18. Oktober 1999
Tierqu�lerische B�renhaltung auch im Nobel-Restaurant
"K�pten Jo's Aarf�hre"
VgT beantragt dem Aargauer Veterin�ramt ein Tierhalteverbot
Im Restaurant "K�pten Jo's Aarf�hre" in Biberstein/AG werden zwei B�ren in einem Betonloch gehalten. Ihr einziger Lebenszweck: Belustigung der G�ste im Restaurant. Dieser "B�rengraben" ist v�llig artwidrig und widerspricht dem Stand der Wissenschaft �ber die tiergerechte Zoo-Haltung von B�ren. Deshalb ist diese B�renhaltung gesetzwidrig, den Artikel 1 Absatz 2 der eidgen�ssischen Tierschutzverordnung schreibt vor: "F�tterung, Pflege und Unterkunft sind angemessen, wenn sie nach dem Stand der Erfahrung und den Erkenntnissen der Physiologie, Verhaltenskunde und Hygiene den Bed�rfnissen der Tiere entspricht."
Der VgT hat in einem heutigen Schreiben an das Veterin�ramt des Kantons Aargau beantragt, die B�renhaltung im Restaurant "K�pten Jo's Aarf�hre" in Biberstein unverz�glich zu verbieten. Das Einschreiten der Beh�rden ist dringend, denn der Besitzer der Tiere l�sst es nach eigenen Angaben darauf ankommen, ob die beiden B�ren - ein P�rchen - demn�chst Junge kriegen. In diesem Betonloch, das schon f�r zwei B�ren viel zu klein ist, w�re das eine Katastrophe. Es ist heute praktisch unm�glich, �berz�hlige B�ren irgendwo zu plazieren.
Erwin Kessler, Pr�sident VgT
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gegen Tierfabriken Schweiz
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