13. Mai 1999
Wie nicht nur wir mit allergr��ter Emp�rung in Erfahrung bringen mu�ten, hat der Europ�ische Gerichtshof (EuGH) entschieden, da� das bislang f�r Europa vorbildliche �sterreichische Tiertransportgesetz-Stra�e (erlaubt sind f�r Schlachttiertransporte 6 Stunden Fahrzeit oder 260 Autobahnkilometer bis zum n�chstgelegenen inl�ndischen Schlachthof) nicht EU-konform ist, da es den "freien Warenverkehr" behindere !
Die EU-Richtlinie erlaubt f�r Rindertransporte bis zu 29 Stunden (!) ohne Entladung, Schweine und Pferde d�rfen bis zu 24 Stunden, K�lber und L�mmer bis zu 19 Stunden transportiert werden (entsprechender Mi�brauch bzw. Nichteinhaltung dieser Transportzeiten sind vorprogrammiert und nachweislich auch laufend geschehen !).
Dieses mehr als emp�rende Urteil des EuGH zeigt leider wieder einmal den Stellenwert von leidensf�higen Tieren und Mitgesch�pfen in der europ�ischen Union, die wohl nach wie vor nur den Stellen/Marktwert von "Waren" oder "Sachen" innehaben.
Der Verein gegen Tierfabriken Deutschland bittet, appelliert und fordert alle Parteien auf sich dringlichst dahingehend einzusetzen, damit auch unter der "Ausnutzung" der deutschen EU-Ratspr�sidentschaft endlich der Stellenwert der Tiere und deren Schutz (Tierschutz) seine ihm zustehende Wertigkeit der Mitgesch�pflichkeit erh�lt !
Ingrid Dietz, Gesch�ftsleitung VgT D
(c) Verein
gegen Tierfabriken Schweiz
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