VN2001-2

Hhnerfabrik Kohler in Reitnau

Mit Brettern vernagelte Fenster fhrten schon 1995 zu einer Anzeige wegen Verletzung der Tageslichtvorschrift. Hierauf wurden verstellbare Klappen montiert, die aber meistens geschlossen sind. Diese Missachtung des Tierschutzgesetzes wird von den Aargauer Behrden wie blich geduldet.

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Fr das illegale, karettenweise Verbrennen von toten Hhnern - Tierfabrik-Ausschuss (siehe Abbildungen) - erhielt Kohler von der Gemeinde Reitnau in gesetzwidriger Weise sogar noch eine Bewilligung, und auch die Sektion Luftreinhaltung des kantonalen Amtes fr Umweltschutz deckte diese illegale, private Kadaververbrennung, welche klar die eidgenssische Luftreinhalteverordnung verletzte. Auf eine Beschwerde des VgT hin verlangte das Bundesamt fr Umweltschutz (BUWAL) vom Kanton Aargau Massnahmen gegen diese private Kadaververbrennung. Jetzt verbrennt Kohler nur noch andere Abflle, was auch nicht erlaubt ist.


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