27. September 2008    

Am 18. September 2008 erschienen in der Gratiszeitung "Nachrichten für das Limmattal" aus dem Zehnder-Verlag die folgenden Berichte über den VgT. Unten die die Stellungnahme des VgT dazu, deren Veröffentlichung die Redaktion der Limmattaler-Nachrichten zugesagt hat.

 


Stellungnahmen des VgT

Anprangern von Tierquälern ist im öffentlichen Interesse

Es war eine unwahre Erfindung der Redaktion der Limmattaler-Nachrichten, der VgT würde Kästen mit ein paar Kaninchenkäfigen als Tierfabriken bezeichnen. Wahr ist, dass der VgT jede Form von Käfighaltung von Kaninchen als Tierquälerei qualifiziert. Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass Käfighaltung von Kaninchen tierquälerisch ist. Leider erlaubt der Bundesrat die Käfighaltung von Kaninchen weiterhin unter Missachtung des Tierschutzgesetzes, weil die Pharma-Industrie ein finanzielles Interesse daran hat, ihre Versuchskaninchen möglichst billig auf engstem Raum in Käfigen zu halten. Die Konferenz der schweizerischen Tierschutzorganisationen hat den Bundesrat aufgefordert, mit einem Verbot der Käfighaltung die Tierschutzverordnung in Einklang mit dem Tierschutzgesetz zu bringen. Bundesrätin Leuthard hat dies abgelehnt, weil die Interessen der Pharma-Industrie mehr zählen als Gesetz und Moral.

Nun gibt es immer noch Kaninchenzüchter, die diese Situation ausnützen und ihre "Lieblinge" ebenso tierquälerisch halten wie in Tierversuchslabors.
Es werden zwar immer weniger, aber gegen die verbleibenden Uneinsichtigen hat der VgT keine andere Möglichkeit, um den Tieren zu helfen, als die öffentliche Anprangerung. Nicht alles, was gesetzlich nicht verboten ist, ist auch moralisch legitim, und moralisch verwerfliches Verhalten anzuprangen ist berechtigt, wenn es zum Schutz von Wehrlosen keinen anderen Weg gibt, weil Demokratie und Rechtsstaat versagen.

Der VgT führt dazu im Internet eine Blacklist der Tierquäler und Kastenkaninchenhalter.

Die Behauptung, es gebe ein "Recht auf Vergessen", ist unzutreffend und es fehlt eine gesetzliche Grundlage für diese Behauptung. Zumindest gibt es ein solches Recht nicht pauschal und voraussetzungslos. Solange ein Tierhalter seine Tiere tierquälerisch in Käfigen hält, bleibt er samt seiner gesamten Vorgeschichte in der Blacklist des VgT, denn es ist von öffentlichem Interesse, was ein uneinsichtiger Tierquäler schon alles gemacht hat. Wer mit Tieren rücksichtslos-brutal umgeht, stellt potentiell auch eine Gefahr für Menschen dar.

Erwin Kessler, Präsident Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT.ch


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