29. Januar 2002 / VN2002-2

Fleischgenuss durch Relgionsfreiheit gesch�tzt?

Der Genuss von Koscherfleisch ist bei Juden und Moslems keine rituelle, dh keine religi�se Handlung, sondern ein ganz trivialer, kulinarischer Genuss. Die Koscherregeln, zu denen das Sch�chten geh�rt, sind reine Speisezubereitungsregeln.

Fleisch ist bekanntlich kein "Lebensmittel", sondern ein Genussmittel, und es ist heute eine wissenschaftliche Tatsache, dass vegetarische Ern�hrung ges�nder ist. Je weniger Fleisch, um so ges�nder - wie bei anderen Genussmitteln.

Kein Jude oder Moslem wird gezwungen, entgegen seiner Religion zu leben, wenn aus Tierschutzgr�nden auf Fleisch verzichten muss. Darum verletzt das Sch�chtverbot nicht die Religionsfreiheit. Sonst w�re auch das Rauchen in Rauchverbotszonen durch die Religionsfreiheit gesch�tzt, sobald irgend eine Sekte auf die Idee kommt, Gott habe ihr befohlen, genau dort die Friedenspfeife zu rauchen.


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