"20minuten" vom 27. Juli
2004
Anmerkung des VgT:
In diesem Bericht macht die Redaktion der
Gratiszeitung "20minuten" genau das, was sie zu Unrecht dem VgT vorwirft: über
andere Unwahres schreiben, ohne mit den Betroffenen vorher zu sprechen. Der
VgT hat deshalb folgende Gegendarstellung verlangt:
Die Behauptung, der VgT habe mit dem Kaninchenhalter
Paul Fischlin in Rickenbach SZ vor der Veröffentlichung der Kritik "nicht
gesprochen", ist unwahr. Wahr ist, dass der VgT ihm die
kritische
Veröffentlichung vorher zur Stellungnahme unterbreitetete und er darauf auch
geantwortet hat. Dabei hat er nicht erwähnt, der Kaninchenkasten, der auf
seinem Grundstück vor seinem Haus steht, nicht ihm gehöre. Dies ist
offensichtlich nur eine nachträgliche Schutzbehauptung. Unwahr ist weiter,
dass es sich bei diesem Kaninchenkasten um einen "Normkasten" handle.
Vielmehr entspricht der Kasten nur geraden den auf die Tierversuchsindustrie
ausgerichteten minimalistischen Mindestvorschriften der
Tierschutzverordnung, die sogar das Bundesamt für Veterinärwesen in seinen
Richtlinien zur Kaninchenhaltung als ungenügend beurteilt.
20minuten verweigerte dem VgT diese Gegendarstellung
rechtswidrig und musste
gerichtlich dazu gezwungen werden.
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