Vernehmlassung zur Revision des Tierschutzgesetzes 27. Dezember 2001 Herr Bundesrat Pascal Couchepin Vernehmlassung zur Revision des Tierschutzgesetzes Herr Bundesrat Couchepin, wir schliessen uns den ausführlichen Vernehmlassungen des Schweizer Tierschutzes STS (Im Internet unter www.schweizer-tierschutz.ch/news/vernehmlassung_tschg.pdf) sowie des Verbandes Tierschutz-Organisationen Schweiz VETO und der Stiftung für das Tier im Recht an, welche in der Stossrichtung sehr ähnlich sind und zahlreiche gute Gesetzesformulierungen vorschlagen. Folgendes aus diesen Vernehmlassungen halten wir für besonders wichtig: Artikel 1: Artikel 2: Artikel 3: Artikel 4: Artikel 6: Artikel 9: Artikel 11: Artikel 13: Artikel 14: Artikel 18: Artikel 19: Mit Sicherheit werden wir das Referendum gegen Ihren Gesetzesentwurf ergreifen, sollten Sie an der Aufhebung - verharmlosend als "Lockerung" bezeichnet - des Schächtverbotes für Säugetiere festhalten. Darüberhinaus werden wir auch - da nun das Thema "dank" Ihrem Ansinnen, das Schächtverbot aufzuheben, mit aller nur denkbaren Intensität in die Öffentlichkeit getragen wurde - eine Volksinitiative für ein Verbot auch für das zur Zeit erlaubte Geflügelschächten sowie für ein Importverbot für jegliches Schächtfleisch lancieren. Sie können dann - das wird Sie als rücksichtsloser Wirtschaftstechnokrat besonders "freuen" - möglicherweise internationale Freihandelsabkommen künden, weil Sie es verpasst haben, rechtzeitig aus Eigenverantwortung die nötigen Tierschutzvorbehalte in diese Verträge einfliessen zu lassen. Als Befürworter des Schächtens und des Enten- und Gänsestopfens - beides grauenhafte Tierfolterungen - sind Sie, Herr Kuhchepin, eine Schande für die Schweiz. Barbaren in der Landesregierung - da kann auch die vom Schweizervolk zwangsfinanzierte Expo 02 nicht mehr über den kulturellen Zerfall dieses Landes hinwegtäuschen. Erwin Kessler, Präsident Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT
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