VN 2004-1 / Mai 2004

Schleichende Aushöhlung der Tierschutzvorschriften:

Hartgummi statt Stroh

Die Tierschutzverordnung schreibt in der Rindermast (bei Neu- und Umbauten) einen mit Stroh eingestreuten Liegeplatz vor. Doch für die Technokraten der Landwirtschaftsschule Strickhof und des Bundesamtes für Veterinärwesen genügt auch Hartgummi. Schleichende Aushöhlung der Tierschutzvorschriften mit rechtswidrigen Sonderbewilligungen.

Stroh gibt Arbeit. Deshalb haben Agrotechnokraten nach einem Weg gesucht, die Einstreu-Vorschrift zu umgehen: Ein Gummiüberzug auf dem Betonboden statt Stroh ist doch einfacher, dachten sie, und fanden die Unterstützung der Landwirtschaftsschule Strickhof und der eidgenössischen Forschungsanstalt FAT in Tänikon. Schreibtischtäter des Bundesamtes für Veterinärwesen erteilten im Dezember 2003 eine schriftliche Bewilligung für diese Umgehung der gesetzlichen Tierschutzvorschriften. Das Tierschutzgesetz ist nicht das Papier wert, wenn es der Agromafia nicht gefällt, und auf dem Strickhof werden mit Steuergeldern rückwärtsgewandte Technokraten gezüchtet!

Nicht einmal einen weichen, trockenen Liegeplatz mögen diese Agro-Technokraten diesen jungen Tieren gönnen. Auf dem kot- und urin-verschmierten Gummi rutschen sie bei spielerischen Bewegungen aus. Damit wird das typische Spielverhalten unterdrückt.

Besonders schlimm: Bei dieser herzlosen, tierverachtenden Tat war eine Frau als Sachbearbeiterin massgeblich mitbeteiligt, Tierärztin Katharina Friedli von der eidg landwirtschaftlichen Forschungsanstalt Tänikon (FAT).

Und das alles auf Kosten der klammheimlich hintergangenen Konsumenten und Steuerzahler. Davon erfahren nur die Leser der VgT-Nachrichten. Gut, dass es den VgT gibt!

Bei dieser herzlosen, tierverachtenden Tat war eine Frau als Sachbearbeiterin massgeblich mitbeteiligt: Tierärztin Katharina Friedli von der eidg landwirtschaftliche Forschungsantstalt Tänikon FAT.

Und das alles auf Kosten der klammheimlich hintergangenen Konsumenten und Steuerzahlern. Davon erfahren nur die Leser der VgT-Nachrichten. Gut , dass es den VgT gibt!

 

In der Werbung für "Schweizer Fleisch" sieht die Welt ganz anders aus.

Mit Steuergeldern werden folgende Lügen verbreitet (Inserat im "Beobachter" 11/2002):

"Tierisch gut. Artgerechte Haltung? Wird bei den Schweizer Bauern gross geschrieben. Nur schon dank unseren Gesetzen ist es jeder Kuh pudelwohl... Gut, gibt’s die Schweizer Bauern."


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