NZZ 14. November 2000

Erwin Kessler gewinnt Rechtsstreit mit der Post

Transportpflicht für Zeitung

Frauenfeld, 13. Nov. (sda) Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), hat in seinem Streit mit der Post obsiegt. Das Bezirksgericht Frauenfeld wertet die Weigerung der Post, die VgT-Zeitung zu verteilen, als widerrechtlich. Es spricht Kessler eine von der Post zu zahlende Entschädigung von 400 Franken zu. Ausserdem muss die Post die Verfahrensgebühren von 2000 Franken übernehmen. Die Post hat nach Angaben ihres Pressesprechers Hubert Staffelbach noch nicht darüber entschieden, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegen wird.

Ausgelöst hatte den Zivilprozess die Weigerung der Post im Dezember 1999, die «VgT-Nachrichten» anzunehmen und zu verteilen. Die Postargumentierte, ihr Ansehen werde durch die Angriffe auf Tierhalter, die in der Zeitung enthalten waren, geschädigt. Der VgT werde durch ihre Weigerung nicht in seinem Recht auf freie Meinungsäusserung behindert. Er könne die Zeitungauch durch private Verteilorganisationen austragen lassen. Ausserdem handle es sich nicht umeine eigentliche Zeitung, sondern um unadressierte Drucksachen, deren Transport die Post zurückweisen könne. Das Bezirksgericht Frauenfeldkommt hingegen zum Schluss, die «VgT-Nachrichten» seien eine Zeitung, was durch Inhalt und hohe Auflage dokumentiert werde. Die Post wäre also gemäss ihrem öffentlichen Auftrag verpflichtet gewesen, das Blatt zu versenden.