26. April 2001
Bundesrat Couchepin deckt diskriminierende j�dische Sonderrechte bei Seuchenmassnahmen
Zum Schutz vor der Maul- und Klauenseuche hat das Bundesamt f�r Veterin�rwesen (BVet) ein rigoroses Fleischimportverbot verh�ngt, das f�r alle gilt - nur nicht f�r Juden. Ausdr�cklich als Beihilfe zur Umgehung des Sch�chtverbotes hat das BVet j�dischen Kreisen eine Ausnahmegenehmigung zum Import von Sch�chtfleisch aus Frankreich erteilt (www.vgt.ch/vn/0103/sonderrechte.htm). Auf die Aufsichtsbeschwerde des VgT ist Couchepin nicht eingetreten; er �bergab sie einfach wieder dem BVet zur Beantwortung. Und diese Antwort ist zwar lapidar, aber dennoch aufschlussreich: Die Ausnahmegenehmigung f�r den Import von Sch�chtfleisch sei "aus seuchenrechtlichen Gr�nden f�r Rindfleisch vertretbar".
Und f�r alles andere Fleisch ist dies ausnahmslos nicht vertretbar? Fadenscheiniger ist es kaum mehr m�glich, j�dischen Forderungen nach Sonderbehandlung nachzugeben - eine offene Diskriminierung von Nichtjuden, und dies erst noch zu einem verwerflichen Zweck: Umgehung des im Tierschutzgesetz verankerten Sch�chtverbotes f�r S�ugetiere und damit Umgehung des Volkswillens. Das Tierschutzgesetz wurde vom Volk mit �berw�ltigenden Mehr (80% Ja-Stimmen) gutgeheissen - w�hrend das haupts�chlich j�dischen Interessen dienende "Antirassismusgesetz" trotz einer beispiellosen Manipulation der Stimmb�rger nur recht knapp zustande kam.
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http://www.vgt.ch/vn/0103/sonderrechte-2.htm