"20minuten" vom 27. Juli 2004

Anmerkung des VgT:

In diesem Bericht macht die Redaktion der Gratiszeitung "20minuten" genau das, was sie zu Unrecht dem VgT vorwirft: über andere Unwahres schreiben, ohne mit den Betroffenen vorher zu sprechen. Der VgT hat deshalb folgende Gegendarstellung verlangt:

Die Behauptung, der VgT habe mit dem Kaninchenhalter Paul Fischlin in Rickenbach SZ vor der Veröffentlichung der Kritik "nicht gesprochen", ist unwahr. Wahr ist, dass der VgT ihm die kritische Veröffentlichung vorher zur Stellungnahme unterbreitetete und er darauf auch geantwortet hat. Dabei hat er nicht erwähnt, der Kaninchenkasten, der auf seinem Grundstück vor seinem Haus steht, nicht ihm gehöre. Dies ist offensichtlich nur eine nachträgliche Schutzbehauptung. Unwahr ist weiter, dass es sich bei diesem Kaninchenkasten um einen "Normkasten" handle. Vielmehr entspricht der Kasten nur geraden den auf die Tierversuchsindustrie ausgerichteten minimalistischen Mindestvorschriften der Tierschutzverordnung, die sogar das Bundesamt für Veterinärwesen in seinen Richtlinien zur Kaninchenhaltung als ungenügend beurteilt.

20minuten verweigerte dem VgT diese Gegendarstellung rechtswidrig und musste gerichtlich dazu gezwungen werden.


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