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13. 11. 2000
Tierschützer Kessler gewinnt Rechtsstreit gegen Post
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Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen
Tierfabriken VgT, hat in seinem Streit mit der Post obsiegt. Das Bezirksgericht Frauenfeld
wertet die Weigerung der Post, die VgT-Zeitung zu verteilen, als widerrechtlich. In dem
Urteil spricht das Frauenfelder Bezirksgericht Kessler eine von der Post zu zahlende
Entschädigung von 400 Franken zu. Ausserdem muss die Post die Verfahrensgebühren von
2000 Franken übernehmen. |
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[sda/daw] - Die Post hat nach Angaben ihres Pressesprechers
Hubert Staffelbach noch nicht darüber entschieden, ob sie gegen das Urteil Berufung
einlegen wird. Man wolle zuvor über die Bücher gehen, sagte Staffelbach.
Ausgelöst hatte den Zivilprozess die Weigerung der Post im Dezember 1999, die
VgT-Nachrichten - die Zeitung des Vereins gegen Tierfabriken - anzunehmen und
zu verteilen. Die Post argumentierte, ihr Ansehen werde durch die Angriffe auf Tierhalter
geschädigt, die in der Zeitung enthalten waren.
Unadressierte Drucksache?
Sie vertrat zudem die Meinung, der VgT werde durch ihre Weigerung nicht in seinem Recht
auf freie Meinungsäusserung behindert. Er könne die Zeitung auch durch private
Verteilorganisationen austragen lassen. Ausserdem handle es sich nicht um eine eigentliche
Zeitung, sondern um unadressierte Drucksachen, deren Transport die Post zurückweisen
könne.
In St. Gallen, wo die Post die Entgegennahme der VgT- Nachrichten verweigert
hatte, fand sich jedoch kein privater Verteiler. Kessler verwies zudem darauf, dass solche
Verteiler sowieso nur in Agglomerationen, aber kaum in dünner besiedelten Gebieten eine
Alternative sein könnten. Die Post missbrauche durch ihre Weigerung ihre Monopolstellung.
Doch eine Zeitung
Das Bezirksgericht Frauenfeld kommt nun in seinem Urteil zum Schluss, die
VgT-Nachrichten seien eine Zeitung, was durch Inhalt und hohe Auflage
dokumentiert werde. Die Post wäre also gemäss ihrem öffentlichen Auftrag verpflichtet
gewesen, das Blatt zu versenden.
Sollte die Post das Urteil nicht anfechten, müsste sie wohl auch die
Acusa-News, die französischsprachige Ausgabe des VgT-Blatts, verteilen. Deren
Annahme hatte die Post noch vergangene Woche in Lausanne verweigert. Im Oktober hatte die
Post in Weinfelden zudem erneut die Annahme der VgT-Nachrichten abgelehnt.
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