28. Oktober 1999
�berfall auf VgT-Aktivistinnen in Lachen:
Schwyzer Kantonsgericht versch�rft das erstinstanzliche Urteil!
Das Kantonsgericht Schwyz hat im heute zugestellten Entscheid die Berufung des VgT gegen das erstinstanzliche Urteil teilweise gutgeheissen und das Urteil wie folgt versch�rft:
1. Die Probezeit f�r die Gew�hrung des bedingten Strafvollzuges wird auf 4 Jahre erh�ht.
2. Die T�ter haben den Opfern eine Genugtuung von insgesamt Fr 6000.- zu bezahlen.
3. Die T�ter haben den Opfern sofort einen Schadenersatz von Fr 5266.- zuz�glich 5% Zins zu bezahlen. Die dar�ber hinaus gehende Schadenersatzforderung in H�he von rund Fr 13 000.-ist - da noch nicht liquid - auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen.
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gegen Tierfabriken Schweiz
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