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Di 14. 11. 2000

13. 11. 2000
Tierschützer Kessler gewinnt Rechtsstreit gegen Post

Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken VgT, hat in seinem Streit mit der Post obsiegt. Das Bezirksgericht Frauenfeld wertet die Weigerung der Post, die VgT-Zeitung zu verteilen, als widerrechtlich. In dem Urteil spricht das Frauenfelder Bezirksgericht Kessler eine von der Post zu zahlende Entschädigung von 400 Franken zu. Ausserdem muss die Post die Verfahrensgebühren von 2000 Franken übernehmen.

[sda/daw] - Die Post hat nach Angaben ihres Pressesprechers Hubert Staffelbach noch nicht darüber entschieden, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Man wolle zuvor “über die Bücher gehen”, sagte Staffelbach.

Ausgelöst hatte den Zivilprozess die Weigerung der Post im Dezember 1999, die “VgT-Nachrichten” - die Zeitung des Vereins gegen Tierfabriken - anzunehmen und zu verteilen. Die Post argumentierte, ihr Ansehen werde durch die Angriffe auf Tierhalter geschädigt, die in der Zeitung enthalten waren.

Unadressierte Drucksache?

Sie vertrat zudem die Meinung, der VgT werde durch ihre Weigerung nicht in seinem Recht auf freie Meinungsäusserung behindert. Er könne die Zeitung auch durch private Verteilorganisationen austragen lassen. Ausserdem handle es sich nicht um eine eigentliche Zeitung, sondern um unadressierte Drucksachen, deren Transport die Post zurückweisen könne.

In St. Gallen, wo die Post die Entgegennahme der “VgT- Nachrichten” verweigert hatte, fand sich jedoch kein privater Verteiler. Kessler verwies zudem darauf, dass solche Verteiler sowieso nur in Agglomerationen, aber kaum in dünner besiedelten Gebieten eine Alternative sein könnten. Die Post missbrauche durch ihre Weigerung ihre Monopolstellung.

Doch eine Zeitung

Das Bezirksgericht Frauenfeld kommt nun in seinem Urteil zum Schluss, die “VgT-Nachrichten” seien eine Zeitung, was durch Inhalt und hohe Auflage dokumentiert werde. Die Post wäre also gemäss ihrem öffentlichen Auftrag verpflichtet gewesen, das Blatt zu versenden.

Sollte die Post das Urteil nicht anfechten, müsste sie wohl auch die “Acusa-News”, die französischsprachige Ausgabe des VgT-Blatts, verteilen. Deren Annahme hatte die Post noch vergangene Woche in Lausanne verweigert. Im Oktober hatte die Post in Weinfelden zudem erneut die Annahme der “VgT-Nachrichten” abgelehnt.