozessvollmacht liegt nicht vor. Der Strafantrag ist damit nicht rechtsg�ltig unterzeichnet. Da die Strafantragsfrist abgelaufen ist, l�sst sich der Mangel nicht mehr beheben. Die Anklage durch die Bezirksanwaltschaft erfolgte zu Unrecht. Die Angeschuldigte ist deshalb aus formellen gr�nden frei zu sprechen und f�r das Verfahren zu entsch�digen. Das weibliche Psycho-Monster der Bezirksanwaltschaft ist offenbar von einem blinden Eifer gegen Tiersch�tzer besessen, dass eine jahrelange, aufwendige Strafuntersuchung auf Kosten Steuerzahler gef�hrt wurde, ohne die elementarsten Strafbarkeitsvoraussetzungen zu pr�fen.

3. Mangel an Beweisen

Es gibt keine Beweise, dass sich die Angeschuldigte aktiv am Verstopfen von WCs beteiligt h�tte.

Ich danke f�r die Aufmerksamkeit.
Erwin Kessler


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