VN00-2
Aus dem Alltag des Unrechtsstaates im Kanton Aargau:
Tierquälerische Kaninchenhaltung in Rekingen und Siglistorf
Bezirksamt Zurzach stellte Strafverfahren ein, obwohl eine Verletzung von Tierschutzvorschriften erwiesen war:
Am 21. August 1998 erstatte der VgT eine Anzeige gegen Norbert Kopp in Rekingen. Dieser hielt seine Kaninchen in einem zu kleinen Kasten. Zudem waren die Tiere schutzlos Sonne und Wetter ausgesetzt. Das Veterinäramt verfügte am 28. September 1998, die Abmessungen der Boxen seien den Vorschriften der Tierschutzverordnung anzupassen, auf der Frontseite sei ein Vordach zu erstellen und die Seitenwand sei zu verlängern.
Am 10. November 1998 stellte das Bezirksamt Zurzach die Strafuntersuchung ein mit
der Begründung, da dem Angezeigten zur Behebung der Mängel "vorerst eine Frist
angesetzt wurde, ist kein strafrechtlich relevantes Verhalten des Beschuldigten
ersichtlich."
Wir empfehlen allen Automobilisten, welche wegen Tempoüberschreitung oder Parksünden
verzeigt werden, unter Hinweis auf die Verfügung des Bezirksamtes Zurzach vom 10.11.1998
zu verlangen, dass eine Frist zum korrekten Fahren angesetzt und das Strafverfahren
eingestellt werde, da gemäss Bundesverfassung alle Schweizer vor dem Gesetze gleich
behandelt werden müssen.
Trotz den amtlichen Tierschutz-Vollzugsmissständen im Kanton Aargau haben die
Aktivitäten des VgT immer wieder doch Erfolg: Kopp hat inzwischen seine tierquälerische
Kaninchenhaltung aufgegeben, um die nötigen minimalen Anpassungen nicht vornehmen zu
müssen. Nun sind wenigstens diese paar Tiere erlöst. Die Bekämpfung vieler anderer
Tierquälereien im Kanton Aargau ist sehr mühsam, weil diese Arbeit regelmässig gegen
den Widerstand der Behörden, die eigentlich von Amtes wegen für den Vollzug des
Tierschutzgesetzes zuständig wären, erfolgen muss. Das wirksamste Mittel gegen die
Massentierausbeutung ist und bleibt deshalb die Empfehlung: "Essen Sie vegetarisch,
Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe."
Eine artgerechte Kaninchenhaltung verlangt ein Freigehege (Bild: Kaninchenhaltung von Erwin Kessler, Tuttwil):
Auch im Winter sind Kaninchen gerne im Freien, nicht in engen Kästen.
Tierquälerische Kaninchenhaltung in Siglistorf
In diesem dunklen, ehemaligen Kuhstall hielt Karl Schumacher in Sgilistorf/AG seine Kaninchen unter himmelschreienden Umständen:
Dank hartnäckigen Interventionen des VgT beim Veterinäramt sind die ärgsten Missstände jetzt beseitigt. Die bedauernswerten Tiere werden aber weiterhin in Kästen in diesem dunklen Stall gehalten. Tierquälerische Kaninchenhaltung ist weit verbreitet. Das Tierschutzgesetz schützt auch diese Tierart nur ungenügend und die Behörden setzen meist nicht einmal diese minimalistischen Vorschriften durch.
VN00-2 , April 2000
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