19. März 2005

Gegendarstellung zum Bericht über den Krauthammerprozess im Tagblatt Ausgabe Thurgau:

Im Bericht vom 11. März über die Verhandlung vor dem Thurgauer Obergericht im Verfahren gegen den Verfasse des Buches "Das Schächtverbot in der Schweiz" wurde eine Behauptung von Krauthammers Anwalt wiedergegeben, wonach ich laut dem Zürcher Obergericht "seitenweise den Holocaust-Leugner Jürgen Graf unkommentiert zitiert" hätte. Diese Darstellung ist unwahr. Vor dem Zürcher Obergericht ging es nur um die Rechtsfrage, ob es zulässig war, das Gerichtsprotokoll der öffentlichen Verhandlung gegen Graf zu veröffentlichen. Damit wollte ich aufzeigen, wie menschenrechtswidrig Verfahren geführt werden, wenn es um die Anwendung des Antirassismusgesetzes geht. Das Zürcher Obergericht hat diese Motive anerkannt. Die revisionistischen Theorien Grafs interessieren mich nicht und ich habe diese nie zitiert, vielmehr wurden diese laut Gerichtsprotokoll vom Staatsanwalt zitiert.

Erwin Kessler, Präsident Verein gegen Tierfabriken VgT


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