VN 04-2

Die Tierschutzverhinderungs-Mafia
von Dr Erwin Kessler, Gründer und Präsident des Vereins gegen Tierfabriken VgT

Im Jahr 1978 hat das Schweizervolk mit überwältigender Mehrheit das eidgenössische Tierschutzgesetz gutgeheissen. Gemäss Artikel 1 dient es dem "Schutz und Wohlbefinden" der Tiere. Artikel 2 lautet:

1 Tiere sind so zu behandeln, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird.

2 Wer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der Verwendungszweck zulässt, für deren Wohlbefinden zu sorgen.

3. Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es in Angst versetzen.

Trotz den auslegungsbedürftigen Einschränkungen sind diese Grundsätze ziemlich klar, zumindest was die landwirtschaftlichen Nutztiere angeht. Deren Bedürfnisse sind heute weitgehend wissenschaftlich erforscht und es gibt praxiserprobte und wirtschaftlich zumutbare Haltungssysteme für alle Nutztierarten.

Die artgerechte Haltung der Nutztiere ist damit gesetzlich vorgeschrieben. Warum die Realität völlig anders aussieht, warum die meisten Schweine und Hühner in der Schweiz nach wie vor unter KZ-ähnlichen Bedingungen gehalten werden, habe ich in meinem Buch "Tierfabriken in der Schweiz - Fakten und Hintergründe eines Dramas" beschrieben. Das Buch ist 1991 im Orell Füssli Verlag in erster Auflage und 1992 in zweiter Auflage erschienen und inzwischen im Buchhandel vergriffen (noch erhältlich beim VgT; Online-Ausgabe unter www.vgt.ch/buecher/kessler). Leider gilt, was ich darin beschrieben habe, zum allergrössten Teil auch heute noch. Das Tierschutzgesetz bleibt weitgehend toter Buchstabe. Ein Filz aus Bauernverband, Landwirtschaftspolitikern, kantonalen Landwirtschafts- und Veterinärämtern, dem Bundesamt für Veterinärwesen, dem Bundesamt für Landwirtschaft und dem Bundesrat an der Spitze hat die Umsetzung des Tierschutzgesetzes bis heute wirksam hintertrieben. Die meisten Schweine merken überhaupt nichts davon, dass es in der Schweiz ein Tierschutzgesetz gibt. Gleichzeitig wird den Konsumenten gehirnwäscheartig eingehämmert, die Schweiz habe das beste Tierschutzgesetz und "Schweizer Fleisch" sei etwas Besonderes.

Ein Vierteljahrhundert nach Gutheissung des eidgenössischen Tierschutzgesetzes durch das Schweizervolk steht fest: Mit demokratischen und rechtlichen Mitteln lassen sich die Tiere in der Schweiz nicht vor den gewerbsmässigen Tierquälern schützen.

Dem VgT liegt ein internes Papier des Bundesamtes für Landwirtschaft vom 23.1.95 vor, worin die Ergebnisse eines Direktionsrapportes festgehalten sind: "Delegationen vom Bundesamt für Landwirtschaft und des Bundesamtes für Veterinärwesen haben die Grundsätze der bevorstehenden Änderung der Tierschutz-Verordnung besprochen. Dabei hat das Bundesamt für Landwirtschaft erneut seine Philosophie dargelegt: Die Änderungen sollen möglichst geringfügig ausfallen. Das schweizerische Niveau soll nicht wesentlich über Forderungen der Tierschutzgesetzgebung in den umliegenden Ländern hinausgehen...".

So ist es dann - im Jahr 1997 - auch herausgekommen. Gegenüber der Öffentlichkeit wurde dies jedoch mit offiziellen Lügen verschleiert. Das Bundesamt für Veterinärwesen log in einem Medien-Communiqué, die Haltung von Galtsauen und säugenden Sauen in Kastenständen sei nun in der revidierten Tierschutzverordnung verboten. Mit der gleichen Lüge beantwortete der Bundesrat am 28.5.1997 eine Motion von Nationalrat Hans Meier.

Laut der Organisation Transparency International liegt die Schweiz in Sachen Korruption (Bestechung und Vetterliwirtschaft) unter 133 Ländern auf Platz 8. Zumindest aus Sicht der systematischen Verhinderung des Tierschutzvollzuges überrascht das nicht.

Das Tierschutzgesetz gilt überhaupt nur für Wirbeltiere. Krebse zB werden monatelang mit zusammengebundenen Scheren in winzigen, wasserberieselten Schubladen in Kühlräumen gelagert, dann in den Verkaufsvitrinen auf Eis ausgestellt - lebend, denn das hält frisch! - und schlussendlich lebend in die Pfanne mit kochendem Wasser geworfen. Alles erlaubt. Und wo die Tierschutzvorschriften etwas verbieten - wie zB die Käfighaltung von Hühnern und das Zwangsstopfen von Enten (foie gras) -, dürfen diese Verbote durch Importe umgangen werden.

Die einzige Chance für die Tiere ist, dass immer mehr Menschen zur vegetarischen Ernährung übergehen - ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe.

 

Kaninchen

"Wirst du endlich dein Kaninchen essen, oder müssen wir auch den Hund töten?"

Artgerechter Kaninchenstall mit Auslauf in ein Freigehege (roter Pfeil):

Kaninchen sind von Natur aus bewegungs- und spielfreudige Tiere, die gemeinschaftlich in Gruppen leben und gerne Erdhöhlen graben. Das Hauskaninchen hat das Verhaltensmuster seiner wilden Vorfahren (Wildkaninchen) noch weitgehend bewahrt; es verwildert in der Freiheit rasch und ist keineswegs an ein Leben in Kästen oder Käfigen angepasst. Auch die oft zu sehenden kleinen, verschiebbaren Ställe genügen nicht für eine artgerechte Tierhaltung.

Kaninchen sind kein Spielzeug für Kinder! Eine artgerechte Kaninchenhaltung ist anspruchsvoll, braucht das nötige Wissen und Erfahrung, Zeit und Platz.

In der grausamen Kastenhaltung werden die Tiere apathisch; sie bewegen sich kaum noch, was leider oft mit Zahmheit verwechselt wird. Besonders grausam ist die Einzelhaltung dieser sozialen Tiere. Wie gefühllos und abgestumpft muss ein Mensch sein, der das seinen "Lieblingen" antun kann. Leider haben solche Unmenschen das "Recht" (eigentlich Unrecht) auf ihrer Seite, denn der Bundesrat missachtet in der Tierschutzverordnung die Grundsätze des demokratisch beschlossenen Tierschutzgesetzes und erlaubt die grausame Käfig- und Kastenhaltung - ein politisches Entgegenkommen gegenüber der Tierversuchsindustrie, die ihre Versuchskaninchen mit möglichst geringen Kosten halten will. Und die Kaninchenzüchter verwenden die in der Tierschutzverordnung festgelegten Mindestabmessungen von Kaninchen-Kästen als Bauanleitung!

Käfig- und Kastenhaltung von Kaninchen ist eine Tierquälerei, die sich nach wissenschaftlichen Untersuchungen sogar in Skelett-Deformationen äussert, weil die Tiere praktisch immer sitzen müssen und sich nie artgemäss bewegen können. Kaninchen sollten in geräumigen Gruppenställen gehalten werden, die reichhaltig "möbliert", das heisst mit Nestboxen, Röhren, erhöhten Flächen, Versteckmöglichkeiten und Stroheinstreu ausgestattet sind. Noch besser ist ein Freigehege, wo die Kaninchen graben, herumhoppeln, rennen, spielen und Luftsprünge vollführen können.

Kaninchen sind dämmerungsaktive Höhlengrabtiere, welche den hellen Tag vorwiegend schlafend in ihrer Höhle verbringen. Die Tierschutzverordnung schreibt in Artikel 24b vor: "Käfige müssen mit einem abgedunkelten Bereich ausgestattet sein, in den sich die Tiere zurückziehen können." In den auslegenden Richtlinien des Bundesamtes für Veterinärwesen wird der vorgeschriebene Rückzugsbereich wie folgt erläutert:

"Damit sich die Kaninchen bei Störungen (z.B. Lärm, Auftauchen einer Person) entsprechend ihrem Normalverhalten verstecken und allenfalls zur Ruhe zurückziehen können (Art. 24b Abs. 1 Bst c TSchV), müssen Gehege mit einem abgedunkelten Bereich ausgestattet sein. Der Raum unter einer erhöhten Fläche kann beispielsweise als Rückzugsbereich dienen. Ein angedeutetes Einschlupfloch an der Schmalseite zu diesem Bereich scheint, selbst wenn die Längsseite des Bereiches offen bleibt, für die Tiere die Qualität des Rückzugsbereichs zu verbessern. Es ist aber auch möglich, die Käfigfront teilweise (seitlich z.B. zu einem Drittel) mit einem Tuch abzudecken und auf diese Weise einen dunkleren Bereich zu schaffen. Der Rückzugsbereich darf eng und soll dunkler sein als das restliche Gehege. Damit es keine die Tiere behindernden Sackgassen und Engpässe gibt, muss er für grössere Gruppen mehrere Zugänge aufweisen sowie unterteilt sein."

Als das Thurgauer Veterinäramt dies aufgrund einer Intervention des VgT in der Praxis durchsetzen wollte, distanzierte sich das Bundesamt für Veterinärwesen sofort von den eigenen Richtlinien und erklärte mit der folgenden fadenscheinigen Begründung, Artikel 24b der Tierschutzverordnung ("Käfige müssen mit einem abgedunkelten Bereich ausgestattet sein, in den sich die Tiere zurückziehen können.") sei nicht anzuwenden: die Kaninchen könnten sich ja gegen die Rückwand "zurückziehen". Diese eiskalte, technokratisch-tierschutzfeindliche Ansicht muss man sich einmal plastisch vorstellen: Da sitzt ein Kaninchen, von Natur aus ein dämmerungsaktiver Höhlenbewohner, in einem solchen engen Kastenabteil, dem lärmenden Treiben und dem Licht - oftmals auch der heissen Sonne - durch die Gitterfront hindurch schutzlos ausgesetzt, und da soll der in den Richtlinien so schön beschriebene Rückzugsbereich bereits realisiert sein, wenn das Tier im engen Abteil, wo es sich gerade mal um die eigene Achse drehen kann, ein bisschen von der Gitterfront nach hinten rutscht.

Da Tierschutzorganisationen kein Klagerecht haben, lässt sich auf rechtlichem Weg nichts gegen die krasse Missachtung von klaren Tierschutzvorschriften durch das Bundesamt für Veterinärwesen unternehmen.

So geht es immer: Mit schönen Richlinien erweckt das Bundesamt für Veterinärwesen den Eindruck, das Tierschutzgesetz werde umgesetzt. Sobald es aber darum geht, dies in der Praxis konkret anzuwenden, tönt es sofort ganz anders aus den Amtsstuben des Bundesamtes für Veterinärwesen, das sozusagen als Hauptquartier der Tierschutzverhinderungs-Mafia funktioniert.

Die einzige tierschützerische Möglichkeit ist Aufklärung und sozialer Druck mit Flugblättern, welche in der Region von Kaninchenhaltern verteilt werden, die stur an der tierquälerischen Kastenhaltung festhalten. Oft genügt aber schon ein Brief des VgT, um solche Kästen verschwinden zu lassen. Wir zeigen hier einige Beispiele von Kaninchenkästen, die in letzter Zeit dank dem VgT stillgelegt wurden:

Beispiele von Kaninchen-Kastenhaltungen, die dank dem VgT stillgelegt wurden.

 

Kälber

 

Hartgummi statt Stroheinstreu

Artikel 17 der Tierschutzverordnung schreibt vor:
“Für Kälber bis vier Monate, für Kühe und hochträchtige Rinder sowie für Zuchtstiere muss der Liegebereicih mit ausreichender und geeigneter Einstreu versehen sein.”

Damit sind die berüchtigten, tierquälerischen Vollspaltenböden (Betonrostboden über den Güllekanälen, damit nicht gemistet werden muss) klar verboten.
Obige Abbildung zeigt eine tierschutzkonforme Kälberhaltung auf sogenannter Tiefstreu - eine wirtschaftliche und einigermassen tierfreundliche Haltungsart, abgesehen davon, dass die Kälber normalerweise immer im Stall eingesperrt sind und nie auf die Weide kommen.
Stroh gibt Arbeit. So hat sich die Agro-Mafia etwas einfallen lassen, um auch diese Vorschrift umgehen zu können - bereitwillig unterstützt von den tierverachtenden Technokraten des Bundesamtes für Veterinärwesen. Um den Anschein von Recht zu wahren, wurde ein “wissenschaftlicher Versuch” durchgeführt mit einem Betonrostboden mit Hartgummiüberzug. Aufgrund der “positiven” Ergebnisse wurde dann darauf gestützt eine Sonderstallbaubewilligung erteilt: Mit einem Hartgummiüberzug auf dem Betonrostboden ist keine Einstreu notwendig. Diese Sonderbewilligung ist klar rechtswidrig; das Bundesamt für Veterinärwesen ist nicht befugt, gesetzliche Tierschutzvorschriften ausser Kraft zu setzen. Da aber die Tierschutzorganisationen in der Schweiz kein Klage- und Beschwerderecht haben, ist niemand da, der gegen solche tierquälerischen Gesetzesverstösse rechtlich vorgehen kann. Das Tierschutzgesetz bleibt auch hier toter Buchstabe.

Abbildungen: tierquälerische Kälberhaltung auf Vollspaltenböden - vom Bundesamt für Veterinärwesen rechtswidrig erlaubt (sogenannte LOSPA-Böden).

Die jungen Tiere müssen auf dem verkoteten, mit Alibi-Hartgummi überzogenen Vollspalten-Betonrostböden liegen und leben. Sie kommen nie ins Freie.

Diese Umgehung des Tierschutzgesetzes ist ein Gemeinschaftswerk der Agromafia, der Zürcher Landwirtschaftsschule Strickhof, der eidgenössischen Forschungsanstalt FAT in Tänikon und des Bundesamtes für Veterinärwesen. Die Schreibtischtäter bevorzugen breit abgestützte Gemeinschaftsaktionen, so ist am Schluss niemand direkt verantwortlich. Nicht einmal einen weichen, trockenen Liegeplatz mögen diese Agro-Technokraten den jungen Tieren gönnen. Auf dem kot- und urin-verschmierten Gummi rutschen sie bei spielerischen Bewegungen aus. Damit wird das typische Spielverhalten unterdrückt.
Besonders schlimm: Bei dieser herzlosen, tierverachtenden Tat war eine Frau als Sachbearbeiterin massgeblich mitbeteiligt, Tierärztin Katharina Friedli von der eidg landwirtschaftlichen Forschungsanstalt Tänikon (FAT), unterstützt vom Abteilungsleiter Dr Beat Wechsler, dieser wiederum unterstützt vom Berner Hauptquartier der Agromafia, pardon: des Bundesamtes für Veterinärwesen unter Leitung von Amtsdirektor Hans Wyss.
Und das alles auf Kosten der klammheimlich hintergangenen Konsumenten und Steuerzahler. Davon erfahren nur die Leser der VgT-Nachrichten. Gut, dass es den VgT gibt!
Ein Mitglied der eidgenössischen Stallbaukommission, welche zu diesem Werk der Agromafia den Segen zu geben hatte, trat aus Protest aus der Kommission aus, nachdem sie beim “Versuch” an der Landwirtschaftsschule Strickhof mitansehen musste, wie die Kälblein auf dem glitschigen Hartgummi bei jeder Bewegung dieser jungen, bewegungsfreudigen Tiere ausrutschten.
Der Agrofilz aus Tierhaltern, Landwirtschaftpolitikern und Bundesbeamten erlauben auch die eisenarme Mangelernährung von Kälbern zur Erzeugung von hellem Kalbfleisch von künstlich anämisch, dh krank gemachten Tieren.


Verlogene Werbung der Agro-Mafia:


Kühe

Jawohl, es gibt sie, die weidenden Kühe. Aber zählen Sie einmal, wenn Sie über Land fahren, die Kuhherden und die Bauernhöfe, und Sie werden viel mehr Bauernhöfe als Kuhherden auf der Weide sehen. Und oft ist das, was der Laie für Kuhherden hält, nur eine Gruppe Aufzuchtrinder, die noch keine Milch geben und darum - das ist bequem - Tat und Nacht auf der Weide gehalten werden, weil das keine Arbeit macht. Und wie oft haben Sie haben schon Kühe im vorgeschriebenen Winterauslauf gesehen? Im Kanton Graubünden, wo jeder zweite Bauernhof ein Bio-Betrieb ist, muss man bei schönstem Winterwetter tagelang durch den Kanton fahren, bis man einmal Milchkühe im Auslauf sieht. Die Bauern stehen lieber mit den Händen in der Tasche an der Sonne herum, als dass sie die Kühe in den Auslauf lassen. Da muss man nachher nur wieder den Auslauf reinigen. Mehr Milch geben die Kühe deswegen ja nicht...

Die vielen Kühe, die den grössten Teil ihres Lebens an kurzer Kette im Stall verbringen, sind nicht sichtbar. Wie sagte doch schon Berthold Brecht: "... die im Dunkeln sieht man nicht." Vorallem in den Ackerbaugebieten des Mittellandes gibt es massenahft solche, die tagein tagaus angekettet im Dunkeln stehen. Dafür Äcker bis an die Stalltüre. Und eine kleine, eingezäunte Alibi-Weide, falls mal zufällig ein Tierschutzbeamter vorbeikommen sollte. Das alte Gras, das davon zeugt, dass da schon Wochen oder Monate keine Kühe mehr herumgetrampelt sind, übersieht der Tierschutzbeamte grosszügig. Die Regierung hat ihn ja angestellt, damit es aussieht, als werde etwas für den Tierschutzvollzug getan, nicht damit er Unruhe verbreiten und die armen Bauern plage, die zu faul sind, ihrem Vieh die Stalltüre zu öffnen.

Nicht genug, dass die Kettenkühe tagein tagaus nur stehen und liegen können. Ihre Bewegungsfreiheit wird durch einen sogenannten elektrischen Kuhtrainer zusätzlich eingeschränkt. Das Körperpflegeverhalten entspringt einem elementaren Bedürfnis dieser Tiere und dient der Bekämpfung von Hautparasiten und Juckreizen. Heute sieht man kaum mehr einen Landwirt seine Kühe striegeln, und auf den von Hochstämmen entblössten Weiden gibt es meistens auch keine Kratzgelegenheit, falls die Tiere überhaupt regelmässig geweidet werden. Fehlende Körperpflege und die Unmöglichkeit, plagende Fliegen abzuwehren, bedeutet eine massive Beeinträchtigung des durch das Tierschutzgesetz garantierten Wohlbefindens. Beim Kontakt mit dem Elektrobügel zucken die Kühe zusammen und zeigen heftige Schwanzbewegungen. Ganz allgemein zeigen Kühe unter dem Elektrotrainer verminderte Lebensäusserungen.

Abbildungen oben und unten: elektrischer Kuhtrainer - ein elektrisch geladener Metallbügel über dem Rücken der Kuh zwingt diese, zum Koten und Harnen einen kleinen Schritt - soweit die kurze Kette reicht - rückwärts zu treten, damit Kot und Harn in den Mistgraben fallen. Daneben verhindert diese von Agro-Technokraten erfundene Elektrisiervorrichtung aber die Körperpflege der Kuh. Juckt es sie und möchte sie sich lecken, wird sie mit einem Stromschlag bestraft.

Dass der Kuhtrainer eine Tierquälerei darstellt, ist schon lange bekannt. Im Vernehmlassungsentwurf zur Schweizerischen Tierschutzverordnung von 1980 war ein generelles Verbot enthalten, das aber auf Druck der Agro-Lobby fallen gelassen wurde. Konsequenz: Heute gibt es in fast jedem Kuhstall Kuhtrainer. Die Agrotechnokraten versuchen diese Tierquälerei mit dem Argument zu verharmlosen, der Kuhtrainer sei nicht immer eingeschaltet. Aber wissen das die verängstigten, "trainierten" Kühe, die sich krampfhaft bemühen müssen, sich natürlicher, artgemässer Bewegungen zu enthalten? Nein, sie wissen es natürlich nicht: Die Kuh Belinda spürt am hinteren Körperteil ein lästiges Jucken. Sie schwingt den Kopf rückwärts, um mit herausgestreckter Zunge die juckende Stelle zu erreichen, bricht die Bewegung aber unter dem Schock eines elektrischen Schlages ab. Belinda ist unsanft daran erinnert worden, dass sie nicht frei auf der Weide steht, sondern angekettet an der Futterkrippe, von einem Elektrisierapparat zusätzlich in der Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Diesen elektrischen Schlag vergisst sie nicht so rasch wieder. Die nächsten Tage verbringt sie bewegungsarm fast in Achtungsstellung. Ihre natürlichen Bewegungen beim Aufstehen und Abliegen und zum Lecken von Hals und Kopf der Nachbarkuh oder ihres hinteren Körperbereiches unterdrückt sie weitgehend, bzw führt diese nur noch verhalten und verkrampft ganz minimal aus. Nach ein paar Tagen hat sie die elektrische Bedrohung nicht mehr ständig im Bewusstsein und wird in ihren Bewegungen wieder etwas lockerer. Das merkt auch der Stallmeister, der deshalb den Kuhtrainer jetzt wieder einschaltet. Dies führt auf die Dauer zu einer anhaltenden Verkrampfung und zu Fruchtbarkeitsstörungen. Die Mehrzahl der Tierärzte lehnt deshalb den Kuhtrainer ab, wie eine in der Fachzeitschrift SwissVet (Nr 5, 1992, Seite 25) publizierte Umfrage ergeben hat. Solche Folgen einer nicht tiergerechten Haltung werden dann mit Hormonspritzen und Medikamenten behandelt - und die Werbung verspricht: "Milch - ein Naturprodukt".

Einige deutsche Bundesländer sind im Tierschutz weiter als die Schweiz und haben den Kuhtrainer Verboten. Das Landwirtschaftsministerium in Hannover begründet das Verbot mit den "wiederholten erheblichen Schmerzen und Leiden oder Schäden", die den Tieren mit dem Kuhtrainer zugefügt werden. Dies sei ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz. Auch in der Schweiz verstösst der hier weit verbreitete Kuhtrainer gegen folgende Bestimmungen in Artikel 2 des Tierschutzgesetzes:

2 Wer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der Verwendungszweck zulässt, für deren Wohlbefinden zu sorgen.

3 Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es in Angst versetzen.

Das hindert den Bundesrat aber nicht, den Kuhtrainer - wie die meisten anderen gewerbsmässigen Tierquälereien auch - in der Tierschutzverordnung zu erlauben und derarat tierquälerische Kuhhaltungen sogar noch mit Steuergeldern zu subventionieren.

 

Die schweren Tiere müssen auf Hartgummi liegen

Artikel 17 der Tierschutzverordnung schreibt vor: "Für ... Kühe und hochträchtige Rinder ... muss der Liegebereich mit ausreichender und geeigneter Einstreu versehen sein."

Wie bei den Kälbern hat es die Agromafia geschafft, dass diese Vorschrift auch bei den Kühen nicht angewendet wird. Die meisten Kühe in Anbindeställen liegen auf Hartgummiplatten ohne Einstreu. Laut Bundesamt für Veterinärwesen bedeutet obige klare Einstreuvorschrift nur, dass der Standplatz der Kuh gleitsicher sein müsse. Dazu genüge eine Hartgummibodenplatte und allenfalls eine Handvoll Sägemehl zum Aufsaugen der Nässe. So genügt nun also auch keine Einstreu der gesetzlichen Einstreuvorschrift. Da Tierschutzorganisationen kein Klage- und Bechwerderecht haben, kann diese mafiose Ausschaltung des Tierschutzgesetzes nie vor ein Gericht gebracht werden.

Die Folge sind Geschwüre an den Gelenken, welche unter dem Gewicht der schweren Tiere auf dem Hartgummi hohen Pressungen ausgesetzt sind und sich deshalb entzünden.

Eitrige Druckstellen und Geschwüre infolge fehlender Einstreu: Die Vertreter der Agromafia im Bundesamt für Veterinärwesen haben dafür gesorgt, dass die gesetzliche Einstreuvorschrift toter Buchstabe bleibt:

Wenn die Kuh vom harten, unbequemen Läger aufsteht und sich streckt und reckt - wie wir Menschen auch - wird dieses wohlige Gefühl durch einen Elektroschlag des Kuhtrainers abgeblockt. Nun steht Belinda wieder stramm und bewegungsarm an der Krippe, bis sie es aus Müdigkeit vorzieht, sich wieder auf dem harten Boden auf ihre schmerhaften Gelenkgeschwüre zu legen - tagein tagaus, denn die Tierschutzbeamten erklären, die Auslaufvorschrift gemäss Artikel 18 der Tierschutzvorschrift, wonach angebundenes Rindvieh regelmässig 1 bis 2 Mal wöchentlich (bei Biobetrieben 3 Mal) - Sommer und Winter - Auslauf erhalten müssen, sei nicht kontrollierbar.

Milch - ein Naturprodukt? Nein, lieber Pflanzenmargarine statt Butter - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!

Ganz anders sieht es jeweils an den Landwirtschaftsausstellungen aus, wo die Kühe den Besuchern auf reichlich Stoheinstreu präsentiert werden - übliche Konsumententäuschung (Bild: OLMA):

 

Rindermast

Tatsächlich, das gibt es: Rinder im Schnee an einem schönen Wintertag. Aber vergessen wir nicht, was Berthold Brecht sagte: "Die im Dunkeln sieht man nicht...". Und es gibt viele Mastrinder im Dunkeln, die ihr Leben auf engstem Raum, Tier an Tier, auf hartem verkotetem Boden im düsteren Stall verbringen. Sie sehen nie die Sonne, den Himmel, eine grüne Wiese. Diese jungen, spielfreudigen Tiere können nie herumspringen. Das erlauben die im Bundesrat vertretenen Marionetten der Agro-Mafia - gerade so, als ob es kein Tierschutzgesetz gäbe. Um den Anschein von Demokratie zu wahren, durfte das Volk zwar ein Tierschutzgesetz beschliessen - eine Illusion, welche dem Fleischkonsum förderlich ist. Viele Mastrinder merken von diesem Gesetz nie etwas:

Munimast von Jakob Bänninger, 8106 Adlikon. Die Tiere kommen nie ins Freie, verbringen ihr Leben so auf einem Betonrostboden - vom Bundesrat unter Missachtung des Tierschutzgesetzes in der Tierschutzverordnung erlaubt.

 

Hühner

Früher war ein Huhn ein Huhn. Die Hennen legten Eier, die überzähligen Hähne wurden als Sonntags-Poulet genutzt.

Seit die Landwirtschaft industrialisiert wurde, ist das anders. Tiere sind Massenproduktionseinheiten geworden. Durch Extremzüchtung - bald wird das dank Gentech noch schneller und noch extremer möglich sein - werden sie der totalen Profitmaximierung unterworfen. Das Huhn darf nicht mehr einfach Huhn sein. So gibt es die Legehennenzucht, die aus dem Huhn eine Eierlegemaschine gemacht hat; die unnützen männlichen Küken werden "entsorgt".

Daneben gibt es die Hühnermast. Der Fachmann spricht von "Pouletmast". Das Huhn ist kein Huhn mehr, sondern noch bevor es aus dem Ei schlüpft schon ein Poulet. In nur sieben Wochen wird es zum pfannenfertigen Poulet. Extremzucht und Extremfütterung machen es möglich.

Die Masthühner müssen - durch Zucht und Hochleistungsfutter gezwungen - so schnell Fleisch zulegen, dass das Skelettwachstum nicht mitkommt. Die Tiere leiden unter Skelettschäden. Ihr extremes Übergewicht können sie kaum mehr herumtragen. Die Beine schmerzen, das Herz mag nicht. So laufen diese Jungtiere nicht wie ihre gesunden Argenossen flink und freudig einen grossen Teil des Tages herum, sondern lassen sich nach kurzem Laufen erschlafft und von Schmerz gepeinigt auf den Bauch fallen. Artgerecht Sitzstangen anzufliegen, vermögen sie nicht. So liegen sie die meiste Zeit ihres kurzen, tragischen Lebens auf dem Bauch. Und das alles, damit sich eine krank gefressene, an Übergewicht leidende degenerierte Zivilisation an diesen Folteropfern noch kränker fressen kann.

Junghühner 29 Tage alt  (Quelle: kagfreiland, Nutztierschutz-Organisation):

                                    links Legerasse                                       rechts Masthuhn

 

Die Leute mit der grössten Entscheidungsmacht in unserer Gesellschaft machen regelmässig Geld mit Aktivitäten, die der Gesellschaft als Ganzes und ihren eigenen Kindern schaden können.
Jared Diamond


Pouletmast in der Schweiz (Aufnahmen aus dem Kanton Schaffhausen): tierquälerische Massentierhaltung auf engstem Raum, genetische Qualzucht. Das Tierschutzgesetz bleibt toter Buchstabe.

www.vgt.ch - was andere Medien totschweigen.

 

Schweizerische Eierproduktion aus “Bodenhaltung” und “Auslaufhaltung”:

Den überzüchteten und durch Intensivhaltung und Intensivfutter überforderten Geschöpfen fallen die Federn aus. Migros meinte: Sieht nicht schön aus, ist aber tierschutzkonform, sie legen trotzdem Eier. Diese Ansicht vertreten auch die Technokraten des Bundesamtes für Veterinäramt sowie verschiedener kantonaler Veterinärämter (ZH, SH, VS) - und das, obwohl ein Gutachten eines international bekannten Hühnerexperten (Prof Dr D Fölsch) vorliegt, das bestätigt, was jeder seelisch gesunde Mensch sofort empfindet: Das sind kranke, leidende Tiere - eine Massentierquälerei.

Das Tierschutzgesetz wird von den Behörden mit den Füssen getreten und die Konsumenten werden mit idyllischen Werbebildern getäuscht, damit weiterhin Eier gekauft werden. Die einzige Chance für die Tiere: Essen Sie vegetarisch - auch keine Eier und eihaltigen Produkte - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!
 

Die Tragödie der angeblich glücklichen Schweizer Hühner. Der VgT zeigt hier die von sämtlichen anderen Medien unterdückte Realität. Keine Einzelfälle - der ganz "normale" Wahnsinn. Kassensturz, K-Tipp, Beobachter etc reagieren nicht, wenn der VgT solche Foto- und Videoaufnahmen aktueller Fälle einschickt. Politische Manipulation statt Aufklärung der Zuschauer und Leser, die das gar nicht bemerken.

Mit solchen Werbe-Bildern täuschen Coop und Migros eine heile Welt vor:


Migros-Werbung

Coop-Werbung

Verlogene Werbung der Agro-Lobby - mit Steuergeldern finanziert:

 

Schweine

So wie diese paar Schweine eines Biobauern in Neubrunn/ZH leben nur ganz wenige Schweine in der Schweiz - quantitativ vernachlässigbar wenige. Die allermeisten vegetieren in Tierfabriken dahin. Einen halben Quadratmeter Lebensraum pro Mastschwein hat der Bundesrat diesen intelligenten, neugierigen und spielfreudigen jungen Tieren in seiner Tierhalterschutz-Verordnung, pardon: Tierschutz-Verordnung zugestanden. Wie die Herrschaften im Bundeshaus auf dieses Mass gekommen sind? Ganz einfach: Als die Tierschutzverordnung geschaffen wurde, haben die Bundeshausvertreter der Agro-Mafia gemessen, wieviele Schweine üblicherweise in den Tierfabriken gehalten werden. Das waren etwa zwei Mastschweine pro Quadratmeter. Das ist praktisch bodendecken, mehr hätten gar nicht Platz. So wurde diese Zahl von ungefähr einem halben Quadratmeter festgelegt, und so ist es bis heute geblieben.

Aufnahmen aus einer Schweinefabrik in Zuzwil, Kanton St Gallen. Den Behörden seit langem bekannt - alles "gesetzeskonform", ganz normal.


So verlogen macht die Fleischmafia Werbung - vom Bund mitfinanziert

Mutterschweine im Kanton Thurgau

Bei der Revision der Tierschutzverordnung im Jahr 1997 log der Bundesrat vor dem Parlament und das Bundesamt für Veterinärwesen vor der Öffentlichkeit an, diese sogenannte Kastenstandhaltung von Mutterschweinen sei nun verboten. Die Ausnahmen wurden verschwiegen. Effektiv wurden diese grausamen Schweinekäfige nicht verboten, sondern nur in der Anzahl eingeschränkt.

Diese in der Schweiz verbreitete Kastenstandhaltung ist für Schweine äusserst grausam. Im Gegensatz zu Kühen sind Schweine keine Wiederkäuer, die von Natur aus viel herumliegen. Schweine sind intelligente, neugierige und bewegungsfreudige Tiere. In Kastenständen leiden sie unter extremer Langeweile und Bewegungslosigkeit.

Trotzdem ist es sogar in Bio- und anderen Label-Betrieben erlaubt und üblich, Mutterschweine tage- und wochenlang in Kastenstände einzusprerren. Essen Sie vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe.

Schweine, die aus der Intensivhaltung heraus in ein naturnahes Freigehege gelassen werden, beginnen in wenigen Tagen ein Wildschwein-artiges Verhalten anzunehmen. Genetisch haben die Hausschweine praktisch die ganzen Verhaltensweisen von Wildschweinen bewahrt und beginnen sich instinktiv so zu verhalten, sobald sie dazu die Möglichkeit haben. Diese angeborenen Bedürfnisse werden in den Tierfabriken gewaltsam und lebenslänglich unterdrückt.

Im Freigehege bauen Schweine abends ein Schlafnest aus Laub, Gras und Zweigen. In artgerechter Tierhaltung haben sie hierzu als Ersatz Stroh zur Verfügung. Die Tierschutzverordnung schreibt aber für Mastschweine keine Einstreu vor. Bei der erlaubten extremen Belegungsdichte ist es auch gar nicht möglich, dass die Schweine den Schlaf- und Kotbereich trennen, wie sie das instinktmässig tun, wenn sie können. Schweine, die sich natürlich verhalten können, koten nie in den Liegebereich.

Mutterschweine in Kastenstandhaltung werden gegen ihre Natur gezwungen, ständig am gleichen Ort zu fressen, zu koten und zu liegen. Im Kastenstand werden sie zu dauernder Bewegungslosigkeit gezwungen. Sie können sich nicht einmal umdrehen, nur gerade mühsam aufstehen und abliegen.

Nur für die gebärenden und säugenden Mutterschweine schreibt die Tierschutzverordnung Einstreu vor. Diese ist aber praktisch nirgends vorhanden. Die Einstreuvorschrift wird nicht durchgesetzt und die Tierschutzorganisationen haben, weil sie kein Klage- und Beschwerderecht haben, keine Möglichkeit, gegen diesen Missstand rechtlich vorzugehen.

In der Label-Schweinehaltung ist Stroheinstreu sowohl für Mast- wie auch für Mutterschweine vorgeschrieben. Jedoch haben wir über Jahre hinweg festgestellt, dass in Bio- und Coop-Naturaplan-Betrieben diese Einstreu meistens fehlt und die Schweine auf dem nackten Betonboden leben müssen.

Sehr oft treffen wir Mutterschweine mit Schultergeschwüren (Dekubitus) an. Diese entstehen durch das Liegen auf dem gesetzwidrig einstreulosen, rauhen Zementboden. Schweine stützen sich beim Aufstehen und Abliegen auf ihre Schulter. Jedesmal scheuert der rauhe Betonboden und so entstehen Hautschürfungen, die sich zu handgrossen blutigen und eitrigen Geschwüren auswachsen:

typisches Schultergeschwür vom Liegen auf dem einstreulosen Zementboden

Man stelle sich einmal vor, wie schmerzhaft es für die schweren Tiere sein muss, wenn sie beim Aufstehen und Abliegen immer wieder das ganze Körpergewicht auf diese blutige Wunde stützen müssen. Sie haben keine andere Möglichkeit. Sie können nicht einfach liegenbleiben. Der Hunger treibt sie zum Aufstehen und zum Fressen. Sie können aber auch nicht immer stehen bleiben, weil sie sonst bald einmal vor Müdigkeit umfallen. Und eine andere Möglichkeit als sich auf die Schulter stützend aufzustehen, haben sie nicht.

Gemäss Tierschutzgesetz müssen kranke und verletzte Tiere tierärztlich behandelt und entsprechend untergebracht werden. Für Schweine mit Schultergeschwüren wäre eine Unterbringung auf einem weichen Strohbett erforderlich. Das wird nicht gemacht. Die Tiere werden gesetzwidrig nicht gepflegt, sondern einfach ihren Qualen überlassen. Und wenn Tierschützer solche Missstände unter hohen Risiken heimlich fotografieren, erhält der Tierquäler höchstens eine lächerlich Trinkgeldbusse.

Nach dem Rinderwahnsinn-Skandal hat der Bundesrat ein striktes Verbot für das Verfüttern von Tiermehl verkündet, um die verunsicherten Fleischkonsumenten zu beruhigen. Klammheimlich - kein anderes Medium ausser den VgT-Nachrichten informierten darüber - erhielten die Schweinemäster eine Ausnahmebewilligung: Sie dürfen den Schweinen weiterhin Schlachtabfälle verfüttern. Die Schlachtabfälle werden gesammelt, vermixt und zu einer Suppe gemischt, die in Zisternen-Lastwagen zu den Tierfabriken gekarrt werden. Diese Suppe stinkt fürchterlich. In der Umgebung solcher Schweinefabriken macht sich ein widerlicher Leichengestank breit. In der Ostschweiz, wo praktisch in jedem Dorf eine Schweinefabrik steht (im Thurgau leben mehr Schweine als Menschen!), kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Anwohnern, die - besonders in warmen Sommernächten - den Leichengestank im Schlafzimmer nicht mehr länger ertragen wollen.

Nicht nur die Anwohner leiden unter dieser Leichensuppe. Die Schweine fressen sie zwar - was sollen sie sonst tun? -, aber sie bekommen chronischen Durchfall und müssen in einer schmierigen Sauce aus Durchfallkot und Urin leben. Die Folge ist eine starke Verkotung dieser Tiere, welche von Natur aus nie in ihrem Kot liegen würden.

Die einzige Chance dieser bedauernswerten Kreaturen ist, dass sich immer mehr Menschen vegetarisch ernähren - ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe.

Einseitige Fütterung mit Leichensuppe aus Schlachtabfällen führt zu chronischem Durchfall und starker Verkotung - und das bei intelligenten, sensiblen Tieren, die freiwillig nie in ihrem Kot liegen würden, in den KZ-ähnlichen Tierfabriken aber dazu gezwungen werden.

Zusammenfassung

Vor 25 Jahren hat das Schweizervolk mit überwältigender Mehrheit dem Tierschutzgesetz zugestimmt, welches eine artgerechte Tierhaltung verlangt. In der Ausführungsverordnung (Tierschutzverordnung) hat der Bundesrat unter dem Einfluss der Agro-Mafia fast alle üblichen tierquälerischen Praktiken in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung wieder erlaubt. Und das Wenige, was zugunsten der Tiere übrig geblieben ist, wird von den kantonalen Landwirtschafts- und Veterinärämtern nicht durchgesetzt. Dieser Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes wird vom Bundesamt für Veterinärwesen und vom Bundesrat aktiv gedeckt.


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