28. Dezember 1999
An den Bezirksrat, Bezirksgeb�ude, 8164 Dielsdorf
Hiermit erhebe ich
Beschwerde gegen den Gemeinderat von Bachs
wegen
menschenrechtswidriger Verletzung der Unschuldsvermutung
Antr�ge:
1. Es sei festzustellen, dass die vom Gemeinderat Bachs im Mitteilungsblatt der Gemeinde Bachs ver�ffentlichte Strafverf�gung betreffend Kundgebung gegen den Familienfischteich in Bachs ohne gleichzeitige Erw�hnung, dass diese Strafverf�gung nicht rechtskr�ftig war, da mit Rekurs angefochten, die Unschuldsvermutung gem�ss Artikel 6 der Europ�ischen Menschenrechtskommission verletzt.
2. Die Feststellung gem�ss Ziffer 1 sei auf Kosten der Gemeinde Bachs in der n�chstm�glichen Ausgabe des Mitteilungsblattes der Gemeinde Bachs sowie im Z�rcher Unterl�nder zu ver�ffentlichen.
Begr�ndung:
Am 9. November 1999 erliess der Gemeinderat Bachs gegen mich eine Strafverf�gung wegen Durchf�hrung einer unbewilligten Demonstration gegen den Familienfischteich in Bachs.
Am 29. November 1999 verlangte ich beim Gemeinderat Bachs gerichtliche Beurteilung.
Am 16. Dezember 1999 erschien im "Z�rcher Unterl�nder" unter dem Titel "Busse f�r Kessler" folgende Mitteilung:
"Der Verein gegen Tierfabriken, f�r den sich auch Erwin Kessler stark macht, f�hrte Ende August beim Eingangstor zur Forellenzucht in Bachs eine Demonstration durch (der "ZU" berichtete). Eine Bewilligung f�r die Kundgebung auf �ffentlichem Grund, wie sie gem�ss Artikel 33 der Polizeiverordnung der Gemeinde Bachs n�tig gewesen w�re, hatte der Verein aber nicht beantragt, wie der Gemeinderat im Mitteilungsblatt bekannt gibt. Die Folge: Gest�tzt auf Artikel 78 der Polizeiverordnung der Gemeinde Bachs hat der Gemeinderat dem Verein gegen Tierfabriken eine Busse von 555 Franken inklusive Geb�hren aufgebrummt."
Diese Zeitungsmeldung war korrekt. Tats�chlich hat der Gemeinderat nicht im Mitteilungsblatt nicht erw�hnt, dass ich die Bussenverf�gung gerichtlich angefochten habe. Damit wurde der falsche Eindruck einer rechtskr�ftigen Verurteilung erweckt.
Aufgrund der Zeitungsmeldung ist davon auszugehen, dass in dem vom Gemeinderat ver�ffentlichten Bericht nicht erw�hnt wurde, dass ich die Bussenverf�gung gerichtlich angefochten habe. Damit wurde der falsche Eindruck einer rechtskr�ftigen Verurteilung erweckt.
Gem�ss dem verfassungs- und menschenrechtlich garantierten Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt jedermann bis zur rechtskr�ftigen Verurteilung als unschuldig. Daran haben sich s�mtliche Beh�rden bei ihrer gesamten T�tigkeit zu halten. Der Gemeinderat Bachs hat dies missachtet und damit Artikel 6 der Europ�ischen Menschenrechtskonvention verletzt.
Diese Menschenrechtsverletzung ist durch die beantragte Ver�ffentlichung der Feststellung zu beseitigen.
Mit freundlichen Gr�ssen
Erwin Kessler, Pr�sident VgT Schweiz
Verein gegen Tierfabriken
Schweiz
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URL: http://www.vgt.ch/news/991228A.htm