Thurgauer Zeitung
4. Dezember 2004 Anmerkung des VgT:
Die Thurgauer Zeitung behauptet von sich, über alle Fälle des Thurgauer
Obergerichtes zu berichten. Dass Erwin Kessler vor Bundesgericht dreimal
hintereinander zum gleichen menschenrechtswidrigen Verhalten des
Obergerichtes Recht bekam, war so peinlich, dass dies von den Thurgauer
Medien unterdrückt wurde (mehr dazu
hier). Den
folgenden Bericht veröffentlichte die Thurgauer Zeitung erst nach
mehreren Wochen, nachdem sich VgT-Präsident Erwin Kessler gegen die
Unterdrückung dieser Peinlichkeit gewehrt hatte (mehr dazu
hier). Und in
dieser ohne vernünftigen Grund erst nach Wochen veröffentlichten Meldung
zu diesem Bundesgerichtsurteil wird der Kern des Sache
verschleiert: Das Obergericht verfügte bereits über die ersten zwei
Bundesgerichtsurteile, als es seine menschenrechtswidrige Praxis
weiterführte, was dann zur dritten erfolgreichen Beschwerde führte.
Dieser Kern der Sache hat die Thurgauer Zeitung vollständig
verschleiert, indem es die haltlosen Schutzbehauptungen und
Abwiegelungen des Obergerichspräsidenten in denr Vordergrund schob -
schon in der der Überschrift. Mit vermehrter Mündlichkeit hat alles
nichts zu tun, was sich schon daran zeigt, dass es im neuesten Fall
darum ging, dass Erwin Kessler eine Stellungnahme der Vorinstanz nicht
zur Kenntnis erhielt - eine krasse Verletzung des in der Europäischen
Menschenrechtskonvention garantierten Rechts, in alles Einsicht zu
erhalten, was Grundlage des Urteils bildet.
Der Bericht in der Thurgauer Zeitung vom 4.
Dezember 2004:
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