Nat�rlich 10/1993

Das Kuhgl�ck h�ngt vom Auslauf ab

Erwin Kessler �ber die Opfer der staatlichen Agrar-Politik

 

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Auf dem Weg zur Weide: die Leitkuh mit der Glocke f�hrt die Herde.

 

Die Milchkuhhaltung ist einer der bestsubventionierten landwirtschaftliclhen Erwerbszweige in der Schweiz. Kein Wunder, dass zuviel Milch produziert wird. Die Milchkontingentierung hat nicht verhindern k�nnen, dass heute immer noch alle Jahre wieder �ber eine Milliarde Steuerfranken f�r die Verwertung der �berschussmilch aufgewendet werden muss, unter anderem f�r Exportverbilligungen: Der Schweizer Steuerzahler subventioniert die K�sekonsumenten in Amerika. Wenn dies der Erhaltung einer tier- und umweltfreundlichen einheimischen Landwirtschaft zugute k�me, k�nnte man sich damit abfinden. Aber was f�r eine Milchwirtschaft wird derart unterst�tzt?

Die meisten K�he verbringen den gr�ssten Teil ihres Lebens angebunden im Stall, h�ufig ohne Stroheinstreu und durch Elektrob�gel (�Kuhtrainer�) beim Aufstehen und beim Sich-lecken gefoltert. Nur in wenigen Betrieben erhalten die Tiere wenigstens im Sommer t�glich Auslauf oder Weidegang. Fast alle K�he bleiben zumindest �ber das Winterhalbjahr angebunden; nur weil es dann kein Gras auf der Wiese hat, d�rfen sie sich nicht bewegen. In der Bio-Freiland-Tierhaltung ist t�glicher Auslauf vorgeschrieben. Das gibt ges�ndere Tiere und weniger Medikamenteneinsatz. Bio-Milch und -Milchprodukte, die mittlerweile in vielen Reformh�usern erh�ltlich sind, sind aber nicht nur ges�nder, der Konsument tr�gt damit auch wesentlich zum Schutz der Tiere und der Umwelt (keine �berd�ngung) bei. 

 

Subventionen f�r Tierqu�ler

In konventionellen Betrieben im Mittelland verbringen rund dein Drittel aller K�he das ganze Leben angekettet. Jeder Landwirt, der ein Milchkontingent hat, h�lt daran fest und produziert Milch, was das Zeug h�lt, auch dann noch, wenn er schon das ganze Weideland an Bodenspekulanten verkauft hat oder seinen Mercedes nur dadurch bezahlen kann, dass er bis vor die Stallt�re jeden Quadratmeter intensiv ackert. Das Tierschutzgesetz bleibt toter Buchstabe: der Auslaufvorschrifi f�r angebundenes Rindvieh wird in vielen Kantonen kaum nachgelebt; in den Kantonen Z�rich, Schaffhausen und Solothurn sogar offiziell nicht. Vielen Bauern in den H�gel- und Bergzonen fehlt nicht der Platz, sondern das Milchkontingent, um wirtschaftlich �ber die Runden zu kommen. Das fehlende Milchkontingent besitzen reiche Ackerbaubetriebe ohne Weideland im Talgebiet.

Bei sch�nstem Mai-Wetter fuhren wir durchs Z�rcher Unterland: Grosse �cker bis zu den Waldr�ndern, sch�ne idyllische D�rfer. Nur ganz vereinzelt ein paar junge Rinder auf der Weide. Gibt es hier keine K�he? Doch. In Bachs zum Beispiel (andernorts ist es �hnlich) weiden nur 2 oder 3 der 13 Bauern gelegentlich ihre K�he ein bisschen. Kein Wunder, der letzte Quadratmeter in diesen Landstrichen ist geackert. Die reichen Bauern hier sind Doppelverdiener: Ackerland, soweit das Auge reicht. Die K�he verbringen ihr trauriges Leben tagein, tagaus, jahrein, jahraus an kurzer Kette. �Sie geben so genau gleichviel Milch�, meint ein Bauer, der offen zu verstehen gibt, dass seine K�he nie aus dem Stall kommen, w�hrend sein Sohn gerade mit dem Traktor Gras in die Scheune f�hrt. �Sollen wir denn auf der Strasse weiden?� wirft seine Frau vorwurfsvoll dazwischen und antwortet auf weitere Fragen: �Nein, hinter dem Stall geht es auch nicht, da haben wir Erdbeerkulturen gepflanzt.� Tats�chlich, die grosse gr�ne Fl�che hinter dem Stall ist keine Wiese, sondern ein riesiges Erdbeerfeld. �Wie w�re es denn, wenn wenigstens der Vorplatz als Laufhof genutzt w�rde?� fragen wir. �Da m�ssten wir ja immer das Tor auf- und zumachen�, entgegnet der Bauer entr�stet.

Hier werden die Tiere also ganz klar vorschriftswidrig gehalten. Artikel 18 der Tierschutzverordnung verlangt: �Rindvieh, das angebunden gehalten wird, muss sich zeitweilig ausserhalb des Standplatzes bewegen k�nnen.� Bei diesem Dorf-Betrieb ist der Fall eindeutig - nicht jedoch f�r das kantonale Veterin�ramt, welches dem Verein gegen Tierfabriken (VgT) auf eine Anzeige hin schrieb, auch Bachs sei �berpr�ft worden: �Aufgrund der durch Ihre Meldungen veranlassten zus�tzlichen Abkl�rungen deckten wir keinen einzigen Mangel auf, der uns nicht bereits bekannt war.� Die gesetzwidrigen Missst�nde sind dem Veterin�ramt bekannt, aber unternommen wird nichts. Solche Dorfbetriebe mit verkehrsreichen Strassen m�ssen sich nach Auffassung des Z�rcher Veterin�ramtes nicht an die Tierschutz-Vorschriften halten. In Schaffhausen, Solothurn und einigen weiteren Kantonen ist man gleicher Auffassung. Dass in solchen F�llen nach Gesetz wenigstens ein Laufhof oder Laufstall einzurichten w�re, wird f�r wirtschaftlich unzumutbar gehalten. Tierschutz gilt �berhaupt als eine Zumutung, denn er bringt keine direkte Rendite. In anderen F�llen duldet das Veterin�ramt Betriebe, welche ihre Tiere schon seit �ber 10 Jahren vorschriftswidrig halten, weiterhin mit der Begr�ndung, diese Betriebe w�rden l�ngerfristig aufgegeben. Auch der Solothurner Kantonstierarzt masst sich solche Ausnahmebewilligungen ohne Rechtsgrundlage an. Ein �sofortiges Tierhalteverbot� sei bei solchen Betrieben unverh�ltnism�ssig, schrieb er. 10 Jahre sind f�r Beamte offenbar �sofort�! 

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F�r viele K�he und K�lber lebensl�nglich nur ein Traum: Auf der Weide

 

Beh�rden und Tierhalter missachten das Tierschutzgesetz

Es sind nicht nur Dorfbetriebe, welche ihre K�he vorschriftswidrig halten. Die meisten Betriebe in Bachs sind aufs offene Feld ausgesiedelt. Rund um das Dorf liegen stattliche Bauernh�fe in der Landschaft. Grossz�gige Subventionen haben ihnen diese Aussiedlung erm�glicht. Grosse Felder rund um den Hof, aber alles �cker! Das bringt mehr ein als Viehweiden. Weit und breit kein Kuhschwanz im Freien, auch keine eingez�unten Weiden. Wie schafft es die Bauernschl�ue, sich ungestraft so offensichtlich �ber Artikel 18 der Tierschutzverordnung hinwegzusetzen? Dieser Frage gingen wir nach und schauten uns auf verschiedenen H�fen um. Bald fanden wil das Rezept: Im Fr�hjahr heisst es, man weide dann im Herbst, im Herbst heisst es, man habe im Fr�hjahr geweidet. Bei verschiedenen H�fen fanden wir kleine eingez�unte Koppeln hinter dem Stall, in denen aber dieses Jahr offensichtlich noch nie ein Rindvieh herumgestampft war und die eher als Rindli-Weiden denn als Weide f�r 15 oder 20 K�he taugen. �Die Beamten sind zufrieden, wenn wir ihnen dies vorzeigen�, meint ein Bauei grinsend, und anderswo schreit uns eine Bauersfrau an: �Wir haben dieses Fr�hjahr schon geweidet!� �Wie lange denn?" wollen wir wissen. Sie dr�ckt und windet sich: �Wenn wir Zeit haben, und wenn es das Wetter erlaubt.� Jetzt habe es schon zu viele M�cken (�jetzt� war gerade Mai). Wir entgegnen, sie k�nnte doch nachts weiden, wie das in Weidegebieten oft gemacht werde, wenn es zu heiss sei und tags�ber zu viele Insekten habe.

Apropos Zeit: Wir haben bei verschiedenen Weidebetrieben im Voralpengebiet die Zeit zum Eintreiben der K�he von der Weide gestoppt. Vom Moment an, wo die Bauerstochter mit dem Velo losfuhr, bis die letzte Kuh im Stall angebunden war, dauerte es weniger als eine Viertelstunde. Die weidegewohnten K�he gehen brav und ohne Schwierigkeiten zu ihrem Platz im Stall; ein Griff an der Zentralverriegelung, ein nettes Kraulen am Kopf der Kuh, und das Ganze ist erledigt, Tiere und Bauersleute zufrieden. Ein Zufall, dass diese Bauersleute, weniger wohlhabend als ihre Berufskollegen in Bachs, zufriedener dreinschauen? Aber es gibt eben auch unter den Landwirten Nimmersatte, die nie genug bekommen k�nnen, die den letzten Quadratmeter ackern m�ssen und dazu noch Milchk�he halten, in Dauer-Stress geraten, unzufrieden werden - Geld allein macht bekanntlich nicht gl�cklich - und dann lauthals �ber den Tierschutz fluchen!

Die Veterin�rbeamten, die den Vollzug des Tierschutzgesetzes seit �ber 10 Jahren vernachl�ssigt haben, sind jetzt gleichermassen wie die Tierhalter daran interessiert, Missst�nde abzuleugnen. Deshalb wird willk�rlich alles als gesetzeskonform ausgelegt. K�rzlich schrieb mir eine Frau zu einem Fall im Z�rcher Oberland, bei dem nach langem Kampf um dauernd angebundene K�he endlich die Erstellung eines Laufhofes verf�gt wurde:

Sehr geehrter Herr Kessler,
als erstes m�chte ich Ihnen ganz herzlich zu diesem Erfolg gratulieren. Erfolge sind in Ihrem T�tigkeitsbereich ja leider sehr d�nn ges�t. Der oben erw�hnte Fall spricht mich pers�nlich an, weil ich als direkter Nachbar dieses Bauern aufgewachsen bin und 20 Jahre lang dieses Elend mitansehen musste. Es kam mir schon als kleines Kind pervers vor, dass ein Bauer mit sehr viel Wiesland, direkt um seinen Hof gelegen, seine K�he nie weiden l�sst. Ich habe im Laufe meiner 20 Jahre Nachbarschaft �fter versucht, mit ihm dar�ber zu reden - nat�rlich ohne Erfolg. Um so gr�sser war jetzt meine Freude, zu lesen, dass er geb�sst wurde. Lieber sp�t als gar nie!�

Die Geschichte dazu: Eine Anzeige beim kantonalen Veterin�ramt zeigte keine Wirkung. Deshalb reichte der VgT eine Strafanzeige auch gegen die Veterin�rbeamten ein, wegen ungetreuer Amtsf�hrung und Beg�nstigung. Aber erst auf Intervention des kantonalen Tierschutzanwaltes wurde dann endlich eine minimale Massnahme verf�gt. Geb�sst wurde dieser r�cksichtslose Landwirt trotz massivem Vorstoss gegen das Tierschutzgesetz nicht. Er musste lediglich ein paar Pf�hle in den Boden schlagen und Latten daran nageln, und fertig war der angeordnete �Laufhof�. Weil aber dieser Tierqu�ler nicht geb�sst wurde, wurden ihm auch keine Subventionen gek�rzt, denn der Agro-Filz in den Landwirtschafts�mtern des Bundes und der Kantone stellt sich auf den Standpunkt, dazu bed�rfte es einer �rechtskr�ftigen strafrechtlichen Verurteilung� - was es praktisch nie gibt, obwohl landauf, landab Tierschutzvorschriften offen missachtet werden.

Fazit: Gewisse kantonale Veterin�r- und Landwirtschaftsbeh�rden tun alles, was in ihren M�glichkeiten steht, um solchen Tierqu�lern gesetzwidrig Bundessubventionen zu entrichten und sie vor Strafe zu sch�tzen. Nicht verwunderlich bei der personellen Verfilzung von Landwirtschafts�mtern und Agrar-Lobby! Zum Beispiel hat der Z�rcher Regierungsrat k�rzlich den Sekret�r des Z�rcher Bauernverbandes - einen eingefleischten Tierschutzgegner - zum Chef des Landwirtschaftsamtes ernannt. Neuerdings erteilt das Veterin�ramt, gedeckt vom Z�rcher Regierungsrat, dort, wo die Missst�nde nicht mehr geleugnet werden k�nnen, �befristete Ausnahmebewilligungen�, die immer wieder erneuert werden und Artikel 18 der eidgen�ssischen Tierschutzverordnung (Auslauf-Vorschrift) kurzerhand aufheben. Der vom Regierungsrat angestellte Z�rcher Tierschutzanwalt betrachtet dies als im Ermessen der Vollzugsbeh�rden liegend - und dies, nachdem diese Missst�nde bereits seit 1981 gesetzwidrig sind! Er w�re wohl nicht mehr lange Tierschutzanwalt, wenn er gegen seinen Arbeitgeber, den Z�rcher Regierungsrat, klagen w�rde. Tatsache ist aber, dass solche Ausnahmebewilligungen klar gesetzwidrig sind: Das geht aus dem Standardwerk �Schweizer Verwaltungsrechtssprechung� von Max Im boden und Ren� A. Rhinow deutlich hervor. Mitautor und St�nderat Rhinow hat uns ausdr�cklich best�tigt, dass Ausnahmebewilligungen zur Auslaufvorschrift nicht erteilt werden d�rften. Sie sind auch politisch-volkswirtschaftlich unsinnig, weil der Steuerzahler ja ohnehin schon j�hrlich �ber eine Milliarde Franken f�r die Verwertung des Milch�berschusses hinbl�ttern muss. Dem Dauerleiden angeketteter Tiere steht auf der Seite der Tierhalter schlimmstenfalls nur gerade die Unbequemlichkeit eines Berufswechsels gegen�ber. Gerade Talbetrieben stehen jedoch auch Alternativer wie Ackerbau, Spezialkulturen, Direktvermarktung oder Nebenerwerb offen.

Das Bundesamt f�r Veterin�rwesen (BVet) legt Tierschutzvorschriften stets zugunsten der Bauern und zuungunsten der Tiere aus. Seine unhaltbare "Konkretisierung" der Weidevorschrift mit �60 Tagen pro Jahr� ist nur ein Beispiel unter vielen. Diese Zahl wurde offensichtlich so niedrig angesetzt, damit die Einhaltung der Auslaufvorschrift kaum mehr kontrollierbar ist, denn die Tierschutzvorschriften haben insgesamt nicht den Sinn, die Tierhaltungspraxis zu verbessern sondern nur die �ffentlichkeit zu beruhigen mit dem angeblich �besten Tierschutzgesetz der Welt�. Das Bundesamt f�r Landwirtschaft unternimmt auch dort nichts, wo dies vom geltenden Recht klar gefordert wird: In der bundesr�tlichen Verordnung �ber Beitr�ge an Tierhalter heisst es in Artikel 2, Absatz 5: �Nicht beitragsberechtigt ist ferner, wer gegen die Vorschriften der Tierschutz- oder Gew�sserschutzgesetzgebung verst�sst.� Wie das Tierschutzgesetz selbst, bleibt auch diese Vorschrift toter Buchstabe.

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Mit Subventionen gef�rdert: Von klein auf dauernd an kurzer Kette:   vorschriftswidrig und tierqu�lerisch

Tierschutzorganisationen sind nicht legitimiert, gegen solche Missst�nde den Richter anzurufen. Die Verwaltungsb�rokratie und die Agrar-Lobby machen unter sich aus, wie, wo und wann Tierschutzvorschriften vollzogen bzw nicht vollzogen werden. Der f�r die Landwirtschaft massiv zur Kasse gebetene B�rger und Steuerzahler durfte vor 14 Jahren einem Tierschutzgesetz zustimmen, das aber �ber weite Strecken ohne Folgen bleibt. In der realen Demokratie haben vom Volk gegen den Willen des herrschenden Regimes erzwungene Beschl�sse keine praktische Bedeutung, so geht es aucl beim EWR-Nein: Trotz diesem Nein geht die Anpassung an die EU weiter, und seit dem 1. Januar 1993 sind die skandal�sen transkontinentalen Schlacttiertransporte auch durch die Schweiz hindurch grunds�tzlich erlaubt. Dieser vom VgT enth�llte Skandal wurde praktisch von der ganzen Schweizer Presse unterdr�ckt, um die laufende politische Umerziehung des Stimmvolkes bis zur n�chsten EU-Abstimmung nicht zu st�ren. 

 

Wirtschaftslobby blockiert Tierschutz

Es ist kein Geheimnis, dass die eidgen�ssischen Parlamentarier haupts�chlich Interessenvertreter sind, und zwar geht es meist um wirtschaftliche Interessen. F�r Tierschutzfragen nehmen sich nur wenige Idealisten Zeit. So ist es nicht erstaunlich, dass s�mtliche Tierschutzvorst�sse im National- und St�nderat vom B�rgerblock mit konstanter Regelm�ssigkeit abgeschmettert werden. Der VgT hat den Nationalrat k�rzlich in einer Petition ersucht, denjenigen Betrieben das Milchkontingent zu streichen, welche ihre K�he nicht weiden: Damit w�re auf einen Schlag sowohl das f�r den Steuerzahler kostspielige �berschussproblem gel�st als auch den leidenden Tieren geholfen. Solche Vorst�sse scheitern jedoch regelm�ssig an der konservativen Mehrheit in der Bundesversammlung.

Fressen, Aufstehen und Hinlegen ist f�r die Opfer dieser einseitig wirtschaftsorientierten Politik der ganze Lebensinhalt. T�gliche Bewegung auf der Weide oder im Laufhof w�re f�r das Wohlbefinden unerl�sslich und kann durch nichts anderes ersetzt werden. Dies wird wohl niemand ernsthaft bestreiten, der schon einmal die �berm�tigen Spr�nge selbst �lterer K�he beim Weideaustrieb im Fr�hjahr gesehen hat. Deshalb l�sst die Tierschutzverordnung bei dieser Vorschrift keine Ausnahme zu, und von der landwirtschaftlichen Beratung wird ein ganzj�hriger Auslauf, auch im Winter, empfohlen. Nichtsdestotrotz hat der Schaffhauser Landwirtschaftsdirektor eine Revision der Tierschutzverordnung verlangt, um Dorfbetrieben die Daueranbindehaltung ohne Auslauf offiziell zu erlauben, anstatt ihnen bei der Aussiedlung aus dem Dorf oder beim Berufswechsel zu helfen.

 

Das Tierschutzgesetz - eine Illusion

Wo der Bundesrat in der Verw�sserung des vom Volk beschlossenen Tierschutzgesetzes nach Meinung einiger Kantonsregierungen nicht weit genug gegangen ist, machen diese mit dem Tierschutzgesetz, was sie wollen - und das nicht zum Wohle der Tiere. Das Bundesamt f�r Veterin�rwesen und der Bundesrat, welche die Oberaufsicht �ber den Tierschutzvollzug aus�ben sollten, schauen unt�tig zu. Eingaben und Aufsichtsbeschwerden werden regelm�ssig als �haltlos� abgewiesen oder gar nicht beantwortet. Trotz landesweitem Vollzugsnotstand hat das Bundesamt noch nie von der M�glichkeit der Amtsklage Gebrauch gemacht. Vermutlich wird erst dann Bewegung in diese Missst�nde kommen, wenn der Steuerzahler eines Tages nicht mehr bereit ist, hierf�r j�hrlich Milliarden-Betr�ge hinzubl�ttern oder wenn die Konsumenten tierische Lebensmittel immer mehr zu meiden beginnen. Ein Lichtblick: Seit 1985 besteht ein anhaltender Trend zu fleischarmer Ern�hrung, der sich jedes Jahr statistisch im r�ckl�ufigen Fleischkonsum �ussert.

Das Bundes amt f�r Landwirtschaft schrieb auf eine Eingabe, ein Entzug des Milchkontingents sei bei vorschriftswidriger Tierhaltung �zurzeit nicht m�glich, da ohne Rechtsgrundlage�. Und Bundesrat Jean- Pascal Delamuraz seinerseits ist nicht bereit, diese Rechtsgrundlage zu schaffen, denn die Streichung des Milchkontingents bei Nichteinhaltung der Tierschutzvorschriften sei als extreme L�sung abzulehnen. Er ziehe es vor, andere Mittel zur Durchsetzung der Tierschutzvorschriften einzusetzen. Nachdem diese �anderen Mittel� jedoch nun schon seit �ber 10 Jahren ihre Wirkung verfehlen, befriedigt diese Antwort wohl kaum jemanden in der Schweiz ausserhalb der Agro-Lobby. Eine repr�sentative Meinungsumfrage hat k�rzlich ergeben, dass eine �berwiegende Mehrheit der Schweizer Bev�lkerung mehr Sympathie h�tte f�r ein regelm�ssiges Weiden der K�he als f�r die vom Bundesrat k�rzlich verf�gte Milchpreissenkung, welche alle Landwirte - mit oder ohne Weide - gleichm�ssig trifft. 

 

Anst�ndige Bauern brauchen Unterst�tzung

Verschiedene Zuschriften von Bauern, welche ihre K�he fleissig weiden und sich von ihren bequemeren Berufskollegen distanzieren, zeigen, dass die Aktivit�ten des VgT durchaus nicht bauernfeindlich sind. Ein Bauer sagte, fr�her sei er von seinen Kollegen ausgelacht worden, weil er die K�he immer weide. �De �lpler h�t wieder d'Ch�e dusse!�, sei ihm nachgerufen worden. Er freue sich, dass endlich etwas gegen diejenigen unternommen werde, welche ihre Tiere aus Bequemlichkeit dauernd an der Kette hielten.

Es ist bedauerlich, dass unter dem Kampf gegen die verbreiteten Missst�nde in der Tierhaltung, gegen die viel zu schwachen Vorschriften und den in vielen Kantonen nicht funktionierenden Vollzug die gesamte Bauernschaft leidet. Solange aber der Schweizer Bauernverband und die Tierhaltervereinigungen nicht endlich klar und deutlich eine konsequente Verwirklichung des Nutztierschutzes unterst�tzen, bleibt nichts anderes �brig, als die Offentlichkeit und die Konsumenten auf das unendliche Leid aufmerksam zu machen, das mit der Gewinnung tierischer Lebensmittel verbunden ist.

Der Konsument kann die anst�ndigen Landwirte unterst�tzen, die Tiere und die Umwelt und auch seine eigene Gesundheit sch�tzen, indem er konsequent Bio-Freilandprodukte vorzieht: KAG-Freilandfleisch und Bio-Milch.


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