VN02-3 Krasser Fall von Tierquälerei in Steinebrunn TG:
Kühe lebenslänglich an
der Kette
Angebundenes Rindvieh muss nach geltenden
Tierschutzvorschriften mindestens ein- bis zweimal wöchentlich Auslauf erhalten.
Diese Vorschrift wird von vielen Bauern missachtet, nicht nur von wenigen
schwarzen Schafen. Im Winter ist es nur eine Minderheit, welche sich an diese
Vorschrift hält. Der VgT beobachtet jedes Jahr einzelne Betriebe systematisch
und geht mit Anzeigen gegen die Fehlbaren vor - und zwar ohne Vorwarnung. Mit
gewerbsmässigen Tierquälern diskutieren wir nicht! Und den Konsumenten empfehlen
wir: Pflanzenmargarine statt Butter- gesund, frei von Tierquälerei und erst noch
billiger!
Auch dieses Frühjahr haben wir wieder mehrere
Landwirte angezeigt wegen Missachtung der Winterauslaufvorschrift. Auf einen
besonders krasser Fall stiessen wir in Steinebrunn/TG: Landwirt Kurt Sager
hält seine Kühe seit Jahren dauernd an der Kette - besonders grausam für
die bewegungsfreudigen Jungtiere. Sager wurde gebüsst, ist aber total
uneinsichtig. Deshalb geben wir ihn hier mit Adresse und Bild seines Hofes an.
Es ist dringend nötig, dass die Nachbarschaft seinen Umgang mit den Tier weiter
wachsam beobachtet.
In diesem Betrieb von Kurt Sager, Mausacker 833,
Steinebrunn TG, sind Kühe, Rinder und Kälber seit das ganze Leben dauernd angebunden -
und das seit Jahrzehnten
Im Juni 2001 hat der VgT gegen diesen Landwirt Anzeige erstattet.
Nach Aussage des Nachbarn sollen diese Missstände schon seit mindestens 1978 andauern. Auf die Anzeige hin änderte sich nichts. Das
Bezirksamt Arbon, an welches die Strafanzeige weitergeleitet worden war, unternahm nichts.
Am 17. Oktober 2001 intervenierte der VgT
deshalb erneut und verlangte vom kantonalen Tierschutzbeauftragten Sofortmassnahmen. Das
Veterinäramt führte eine Kontrolle durch, fand die Vorwürfe bestätigt und drohte
Sager ein Tierhalteverbot an, falls diese krasse Missachtung der
Auslaufvorschrift weiter andauern sollten. Zudem wurde der Tierhalter beim
Bezirksamt (Strafbehörde) verzeigt.
Der Fall ist besonders krass, da vorallem auch die
bewegungsbedürftigen Jungtiere ein Leben an der Kette fristen müssen. Über das
Bewegungsverhalten von Kälbern und Jungrindern schreibt der bekannte Verhaltensforscher
Prof Hans Hinrich Sambraus in seinem Buch "Nutztierethologie: "Eine typische
Lautäusserung und Schwanzhaltung sind charakteristisch für das Spielverhalten. Durch
eine bestimmte Aufforderungsbewegung soll ein Partner zum Mitspielen animiert werden: Das
auffordernde Tier läuft auf den vorgesehenen Kumpanen zu, bremst den Lauf mit kurzen
Bocksprüngen ab und schüttelt ruckartig den tiefgehaltenen Kopf."
Archivaufnahme einer ausgestreckt liegenden Kuh
(NICHT bei Landwirt Kurt Sager in Steinebrunn, wo die Tiere ihr Leben an der Kette
verbringen!): So entspannt können Rinder nur auf der Weide liegen, nicht im Laufstall und
schon gar nicht in Anbindehaltung.
Der VgT hat beim Bezirksam drei Monate Gefängnis beantragt und zwar
- mit Blick auf die Uneinsichtigkeit des Täters - ohne Gewährung des bedingten
Strafvollzuges.
Der VgT ruft die Bevölkerung zur Wachsamkeit auf - die
Auslaufvorschrift wird häufig missachtet. Meldungen werden vertraulich behandelt, jedoch
anonyme Meldungen nicht beachtet.
Die Auslaufvorschrift gemäss Artikel 18 der Tierschutzverordnung
verlangt, dass angebundenes Rindvieh regelmässig Auslauf erhält, mindestens 90 mal pro
Jahr. Die auslegenden Richtlinien des Bundesamtes für Veterinärwesen halten fest,
"regelmässig" bedeute, dass die Tiere nicht über mehrere Wochen dauernd
angebunden gehalten werden dürfen. Das bedeutet praktisch, dass angebundene
Kühe, Kälber und Munis mindestens zweimal pro Woche Auslauf erhalten
müssen - auch im Winter. Verstösse gegen diese elementare Tierschutzvorschrift
können meistens nur gestoppt werden, wenn Nachbarn die Zivilcourage haben,
Meldung zu erstatten.
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