Beobachter 25/07

Schweinezucht

Wo bleibt die artgerechte Haltung?

Text: Thomas Grether
Bild: VgT

Mancher Schweizer Züchter lässt seine Schweine auf blankem Betonboden dahinvegetieren. Und kommt damit ungeschoren davon. Möglich macht das eine Richtlinie des Bundesamts für Veterinärwesen. Diese verletzt laut einem Gutachten das Tierschutzgesetz.

Viele Konsumenten wollen Fleisch von Tieren essen, die artgerecht gehalten werden. Doch vor allem Schweinen geht es in manchen Schweizer Zuchtbetrieben dreckig. Der Beobachter berichtete in der letzten Ausgabe über die Kantone Thurgau und St. Gallen, wo laut den zuständigen Behörden bis zu 90 Prozent der Schweinezüchter ihren Tieren zu wenig Stroh geben - und damit gegen das Tierschutzgesetz verstossen.

Umso erstaunlicher ist, dass etwa der Kanton Zürich letztes Jahr «null» Verstösse festgestellt haben will, wie Kantonstierärztin Regula Vogel erklärt. Zürich wie auch St. Gallen kontrollieren jährlich rund 60 Betriebe. Kann es sein, dass sich im einen Kanton alle Züchter brav ans Gesetz halten, im anderen jedoch die meisten dagegen verstossen? Bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Die Zürcher Superquote basiert auf wenig aussagekräftigen Kontrollen.

 

Rötungen, Blutungen, Abszesse

Das räumt selbst Kantonstierärztin Vogel ein: «Es ist schwierig zu kontrollieren, ob ein Züchter wirklich die geforderten vier Kilogramm Langstroh verabreicht hat.» Diese «gesamthaft vier Kilogramm Langstroh» verlangt eine Richtlinie des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET). Doch der Vollzug in der Praxis schlägt fehl: Muttersauen fressen einen Teil des Strohs weg, und der Züchter mistet es aus. Kommt ein Kontrolleur und stellt ungenügend Stroh fest, kann er nicht beweisen, dass der Züchter - ein paar Tage vorher - nicht vier Kilogramm Langstroh oder bodendeckend Häckselstroh verabreicht hat. Damit konfrontiert, sagt das BVET nur, es verbleibe «eine ausreichende Menge Stroh, damit die Sau ihr Nestbauverhalten ausführen kann».

«Liegen bei einer Kontrolle noch ein paar Hälmchen Stroh herum, gilt das Gesetz als erfüllt», sagt der streitbare Tierschützer Erwin Kessler vom Verein gegen Tierfabriken (VgT). Das erkläre, weshalb der VgT seit Jahren in Ställen tierquälerische Bedingungen antreffe. Liegen Sauen auf blankem Beton, können sie schnell unter Rötungen, Blutungen, Vereiterungen oder Abszessen leiden; zudem kann der Körper auskühlen. «Das Bundesamt für Veterinärwesen legt mit seiner Richtlinie das Tierschutzgesetz eindeutig zu stark zugunsten der Züchter aus», so Kessler.

 

«Bundesamt überschreitet Kompetenz»

Der VgT hat wegen dieses «unhaltbaren Zustands» beim Zürcher Rechtsprofessor Hans Giger ein Gutachten in Auftrag gegeben. Giger kommt zu einem klaren Schluss: «Die Richtlinie des Bundesamts für Veterinärwesen verletzt übergeordnetes Recht und entspricht offenkundig nicht dem Stand der Wissenschaft», schreibt er in seinem Mitte 2006 angefertigten Rechtsgutachten. Zudem verunmögliche die Richtlinie die «bundesgesetzlich verankerten Ziele des Tierschutzes und der Tiergesundheit». Zu diesen Vorwürfen will das BVET nicht Stellung nehmen. Gutachter Giger hält weiter fest, das Stroh könne bei Kontrollen nicht quantifiziert werden. Und: «Das Bundesamt überschreitet offensichtlich seine Kompetenz.»

Das erklärt auch widersprüchliche Aussagen aus Kreisen des Zürcher Veterinäramts, das öffentlich nicht sagt, was es in den eigenen Reihen diskutiert: Ende Oktober sprach ein Zürcher Kontrolleur von «80 bis 90 Prozent» der Schweineproduzenten, die beim Stroh «sündigen». Diese Aussage hatte er gegenüber dem Amtskollegen eines anderen Kantons gemacht, der das dem Beobachter schriftlich mitteilte. Das Zürcher Veterinäramt weist dies als unwahr zurück - und hält an der formidablen Quote von «null» Beanstandungen im Jahr 2006 fest. Doch Fotos, die der Verein gegen Tierfabriken letztes Jahr in Ställen machte, zeigen: Vier verschiedene Züchter im Kanton Zürich hatten in ihren Ställen kein oder nur ungenügend Stroh ausgelegt. Dieser Zustand sei «seit zehn Jahren unverändert», sagt Tierschützer Kessler.
 

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