VN00-2
Der Bundesrat lässt es zu, dass Bauern ihr Vieh im Winterhalbjahr gesetzwidrig dauernd angekettet halten.
«Landwirte, die ihre Kühe und Schweine monatelang einsperren, bekommen trotzdem noch Direktzahlungen. Verantwortlich für diese Missachtung des Tierschutzes: Parlament und Bundesamt für Landwirtschaft.» (aus dem KTip vom 3. November 1999)
Winterauslauf - gesetzlich vorgeschrieben, aber nicht durchgesetzt
Dieser Kuh-Kleber ist erhältlich im VgT-Shop, 10 Stück 10 Fr
VN00-2 , April 2000
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