VN00-1
Aufruf an die Bevölkerung:
Illegales Schächten zum Ende des moslemischen Fastenmonates Ramadan
Um den 9. Januar 2000 herum geht - wie jedes Jahr einmal - der moslemische Fastenmonat Ramadan zu Ende, was regelmässig mit Festessen gefeiert wird. Erfahrungsgemäss finden dabei auch private Schlachtungen von Schafen statt, hauptsächlich durch Türken. Dabei werden die Tiere traditionell ohne Betäubung durch Aufschneiden des Halses und Ausblutenlassen bei vollem Bewusstsein geschächtet. Dies geschieht in Hinterhöfen, Garagen, ja sogar auf Balkonen und in Badewannen.
Der moslemische Glaube verbietet das Betäuben von Schlachttieren nicht. Dass die Tiere trotzdem derart qualvoll geschlachtet werden, hat traditionelle und praktische Gründe. Beim privaten Schlachten fehlen die technischen Möglichkeiten für ein fachgerechtes Betäuben. Nach schweizerischem Waffenrecht dürfen Türken keine Waffen kaufen. Ein Messer hingegen findet sich in jedem Haushalt. So wird halt einfach wie in Urzeiten durch Aufschneiden des Halses geschlachtet. Hauptmotiv dieses illegalen Schächtens ist die preisgünstige Fleischbeschaffung durch Do-it-yourself-Schlachtungen.
Wir rufen die Bevölkerung zur Wachsamkeit auf gegen dieses grausame Treiben. Alarm ist bereits dann angezeigt, wenn festgestellt wird, dass kurz vor Ramadan-Ende (dieses Jahr um den 9. Januar herum) plötzlich einzelne Schafe angeschafft werden von Türken, die sonst keine Schafe halten. Da die Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme Schlachtung meistens fehlen, sollte bei solchen Beobachtungen sofort die Polizei oder das kantonale Veterinäramt alarmiert werden. Bitte informieren Sie auch den VgT über solche Anzeigen, damit wir überprüfen können, ob die zuständigen Behörden pflichtgemäss einschreiten. Leider getrauen sich viele Beamte aus Angst vor dem Antirassismus-Maulkorbgesetz nicht, gegen illegales Schächten vorzugehen.
Dass auf die Tierärzte und Tierschutzbeamten kein Verlass ist im
Kampf gegen illegales Schächten, zeigt der Fall des Präsidenten der Schweizerischen
Tierärztegesellschaft:
Der als tierschutzfeindlich berüchtigte ehemalige basellandschaftliche Kantonstierarzt
und Präsident der Schweizerischen Gesellschaft der Tierärzte, Dr Sigfried, antwortete
auf eine Anzeige gegen eine türkische Schächt-Metzgerei:
Wenn Türken schlachten, impliziert das nicht, dass sie auch schächten. Die immer
wieder gegen türkische Metzgereien in versteckter, aber auch offener Form unterstellte
Anschuldigung, es werde Schächten praktiziert, entbehrt jeder Grundlage. Die Kontrolle
der Fleischschauorgane ist sehr exakt und würde solche Widerhandlungen unverzüglich
aufdecken...
Bei einer Razzia der Polizei, die trotzdem zustande kam, wurde der Türke auf frischer Tat
beim Schächten überrascht.
Sämtliche Medien der Schweiz unterdrückten die Beweise des VgT, dass türkische
Metzgereien, die KEBAB herstellen, illegal schächten.
Es gibt Dinge in der Schweiz, die darf die Öffentlichkeit nicht wissen. Weil in den VgT-Nachrichten laufend Tatsachen bekannt gemacht werden, welche das Volk nicht wissen darf, ist der VgT Repressionen durch den Staat und mächtige Kreise aus Politik und Wirtschaft ausgesetzt. Dank der Unterstützung durch eine wachsende Zahl von Mitgliedern und Gönnern konnten wir diesen Bestrebungen, den VgT und insbesondere die VgT-Nachrichten lahm zu legen, bisher widerstehen. Wegen eines Druckboykotts müssen die VN im Ausland gedruckt werden und wegen eines Boykotts der Direktwerbungs-Verteilfirmen können wir mit den VN nicht mehr alle Haushaltungen erreichen. Als Grund für den Verteilboykott wurde unsere Kritik an den Konsumententäuschungen mit Tierquäler-Pelz des Modehauses Vögele angegeben - ein Grossauftraggeber für Direktwerbung.
(c) Verein gegen
Tierfabriken Schweiz
VN00-1, Januar 2000
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