VN 2003-2 Erfolg: Schweinestall des Klosters Disentis stillgelegt Was lange währte, wurde endlich gut: Der vom VgT kritisierte Schweinestall des Klosterhofes Disentis wurde stillgelegt. Dies ist nicht dem Tierschutzgesetz zu verdanken, das von den Behörden des Kantons Graubünden nicht durchgesetzt wird - das Bündner Veterinäramt und die Staatsanwaltschaft haben diese tierquälerische Form der Schweine-Intensivhaltung für zulässig erklärt. Zum Erfolg führte die hartnäckige öffentliche Kritik des VgT und die gesunde Einstellung der Mehrheit der Bevölkerung, dass ein Kloster ethische Verantwortung und Vorbildfunktion zeigen müsse. Besser geworden ist es auf dem Klosterhof Disentis auch im
Kuhstall: Der tierquälerische elektrische Kuhtrainer wurde entfernt und die Kühe
erhalten nun regelmässig den vorgeschriebenen Auslauf. Die Kühe sind sauber und
erhalten reichlich Stroheinstreu. Das ist vorbildlich und aussergewöhnlich, denn
in den allermeisten Anbindeställen fehlt die in Artikel 17 der
Tierschutzverordnung vorgeschriebene Einstreu und die Kühe sind trotz des
elektrischen Kuhtrainers verkotet. Viele haben wegen der fehlenden Einstreu
Druckstellen und Geschwüre an den Gelenken - nicht so im Kuhstall des
Klostershofes Disentis. Die Zustände sind nun wirklich erfreulich. Wir danken
den Verantwortlichen des Klosters und dem Pächter des Klosterhofes für diese
Verbesserungen.
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