6. Oktober 1999

St Galler Anklagekammer deckt mafiose Polizei, die ein VgT-Fahrzeug entwendete

> Vorgeschichte, Bildbericht

 

Der soeben eingetroffene Entscheid kommt nicht �berraschend. Die St Galler Anklagekammer unter dem Pr�sidium von H. Notter deckt seit Jahren fehlbare Beamte, die amtsmissbr�uchlich den Vollzug des Tierschutzgesetzes verhindern. Ein Musterbeispiel: Kantonstierarzt Giger hatte bei der �berpr�fung von Anzeigen  die Gewohnheit, dem angezeigten Tierhalter die Kontrolle voranzumelden, womit dieser Gelegenheit hatte, die Missst�nde zu beseitigen, bis die Kontrolle vorbei war. Mit dieser Praxis sch�tzte Giger die Fehlbaren vor Strafe, was Amtsmissbrauch und Beg�nstigung darstellte. Die Anklagekammer entschied jedoch, eine Strafuntersuchung gar nicht erst zu er�ffnen, da dieses Verhalten im Ermessen der Veterin�rbeamten l�ge. Keine Wunder, herrschen deshalb im Kanton St Gallen bis heute Zust�nde - insbesondere in der Schweinehaltung - als ob es �berhaupt kein Tierschutzgesetz gebe. Der VgT hat schon lange aufgeh�rt, sinnlose Anzeigen gegen Missst�nde zu machen, und konzentriert sich nur noch darauf, die �ffentlichkeit �ber die Missst�nde aufzukl�ren und zum Verzicht auf Fleischkonsum zu bewegen - die letzte Chance f�r die leidenden Tiere, von denen es im Kanton St Gallen hunderttausende hat. Im Kanton St Gallen hat es mehr Schweine als Menschen, aber man sieht sie nicht, weil sie ihr trauriges Leben in Tierfabriken eingekerkert verbringen.

Dass der VgT nun intensiv f�r vegetarische Ern�hrung wirbt, passt dem St Galler Filz aus Beh�rden und Agro-Mafia nat�rlich auch nicht. Das zeigte sich wieder einmal deutlich anfangs dieses Jahres, als der Gossauer Dorfpolizist zugunsten seiner Kollegen Metzger ein VgT-Fahrzeug, das mit einem Appell zur vegetarischen Ern�hrung beschriftet war, abschleppen liess und tagelang versteckte.

Die Anklagekammer deckte dieses mafiose Verhalten der Polizei und verhinderte die Er�ffnung einer Strafuntersuchung; gleichzeitig auferlegte sie dem VgT-Pr�sidenten eine Ordnungsbusse von 800 Fr, weil die Anzeige mit dem Vorwurf, die Polizei habe sich mafios verhalten, "Sitte und Anstand" verletze. Das mafiose Polizeiverhalten selbst deckte die Anklagekammer durch willk�rliche Beweisw�rdigung und willk�rliche Rechtsanwendung. Der VgT hat heute beim Bundesgericht staatsrechtliche Beschwerde erhoben.


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