VN 04-2
Die
Tierschutzverhinderungs-Mafia
von Dr Erwin Kessler, Gründer und Präsident des Vereins gegen
Tierfabriken VgT
Im Jahr 1978 hat das
Schweizervolk mit überwältigender Mehrheit das eidgenössische
Tierschutzgesetz gutgeheissen. Gemäss Artikel 1 dient es dem "Schutz und
Wohlbefinden" der Tiere. Artikel 2 lautet:
1 Tiere sind so zu behandeln, dass ihren
Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird.
2 Wer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der
Verwendungszweck zulässt, für deren Wohlbefinden zu sorgen.
3. Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier
Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es in Angst versetzen.
Trotz den auslegungsbedürftigen Einschränkungen sind
diese Grundsätze ziemlich klar, zumindest was die landwirtschaftlichen
Nutztiere angeht. Deren Bedürfnisse sind heute weitgehend wissenschaftlich
erforscht und es gibt praxiserprobte und wirtschaftlich zumutbare
Haltungssysteme für alle Nutztierarten.
Die artgerechte Haltung der Nutztiere ist damit
gesetzlich vorgeschrieben. Warum die Realität völlig anders aussieht, warum
die meisten Schweine und Hühner in der Schweiz nach wie vor unter
KZ-ähnlichen Bedingungen gehalten werden, habe ich in meinem Buch
"Tierfabriken in der Schweiz - Fakten und Hintergründe eines Dramas"
beschrieben. Das Buch ist 1991 im Orell Füssli Verlag in erster Auflage und
1992 in zweiter Auflage erschienen und inzwischen im Buchhandel vergriffen
(noch erhältlich beim VgT; Online-Ausgabe unter
www.vgt.ch/buecher/kessler). Leider gilt, was ich darin beschrieben
habe, zum allergrössten Teil auch heute noch. Das Tierschutzgesetz bleibt
weitgehend toter Buchstabe. Ein Filz aus Bauernverband,
Landwirtschaftspolitikern, kantonalen Landwirtschafts- und Veterinärämtern,
dem Bundesamt für Veterinärwesen, dem Bundesamt für Landwirtschaft und dem
Bundesrat an der Spitze hat die Umsetzung des Tierschutzgesetzes bis heute
wirksam hintertrieben. Die meisten Schweine merken überhaupt nichts davon,
dass es in der Schweiz ein Tierschutzgesetz gibt. Gleichzeitig wird den
Konsumenten gehirnwäscheartig eingehämmert, die Schweiz habe das beste
Tierschutzgesetz und "Schweizer Fleisch" sei etwas Besonderes.
Ein Vierteljahrhundert nach Gutheissung des
eidgenössischen Tierschutzgesetzes durch das Schweizervolk steht fest: Mit
demokratischen und rechtlichen Mitteln lassen sich die Tiere in der Schweiz
nicht vor den gewerbsmässigen Tierquälern schützen.
Dem VgT liegt ein internes Papier des Bundesamtes für
Landwirtschaft vom 23.1.95 vor, worin die Ergebnisse eines
Direktionsrapportes festgehalten sind: "Delegationen vom Bundesamt für
Landwirtschaft und des Bundesamtes für Veterinärwesen haben die Grundsätze
der bevorstehenden Änderung der Tierschutz-Verordnung besprochen. Dabei hat
das Bundesamt für Landwirtschaft erneut seine Philosophie dargelegt: Die
Änderungen sollen möglichst geringfügig ausfallen. Das schweizerische Niveau
soll nicht wesentlich über Forderungen der Tierschutzgesetzgebung in den
umliegenden Ländern hinausgehen...".
So ist es dann - im Jahr 1997 - auch herausgekommen.
Gegenüber der Öffentlichkeit wurde dies jedoch mit offiziellen Lügen
verschleiert. Das Bundesamt für Veterinärwesen log in einem
Medien-Communiqué, die Haltung von Galtsauen und säugenden Sauen in
Kastenständen sei nun in der revidierten Tierschutzverordnung verboten. Mit
der gleichen Lüge beantwortete der Bundesrat am 28.5.1997 eine Motion von
Nationalrat Hans Meier.
Laut der Organisation Transparency International liegt
die Schweiz in Sachen Korruption (Bestechung und Vetterliwirtschaft) unter
133 Ländern auf Platz 8. Zumindest aus Sicht der systematischen Verhinderung
des Tierschutzvollzuges überrascht das nicht.
Das Tierschutzgesetz gilt überhaupt nur für
Wirbeltiere. Krebse zB werden monatelang mit zusammengebundenen Scheren in
winzigen, wasserberieselten Schubladen in Kühlräumen gelagert, dann in den
Verkaufsvitrinen auf Eis ausgestellt - lebend, denn das hält frisch! - und
schlussendlich lebend in die Pfanne mit kochendem Wasser geworfen. Alles
erlaubt. Und wo die Tierschutzvorschriften etwas verbieten - wie zB die
Käfighaltung von Hühnern und das Zwangsstopfen von Enten (foie gras) -,
dürfen diese Verbote durch Importe umgangen werden.
Die einzige Chance für die Tiere ist, dass immer mehr
Menschen zur vegetarischen Ernährung übergehen - ihrer Gesundheit und den
Tieren zuliebe.
Kaninchen
"Wirst du endlich dein Kaninchen essen, oder müssen
wir auch den Hund töten?"
Artgerechter Kaninchenstall mit Auslauf in ein
Freigehege (roter Pfeil):
Kaninchen sind von Natur aus bewegungs- und
spielfreudige Tiere, die gemeinschaftlich in Gruppen leben und gerne
Erdhöhlen graben. Das Hauskaninchen hat das Verhaltensmuster seiner wilden
Vorfahren (Wildkaninchen) noch weitgehend bewahrt; es verwildert in der
Freiheit rasch und ist keineswegs an ein Leben in Kästen oder Käfigen
angepasst. Auch die oft zu sehenden kleinen, verschiebbaren Ställe genügen
nicht für eine artgerechte Tierhaltung.
Kaninchen sind kein Spielzeug für Kinder! Eine
artgerechte Kaninchenhaltung ist anspruchsvoll, braucht das nötige Wissen
und Erfahrung, Zeit und Platz.
In der grausamen Kastenhaltung werden die Tiere
apathisch; sie bewegen sich kaum noch, was leider oft mit Zahmheit
verwechselt wird. Besonders grausam ist die Einzelhaltung dieser sozialen
Tiere. Wie gefühllos und abgestumpft muss ein Mensch sein, der das seinen
"Lieblingen" antun kann. Leider haben solche Unmenschen das "Recht"
(eigentlich Unrecht) auf ihrer Seite, denn der Bundesrat missachtet in der
Tierschutzverordnung die Grundsätze des demokratisch beschlossenen
Tierschutzgesetzes und erlaubt die grausame Käfig- und Kastenhaltung - ein
politisches Entgegenkommen gegenüber der Tierversuchsindustrie, die ihre
Versuchskaninchen mit möglichst geringen Kosten halten will. Und die
Kaninchenzüchter verwenden die in der Tierschutzverordnung festgelegten
Mindestabmessungen von Kaninchen-Kästen als Bauanleitung!
Käfig- und Kastenhaltung von Kaninchen ist eine
Tierquälerei, die sich nach wissenschaftlichen Untersuchungen sogar in
Skelett-Deformationen äussert, weil die Tiere praktisch immer sitzen müssen
und sich nie artgemäss bewegen können. Kaninchen sollten in geräumigen
Gruppenställen gehalten werden, die reichhaltig "möbliert", das heisst mit
Nestboxen, Röhren, erhöhten Flächen, Versteckmöglichkeiten und Stroheinstreu
ausgestattet sind. Noch besser ist ein Freigehege, wo die Kaninchen graben,
herumhoppeln, rennen, spielen und Luftsprünge vollführen können.
Kaninchen sind dämmerungsaktive Höhlengrabtiere,
welche den hellen Tag vorwiegend schlafend in ihrer Höhle verbringen. Die
Tierschutzverordnung schreibt in Artikel 24b vor: "Käfige müssen mit einem
abgedunkelten Bereich ausgestattet sein, in den sich die Tiere zurückziehen
können." In den auslegenden Richtlinien des Bundesamtes für Veterinärwesen
wird der vorgeschriebene Rückzugsbereich wie folgt erläutert:
"Damit sich die Kaninchen bei Störungen (z.B. Lärm,
Auftauchen einer Person) entsprechend ihrem Normalverhalten verstecken und
allenfalls zur Ruhe zurückziehen können (Art. 24b Abs. 1 Bst c TSchV),
müssen Gehege mit einem abgedunkelten Bereich ausgestattet sein. Der Raum
unter einer erhöhten Fläche kann beispielsweise als Rückzugsbereich dienen.
Ein angedeutetes Einschlupfloch an der Schmalseite zu diesem Bereich
scheint, selbst wenn die Längsseite des Bereiches offen bleibt, für die
Tiere die Qualität des Rückzugsbereichs zu verbessern. Es ist aber auch
möglich, die Käfigfront teilweise (seitlich z.B. zu einem Drittel) mit einem
Tuch abzudecken und auf diese Weise einen dunkleren Bereich zu schaffen. Der
Rückzugsbereich darf eng und soll dunkler sein als das restliche Gehege.
Damit es keine die Tiere behindernden Sackgassen und Engpässe gibt, muss er
für grössere Gruppen mehrere Zugänge aufweisen sowie unterteilt sein."
Als das Thurgauer Veterinäramt dies aufgrund einer
Intervention des VgT in der Praxis durchsetzen wollte, distanzierte sich das
Bundesamt für Veterinärwesen sofort von den eigenen Richtlinien und erklärte
mit der folgenden fadenscheinigen Begründung, Artikel 24b der
Tierschutzverordnung ("Käfige müssen mit einem abgedunkelten Bereich
ausgestattet sein, in den sich die Tiere zurückziehen können.") sei nicht
anzuwenden: die Kaninchen könnten sich ja gegen die Rückwand "zurückziehen".
Diese eiskalte, technokratisch-tierschutzfeindliche Ansicht muss man sich
einmal plastisch vorstellen: Da sitzt ein Kaninchen, von Natur aus ein
dämmerungsaktiver Höhlenbewohner, in einem solchen engen Kastenabteil, dem
lärmenden Treiben und dem Licht - oftmals auch der heissen Sonne - durch die
Gitterfront hindurch schutzlos ausgesetzt, und da soll der in den
Richtlinien so schön beschriebene Rückzugsbereich bereits realisiert sein,
wenn das Tier im engen Abteil, wo es sich gerade mal um die eigene Achse
drehen kann, ein bisschen von der Gitterfront nach hinten rutscht.
Da Tierschutzorganisationen kein Klagerecht haben,
lässt sich auf rechtlichem Weg nichts gegen die krasse Missachtung von
klaren Tierschutzvorschriften durch das Bundesamt für Veterinärwesen
unternehmen.
So geht es immer: Mit schönen Richlinien erweckt das
Bundesamt für Veterinärwesen den Eindruck, das Tierschutzgesetz werde
umgesetzt. Sobald es aber darum geht, dies in der Praxis konkret anzuwenden,
tönt es sofort ganz anders aus den Amtsstuben des Bundesamtes für
Veterinärwesen, das sozusagen als Hauptquartier der
Tierschutzverhinderungs-Mafia funktioniert.
Die einzige tierschützerische Möglichkeit ist
Aufklärung und sozialer Druck mit Flugblättern, welche in der Region von
Kaninchenhaltern verteilt werden, die stur an der tierquälerischen
Kastenhaltung festhalten. Oft genügt aber schon ein Brief des VgT, um solche
Kästen verschwinden zu lassen. Wir zeigen hier einige Beispiele von
Kaninchenkästen, die in letzter Zeit dank dem VgT stillgelegt wurden:
Beispiele von
Kaninchen-Kastenhaltungen, die dank dem VgT stillgelegt wurden.
Kälber
Hartgummi
statt Stroheinstreu
Artikel 17 der Tierschutzverordnung
schreibt vor:
“Für Kälber bis vier Monate, für Kühe und hochträchtige Rinder sowie für
Zuchtstiere muss der Liegebereicih mit ausreichender und geeigneter
Einstreu versehen sein.”
Damit sind die berüchtigten,
tierquälerischen Vollspaltenböden (Betonrostboden über den Güllekanälen,
damit nicht gemistet werden muss) klar verboten.
Obige Abbildung zeigt eine tierschutzkonforme Kälberhaltung auf sogenannter
Tiefstreu - eine wirtschaftliche und einigermassen tierfreundliche
Haltungsart, abgesehen davon, dass die Kälber normalerweise immer im Stall
eingesperrt sind und nie auf die Weide kommen.
Stroh gibt Arbeit. So hat sich die Agro-Mafia etwas einfallen lassen, um
auch diese Vorschrift umgehen zu können - bereitwillig unterstützt von den
tierverachtenden Technokraten des Bundesamtes für Veterinärwesen. Um den
Anschein von Recht zu wahren, wurde ein “wissenschaftlicher Versuch”
durchgeführt mit einem Betonrostboden mit Hartgummiüberzug. Aufgrund der
“positiven” Ergebnisse wurde dann darauf gestützt eine
Sonderstallbaubewilligung erteilt: Mit einem Hartgummiüberzug auf dem
Betonrostboden ist keine Einstreu notwendig. Diese Sonderbewilligung ist
klar rechtswidrig; das Bundesamt für Veterinärwesen ist nicht befugt,
gesetzliche Tierschutzvorschriften ausser Kraft zu setzen. Da aber die
Tierschutzorganisationen in der Schweiz kein Klage- und Beschwerderecht
haben, ist niemand da, der gegen solche tierquälerischen Gesetzesverstösse
rechtlich vorgehen kann. Das Tierschutzgesetz bleibt auch hier toter
Buchstabe.
Abbildungen: tierquälerische
Kälberhaltung auf Vollspaltenböden - vom Bundesamt für Veterinärwesen
rechtswidrig erlaubt (sogenannte LOSPA-Böden).
Die jungen Tiere müssen auf dem
verkoteten, mit Alibi-Hartgummi überzogenen Vollspalten-Betonrostböden
liegen und leben. Sie kommen nie ins Freie.
Diese Umgehung des Tierschutzgesetzes ist
ein Gemeinschaftswerk der Agromafia, der Zürcher Landwirtschaftsschule
Strickhof, der eidgenössischen Forschungsanstalt FAT in Tänikon und des
Bundesamtes für Veterinärwesen. Die Schreibtischtäter bevorzugen breit
abgestützte Gemeinschaftsaktionen, so ist am Schluss niemand direkt
verantwortlich. Nicht einmal einen weichen, trockenen Liegeplatz mögen diese
Agro-Technokraten den jungen Tieren gönnen. Auf dem kot- und
urin-verschmierten Gummi rutschen sie bei spielerischen Bewegungen aus.
Damit wird das typische Spielverhalten unterdrückt.
Besonders schlimm: Bei dieser herzlosen, tierverachtenden Tat war eine Frau
als Sachbearbeiterin massgeblich mitbeteiligt, Tierärztin Katharina Friedli
von der eidg landwirtschaftlichen Forschungsanstalt Tänikon (FAT),
unterstützt vom Abteilungsleiter Dr Beat Wechsler, dieser wiederum
unterstützt vom Berner Hauptquartier der Agromafia, pardon: des Bundesamtes
für Veterinärwesen unter Leitung von Amtsdirektor Hans Wyss.
Und das alles auf Kosten der klammheimlich hintergangenen Konsumenten und
Steuerzahler. Davon erfahren nur die Leser der VgT-Nachrichten. Gut, dass es
den VgT gibt!
Ein Mitglied der eidgenössischen Stallbaukommission, welche zu diesem Werk
der Agromafia den Segen zu geben hatte, trat aus Protest aus der Kommission
aus, nachdem sie beim “Versuch” an der Landwirtschaftsschule Strickhof
mitansehen musste, wie die Kälblein auf dem glitschigen Hartgummi bei jeder
Bewegung dieser jungen, bewegungsfreudigen Tiere ausrutschten.
Der Agrofilz aus Tierhaltern, Landwirtschaftpolitikern und Bundesbeamten
erlauben auch die eisenarme Mangelernährung von Kälbern zur Erzeugung von
hellem Kalbfleisch von künstlich anämisch, dh krank gemachten Tieren.
Verlogene Werbung der Agro-Mafia:
Kühe
Jawohl, es gibt sie, die weidenden Kühe. Aber zählen
Sie einmal, wenn Sie über Land fahren, die Kuhherden und die Bauernhöfe, und
Sie werden viel mehr Bauernhöfe als Kuhherden auf der Weide sehen. Und oft
ist das, was der Laie für Kuhherden hält, nur eine Gruppe Aufzuchtrinder,
die noch keine Milch geben und darum - das ist bequem - Tat und Nacht auf
der Weide gehalten werden, weil das keine Arbeit macht. Und wie oft haben
Sie haben schon Kühe im vorgeschriebenen Winterauslauf gesehen? Im Kanton
Graubünden, wo jeder zweite Bauernhof ein Bio-Betrieb ist, muss man bei
schönstem Winterwetter tagelang durch den Kanton fahren, bis man einmal
Milchkühe im Auslauf sieht. Die Bauern stehen lieber mit den Händen in der
Tasche an der Sonne herum, als dass sie die Kühe in den Auslauf lassen. Da
muss man nachher nur wieder den Auslauf reinigen. Mehr Milch geben die Kühe
deswegen ja nicht...
Die vielen Kühe, die den grössten Teil ihres Lebens an
kurzer Kette im Stall verbringen, sind nicht sichtbar. Wie sagte doch schon
Berthold Brecht: "... die im Dunkeln sieht man nicht." Vorallem in den
Ackerbaugebieten des Mittellandes gibt es massenahft solche, die tagein
tagaus angekettet im Dunkeln stehen. Dafür Äcker bis an die Stalltüre. Und
eine kleine, eingezäunte Alibi-Weide, falls mal zufällig ein
Tierschutzbeamter vorbeikommen sollte. Das alte Gras, das davon zeugt, dass
da schon Wochen oder Monate keine Kühe mehr herumgetrampelt sind, übersieht
der Tierschutzbeamte grosszügig. Die Regierung hat ihn ja angestellt, damit
es aussieht, als werde etwas für den Tierschutzvollzug getan, nicht damit er
Unruhe verbreiten und die armen Bauern plage, die zu faul sind, ihrem Vieh
die Stalltüre zu öffnen.
Nicht genug, dass die Kettenkühe tagein tagaus nur
stehen und liegen können. Ihre Bewegungsfreiheit wird durch einen
sogenannten elektrischen Kuhtrainer zusätzlich eingeschränkt. Das
Körperpflegeverhalten entspringt einem elementaren Bedürfnis dieser Tiere
und dient der Bekämpfung von Hautparasiten und Juckreizen. Heute sieht man
kaum mehr einen Landwirt seine Kühe striegeln, und auf den von Hochstämmen
entblössten Weiden gibt es meistens auch keine Kratzgelegenheit, falls die
Tiere überhaupt regelmässig geweidet werden. Fehlende Körperpflege und die
Unmöglichkeit, plagende Fliegen abzuwehren, bedeutet eine massive
Beeinträchtigung des durch das Tierschutzgesetz garantierten Wohlbefindens.
Beim Kontakt mit dem Elektrobügel zucken die Kühe zusammen und zeigen
heftige Schwanzbewegungen. Ganz allgemein zeigen Kühe unter dem
Elektrotrainer verminderte Lebensäusserungen.
Abbildungen oben und unten: elektrischer Kuhtrainer
- ein elektrisch geladener Metallbügel über dem Rücken der Kuh zwingt diese,
zum Koten und Harnen einen kleinen Schritt - soweit die kurze Kette reicht -
rückwärts zu treten, damit Kot und Harn in den Mistgraben fallen. Daneben
verhindert diese von Agro-Technokraten erfundene Elektrisiervorrichtung aber
die Körperpflege der Kuh. Juckt es sie und möchte sie sich lecken, wird sie
mit einem Stromschlag bestraft.
Dass der Kuhtrainer eine Tierquälerei darstellt, ist
schon lange bekannt. Im Vernehmlassungsentwurf zur Schweizerischen
Tierschutzverordnung von 1980 war ein generelles Verbot enthalten, das aber
auf Druck der Agro-Lobby fallen gelassen wurde. Konsequenz: Heute gibt es in
fast jedem Kuhstall Kuhtrainer. Die Agrotechnokraten versuchen diese
Tierquälerei mit dem Argument zu verharmlosen, der Kuhtrainer sei nicht
immer eingeschaltet. Aber wissen das die verängstigten, "trainierten" Kühe,
die sich krampfhaft bemühen müssen, sich natürlicher, artgemässer Bewegungen
zu enthalten? Nein, sie wissen es natürlich nicht: Die Kuh Belinda spürt am
hinteren Körperteil ein lästiges Jucken. Sie schwingt den Kopf rückwärts, um
mit herausgestreckter Zunge die juckende Stelle zu erreichen, bricht die
Bewegung aber unter dem Schock eines elektrischen Schlages ab. Belinda ist
unsanft daran erinnert worden, dass sie nicht frei auf der Weide steht,
sondern angekettet an der Futterkrippe, von einem Elektrisierapparat
zusätzlich in der Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Diesen elektrischen
Schlag vergisst sie nicht so rasch wieder. Die nächsten Tage verbringt sie
bewegungsarm fast in Achtungsstellung. Ihre natürlichen Bewegungen beim
Aufstehen und Abliegen und zum Lecken von Hals und Kopf der Nachbarkuh oder
ihres hinteren Körperbereiches unterdrückt sie weitgehend, bzw führt diese
nur noch verhalten und verkrampft ganz minimal aus. Nach ein paar Tagen hat
sie die elektrische Bedrohung nicht mehr ständig im Bewusstsein und wird in
ihren Bewegungen wieder etwas lockerer. Das merkt auch der Stallmeister, der
deshalb den Kuhtrainer jetzt wieder einschaltet. Dies führt auf die Dauer zu
einer anhaltenden Verkrampfung und zu Fruchtbarkeitsstörungen. Die Mehrzahl
der Tierärzte lehnt deshalb den Kuhtrainer ab, wie eine in der
Fachzeitschrift SwissVet (Nr 5, 1992, Seite 25) publizierte Umfrage ergeben
hat. Solche Folgen einer nicht tiergerechten Haltung werden dann mit
Hormonspritzen und Medikamenten behandelt - und die Werbung verspricht:
"Milch - ein Naturprodukt".
Einige deutsche Bundesländer sind im Tierschutz weiter
als die Schweiz und haben den Kuhtrainer Verboten. Das
Landwirtschaftsministerium in Hannover begründet das Verbot mit den
"wiederholten erheblichen Schmerzen und Leiden oder Schäden", die den Tieren
mit dem Kuhtrainer zugefügt werden. Dies sei ein Verstoss gegen das
Tierschutzgesetz. Auch in der Schweiz verstösst der hier weit verbreitete
Kuhtrainer gegen folgende Bestimmungen in Artikel 2 des Tierschutzgesetzes:
2 Wer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der
Verwendungszweck zulässt, für deren Wohlbefinden zu sorgen.
3 Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier
Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es in Angst versetzen.
Das hindert den Bundesrat aber nicht, den Kuhtrainer -
wie die meisten anderen gewerbsmässigen Tierquälereien auch - in der
Tierschutzverordnung zu erlauben und derarat tierquälerische Kuhhaltungen
sogar noch mit Steuergeldern zu subventionieren.
Die schweren Tiere müssen auf
Hartgummi
liegen
Artikel 17 der Tierschutzverordnung schreibt vor:
"Für ... Kühe und hochträchtige Rinder ... muss der Liegebereich mit
ausreichender und geeigneter Einstreu versehen sein."
Wie bei den Kälbern hat es die Agromafia geschafft,
dass diese Vorschrift auch bei den Kühen nicht angewendet wird. Die meisten
Kühe in Anbindeställen liegen auf Hartgummiplatten ohne Einstreu. Laut
Bundesamt für Veterinärwesen bedeutet obige klare Einstreuvorschrift nur,
dass der Standplatz der Kuh gleitsicher sein müsse. Dazu genüge eine
Hartgummibodenplatte und allenfalls eine Handvoll Sägemehl zum Aufsaugen der
Nässe. So genügt nun also auch keine Einstreu der gesetzlichen
Einstreuvorschrift. Da Tierschutzorganisationen kein Klage- und
Bechwerderecht haben, kann diese mafiose Ausschaltung des Tierschutzgesetzes
nie vor ein Gericht gebracht werden.
Die Folge sind Geschwüre an den Gelenken, welche unter
dem Gewicht der schweren Tiere auf dem Hartgummi hohen Pressungen ausgesetzt
sind und sich deshalb entzünden.
Eitrige Druckstellen und Geschwüre infolge fehlender
Einstreu: Die Vertreter der Agromafia im Bundesamt für Veterinärwesen haben
dafür gesorgt, dass die gesetzliche Einstreuvorschrift toter Buchstabe
bleibt:
Wenn die Kuh vom harten, unbequemen Läger aufsteht und
sich streckt und reckt - wie wir Menschen auch - wird dieses wohlige Gefühl
durch einen Elektroschlag des Kuhtrainers abgeblockt. Nun steht Belinda
wieder stramm und bewegungsarm an der Krippe, bis sie es aus Müdigkeit
vorzieht, sich wieder auf dem harten Boden auf ihre schmerhaften
Gelenkgeschwüre zu legen - tagein tagaus, denn die Tierschutzbeamten
erklären, die Auslaufvorschrift gemäss Artikel 18 der Tierschutzvorschrift,
wonach angebundenes Rindvieh regelmässig 1 bis 2 Mal wöchentlich (bei
Biobetrieben 3 Mal) - Sommer und Winter - Auslauf erhalten müssen, sei nicht
kontrollierbar.
Milch - ein Naturprodukt? Nein, lieber
Pflanzenmargarine statt Butter - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!
Ganz anders sieht es jeweils an den
Landwirtschaftsausstellungen aus, wo die Kühe den Besuchern auf reichlich
Stoheinstreu präsentiert werden - übliche Konsumententäuschung (Bild: OLMA):
Rindermast
Tatsächlich, das gibt es: Rinder im Schnee an einem
schönen Wintertag. Aber vergessen wir nicht, was Berthold Brecht sagte: "Die
im Dunkeln sieht man nicht...". Und es gibt viele Mastrinder im Dunkeln, die
ihr Leben auf engstem Raum, Tier an Tier, auf hartem verkotetem Boden im
düsteren Stall verbringen. Sie sehen nie die Sonne, den Himmel, eine grüne
Wiese. Diese jungen, spielfreudigen Tiere können nie herumspringen. Das
erlauben die im Bundesrat vertretenen Marionetten der Agro-Mafia - gerade
so, als ob es kein Tierschutzgesetz gäbe. Um den Anschein von Demokratie zu
wahren, durfte das Volk zwar ein Tierschutzgesetz beschliessen - eine
Illusion, welche dem Fleischkonsum förderlich ist. Viele Mastrinder merken
von diesem Gesetz nie etwas:
Munimast von Jakob Bänninger, 8106
Adlikon. Die Tiere kommen nie ins Freie, verbringen ihr Leben so auf einem
Betonrostboden - vom Bundesrat unter Missachtung des Tierschutzgesetzes in
der Tierschutzverordnung erlaubt.
Hühner
Früher war ein Huhn ein Huhn. Die Hennen legten Eier, die überzähligen
Hähne wurden als Sonntags-Poulet genutzt.
Seit die Landwirtschaft industrialisiert wurde, ist das anders. Tiere
sind Massenproduktionseinheiten geworden. Durch Extremzüchtung - bald wird
das dank Gentech noch schneller und noch extremer möglich sein - werden sie
der totalen Profitmaximierung unterworfen. Das Huhn darf nicht mehr einfach
Huhn sein. So gibt es die Legehennenzucht, die aus dem Huhn eine
Eierlegemaschine gemacht hat; die unnützen männlichen Küken werden
"entsorgt".
Daneben gibt es die Hühnermast. Der Fachmann spricht von
"Pouletmast". Das Huhn ist kein Huhn mehr, sondern noch bevor es aus dem Ei
schlüpft schon ein Poulet. In nur sieben Wochen wird es zum pfannenfertigen
Poulet. Extremzucht und Extremfütterung machen es möglich.
Die Masthühner müssen - durch Zucht und Hochleistungsfutter gezwungen -
so schnell Fleisch zulegen, dass das Skelettwachstum nicht mitkommt. Die
Tiere leiden unter Skelettschäden. Ihr extremes Übergewicht können sie kaum
mehr herumtragen. Die Beine schmerzen, das Herz mag nicht. So laufen diese
Jungtiere nicht wie ihre gesunden Argenossen flink und freudig einen grossen
Teil des Tages herum, sondern lassen sich nach kurzem Laufen erschlafft und
von Schmerz gepeinigt auf den Bauch fallen. Artgerecht Sitzstangen
anzufliegen, vermögen sie nicht. So liegen sie die meiste Zeit ihres kurzen,
tragischen Lebens auf dem Bauch. Und das alles, damit sich eine krank
gefressene, an Übergewicht leidende degenerierte Zivilisation an diesen
Folteropfern noch kränker fressen kann.
Junghühner 29 Tage alt (Quelle:
kagfreiland, Nutztierschutz-Organisation):
links Legerasse rechts Masthuhn
Die Leute mit der grössten Entscheidungsmacht in
unserer Gesellschaft machen regelmässig Geld mit Aktivitäten, die der
Gesellschaft als Ganzes und ihren eigenen Kindern schaden können.
Jared
Diamond
Pouletmast in der Schweiz (Aufnahmen aus dem
Kanton Schaffhausen): tierquälerische Massentierhaltung auf engstem Raum,
genetische Qualzucht. Das Tierschutzgesetz bleibt toter Buchstabe.
www.vgt.ch - was andere Medien
totschweigen.
Schweizerische Eierproduktion aus
“Bodenhaltung” und “Auslaufhaltung”:
Den überzüchteten und durch
Intensivhaltung und Intensivfutter überforderten Geschöpfen fallen die
Federn aus. Migros meinte: Sieht nicht schön aus, ist aber
tierschutzkonform, sie legen trotzdem Eier. Diese Ansicht vertreten auch die
Technokraten des Bundesamtes für Veterinäramt sowie verschiedener kantonaler
Veterinärämter (ZH, SH, VS) - und das, obwohl ein Gutachten eines
international bekannten Hühnerexperten (Prof Dr D Fölsch) vorliegt, das
bestätigt, was jeder seelisch gesunde Mensch sofort empfindet: Das sind
kranke, leidende Tiere - eine Massentierquälerei.
Das Tierschutzgesetz wird von den
Behörden mit den Füssen getreten und die Konsumenten werden mit idyllischen
Werbebildern getäuscht, damit weiterhin Eier gekauft werden. Die einzige
Chance für die Tiere: Essen Sie vegetarisch - auch keine Eier und eihaltigen
Produkte - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!
Die Tragödie der angeblich
glücklichen Schweizer Hühner. Der VgT zeigt hier die von sämtlichen anderen
Medien unterdückte Realität. Keine Einzelfälle - der ganz
"normale" Wahnsinn. Kassensturz, K-Tipp, Beobachter etc reagieren nicht,
wenn der VgT solche Foto- und Videoaufnahmen aktueller Fälle einschickt.
Politische Manipulation statt Aufklärung der Zuschauer und Leser, die das
gar nicht bemerken.
Mit solchen Werbe-Bildern täuschen
Coop und Migros eine heile Welt vor:
Migros-Werbung
Coop-Werbung
Verlogene Werbung der Agro-Lobby - mit Steuergeldern
finanziert:
Schweine
So wie diese paar Schweine eines Biobauern in
Neubrunn/ZH leben nur ganz wenige Schweine in der Schweiz - quantitativ
vernachlässigbar wenige. Die allermeisten vegetieren in Tierfabriken dahin.
Einen halben Quadratmeter Lebensraum pro Mastschwein hat der Bundesrat
diesen intelligenten, neugierigen und spielfreudigen jungen Tieren in seiner
Tierhalterschutz-Verordnung, pardon: Tierschutz-Verordnung zugestanden. Wie
die Herrschaften im Bundeshaus auf dieses Mass gekommen sind? Ganz einfach:
Als die Tierschutzverordnung geschaffen wurde, haben die Bundeshausvertreter
der Agro-Mafia gemessen, wieviele Schweine üblicherweise in den Tierfabriken
gehalten werden. Das waren etwa zwei Mastschweine pro Quadratmeter. Das ist
praktisch bodendecken, mehr hätten gar nicht Platz. So wurde diese Zahl von
ungefähr einem halben Quadratmeter festgelegt, und so ist es bis heute
geblieben.
Aufnahmen aus einer Schweinefabrik in Zuzwil, Kanton
St Gallen. Den Behörden seit langem bekannt - alles "gesetzeskonform", ganz
normal.
So verlogen macht die Fleischmafia Werbung - vom Bund mitfinanziert
Mutterschweine im Kanton Thurgau
Bei der Revision der Tierschutzverordnung im Jahr 1997
log der Bundesrat vor dem Parlament und das Bundesamt für Veterinärwesen vor
der Öffentlichkeit an, diese sogenannte Kastenstandhaltung von
Mutterschweinen sei nun verboten. Die Ausnahmen wurden verschwiegen.
Effektiv wurden diese grausamen Schweinekäfige nicht verboten, sondern nur
in der Anzahl eingeschränkt.
Diese in der Schweiz verbreitete Kastenstandhaltung
ist für Schweine äusserst grausam. Im Gegensatz zu Kühen sind Schweine keine
Wiederkäuer, die von Natur aus viel herumliegen. Schweine sind intelligente,
neugierige und bewegungsfreudige Tiere. In Kastenständen leiden sie unter
extremer Langeweile und Bewegungslosigkeit.
Trotzdem ist es sogar in Bio- und anderen
Label-Betrieben erlaubt und üblich, Mutterschweine tage- und wochenlang in
Kastenstände einzusprerren. Essen Sie vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den
Tieren zuliebe.
Schweine, die aus der Intensivhaltung heraus in ein
naturnahes Freigehege gelassen werden, beginnen in wenigen Tagen ein
Wildschwein-artiges Verhalten anzunehmen. Genetisch haben die Hausschweine
praktisch die ganzen Verhaltensweisen von Wildschweinen bewahrt und beginnen
sich instinktiv so zu verhalten, sobald sie dazu die Möglichkeit haben.
Diese angeborenen Bedürfnisse werden in den Tierfabriken gewaltsam und
lebenslänglich unterdrückt.
Im Freigehege bauen Schweine abends ein Schlafnest aus
Laub, Gras und Zweigen. In artgerechter Tierhaltung haben sie hierzu als
Ersatz Stroh zur Verfügung. Die Tierschutzverordnung schreibt aber für
Mastschweine keine Einstreu vor. Bei der erlaubten extremen Belegungsdichte
ist es auch gar nicht möglich, dass die Schweine den Schlaf- und Kotbereich
trennen, wie sie das instinktmässig tun, wenn sie können. Schweine, die sich
natürlich verhalten können, koten nie in den Liegebereich.
Mutterschweine in Kastenstandhaltung werden gegen ihre
Natur gezwungen, ständig am gleichen Ort zu fressen, zu koten und zu liegen.
Im Kastenstand werden sie zu dauernder Bewegungslosigkeit gezwungen. Sie
können sich nicht einmal umdrehen, nur gerade mühsam aufstehen und abliegen.
Nur für die gebärenden und säugenden Mutterschweine
schreibt die Tierschutzverordnung Einstreu vor. Diese ist aber praktisch
nirgends vorhanden. Die Einstreuvorschrift wird nicht durchgesetzt und die
Tierschutzorganisationen haben, weil sie kein Klage- und Beschwerderecht
haben, keine Möglichkeit, gegen diesen Missstand rechtlich vorzugehen.
In der Label-Schweinehaltung ist Stroheinstreu sowohl
für Mast- wie auch für Mutterschweine vorgeschrieben. Jedoch haben wir über
Jahre hinweg festgestellt, dass in Bio- und Coop-Naturaplan-Betrieben diese
Einstreu meistens fehlt und die Schweine auf dem nackten Betonboden leben
müssen.
Sehr oft treffen wir Mutterschweine mit
Schultergeschwüren (Dekubitus) an. Diese entstehen durch das Liegen auf dem
gesetzwidrig einstreulosen, rauhen Zementboden. Schweine stützen sich beim
Aufstehen und Abliegen auf ihre Schulter. Jedesmal scheuert der rauhe
Betonboden und so entstehen Hautschürfungen, die sich zu handgrossen
blutigen und eitrigen Geschwüren auswachsen:
typisches Schultergeschwür vom Liegen
auf dem einstreulosen Zementboden
Man stelle sich einmal vor, wie schmerzhaft es für die
schweren Tiere sein muss, wenn sie beim Aufstehen und Abliegen immer wieder
das ganze Körpergewicht auf diese blutige Wunde stützen müssen. Sie haben
keine andere Möglichkeit. Sie können nicht einfach liegenbleiben. Der Hunger
treibt sie zum Aufstehen und zum Fressen. Sie können aber auch nicht immer
stehen bleiben, weil sie sonst bald einmal vor Müdigkeit umfallen. Und eine
andere Möglichkeit als sich auf die Schulter stützend aufzustehen, haben sie
nicht.
Gemäss Tierschutzgesetz müssen kranke und verletzte
Tiere tierärztlich behandelt und entsprechend untergebracht werden. Für
Schweine mit Schultergeschwüren wäre eine Unterbringung auf einem weichen
Strohbett erforderlich. Das wird nicht gemacht. Die Tiere werden
gesetzwidrig nicht gepflegt, sondern einfach ihren Qualen überlassen. Und
wenn Tierschützer solche Missstände unter hohen Risiken heimlich
fotografieren, erhält der Tierquäler höchstens eine lächerlich
Trinkgeldbusse.
Nach dem Rinderwahnsinn-Skandal hat der Bundesrat ein
striktes Verbot für das Verfüttern von Tiermehl verkündet, um die
verunsicherten Fleischkonsumenten zu beruhigen. Klammheimlich - kein anderes
Medium ausser den VgT-Nachrichten informierten darüber - erhielten die
Schweinemäster eine Ausnahmebewilligung: Sie dürfen den Schweinen weiterhin
Schlachtabfälle verfüttern. Die Schlachtabfälle werden gesammelt, vermixt
und zu einer Suppe gemischt, die in Zisternen-Lastwagen zu den Tierfabriken
gekarrt werden. Diese Suppe stinkt fürchterlich. In der Umgebung solcher
Schweinefabriken macht sich ein widerlicher Leichengestank breit. In der
Ostschweiz, wo praktisch in jedem Dorf eine Schweinefabrik steht (im Thurgau
leben mehr Schweine als Menschen!), kommt es immer wieder zu
Auseinandersetzungen mit Anwohnern, die - besonders in warmen Sommernächten
- den Leichengestank im Schlafzimmer nicht mehr länger ertragen wollen.
Nicht nur die Anwohner leiden unter dieser
Leichensuppe. Die Schweine fressen sie zwar - was sollen sie sonst tun? -,
aber sie bekommen chronischen Durchfall und müssen in einer schmierigen
Sauce aus Durchfallkot und Urin leben. Die Folge ist eine starke Verkotung
dieser Tiere, welche von Natur aus nie in ihrem Kot liegen würden.
Die einzige Chance dieser bedauernswerten Kreaturen
ist, dass sich immer mehr Menschen vegetarisch ernähren - ihrer Gesundheit
und den Tieren zuliebe.
Einseitige Fütterung mit Leichensuppe
aus Schlachtabfällen führt zu chronischem Durchfall und starker Verkotung -
und das bei intelligenten, sensiblen Tieren, die freiwillig nie in ihrem Kot
liegen würden, in den KZ-ähnlichen Tierfabriken aber dazu gezwungen werden.
Zusammenfassung
Vor 25 Jahren hat das Schweizervolk mit
überwältigender Mehrheit dem Tierschutzgesetz zugestimmt, welches eine
artgerechte Tierhaltung verlangt. In der Ausführungsverordnung
(Tierschutzverordnung) hat der Bundesrat unter dem Einfluss der Agro-Mafia
fast alle üblichen tierquälerischen Praktiken in der landwirtschaftlichen
Nutztierhaltung wieder erlaubt. Und das Wenige, was zugunsten der Tiere
übrig geblieben ist, wird von den kantonalen Landwirtschafts- und
Veterinärämtern nicht durchgesetzt. Dieser Nichtvollzug des
Tierschutzgesetzes wird vom Bundesamt für Veterinärwesen und vom Bundesrat
aktiv gedeckt.
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