VN05-1 / Februar 2005 - aktualisiert am 10. September 2013

Tierquälerische Kastenkaninchenhaltung im Alters- und Pflegeheim "Läbesgarte Bleichematt" in Biberist

Die Veranwortlichen dieses Heimes, Sascha und Dobrila Gelhaus, halten Kaninchen seit Jahren wissentlich tierquälerisch. Sie wurden vom VgT aufgeklärt, trotzdem halten sie Kaninchen weiterhin in tierquälerischer Käfighaltung und missbrauchen diese wehrlosen, unschuldigen Tierchen zur Unterhaltung ihrer Kunden. Der ach so nette Namen "Läbesgarte" gilt nicht für die Kaninchen. Sie haben, lebenslänglich eingesperrt in engen Käfigen, nichts vom Garten, und ein "Leben" kann man ihr Schicksal nicht nennen; es ist ein unendliches, trauriges Dahinvegetieren in extremer Enge. Nie im Leben können sie artgemäss in einer Wiese herumhoppeln, spielen, Gras und Erde schnuppern oder Höhlen graben, wie es ihnen ein angeborenes Bedürfnis wäre. Ein grausamer Umgang mit empfindsamen Lebewesen. Ob in diesem Alters- und Pflegeheim die Rücksichtslosigkeit auf Tiere beschränkt ist? Ethik ist unteilbar. Das hatte Albert Schweitzer - der brühmte Urwalddoktor - zutiefst begriffen; er hat Menschen und Tieren gleichermassen geholfen. Wer nur, wie es seinen egoistischen Bedürfnissen am besten passt, hier "ethisch" handelt, dort aber nicht, der handelt überhaupt nicht ethisch, sondern egoistisch. Die Haltung zum Tier entlarvt die im Namen "Läbesgarte" programmatisch ausgedrückte Fürsorglichkeit und Nächstenliebe als Scheinheiligkeit. Entweder orientiert ein Mensch sein Verhalten an der Ethik, oder eben nicht. Man kann nicht gegenüber einigen menschlich und ethisch, gegenüber anderen grausam sein; andernfalls liegt eine egoistische, diskriminierende Schein-Ethik bzw Schein-Heiligkeit vor, die nicht wirklich ethisch fundiert ist.

August 2013:

Stellungnahme der Heimleitung vom 9. September 2013:

Sehr geehrter Herr Dr. Kessler

Ich leite den läbesgarte seit dem 1. Januar 2007. So wie mich damals mein Vorgänger Herr Fischer informiert hat, waren die Boxe zu klein und somit wurde ein grösserer Stall gekauft. Wir schliessen es nicht aus, dass es heute bessere Lösungen gibt. Ich gehen davon aus, dass wenn Sie die Ursache für die Abänderung des Stalls gewesen sind und Sie wären mit dem neuen Stall nicht einverstanden gewesen, sich sicher damals wieder gemeldet hätten. Somit erstaunt Ihre Gegenüberstellung Jahre später sehr.

Gemäss meinem Wissen entspricht der Stall allen mir bekannten Regeln der Tierhaltung. Ich bitte Sie deshalb mir anzuzeigen, welche die verletzten Vorschriften sein sollen damit: denn wir wollen die Tiere so behandeln, dass es ihnen gut geht und damit auch die Pensionäre Freude an ihnen haben können.

Wir werden deshalb auf Grund Ihres Mails innerhalb der nächsten 2 bis 3 Wochen die Tierhaltung durch den Verein Kleintiere und durch das kantonale Veterinäramt überprüfen lassen. Diese Berichte können Sie dann gerne einsehen. Der letzte Bericht aus dem September 2011 bescheinigt uns eine einwandfreie Tierhaltung.

Wenn somit auf Grund dieser Überprüfungen unserseits Fehler vorliegen würden (deren wir uns heute nicht bewusst sind), dann werden wir diese auch umgehend bereinigen.
Wenn allerdings Sie Herr Dr. Kessler den doch eher polemischen Artikel so erscheinen lassen, ohne die Überprüfung abzuwarten, behalten wir uns vor, Sie wegen Rufschädigung anzuzeigen. Dies umso mehr, wenn Sie nach der ersten Überprüfung und nach dem Neubau des Stalls (ist offenbar neu, das zeigen Ihre Bilder klar) nichts unternommen hätten.

Freundliche Grüsse
Sascha Gelbhaus, Geschäftsführer
Dipl. Jurist / NDS in Unternehmesführung
Läbesgarte Bleichematt
Schachenstrasse 5
4562 Biberist

Antwort:

Sie sind offensichtlich schwer von Begriff, trotz Ihrer Ausbildung, die Sie so hervorstreichen; ich frage nicht, wie Sie zu diesem Diplom gekommen sind, denn es interessiert mich sowieso nicht. Ich wünschte mir von Ihnen an Ihrem Posten etwas mehr Herz, anstatt Fachidiotie und nur Bürokratie im Kopf. Wir werfen Ihnen nicht die Verletzung der völlig ungenügenden Zentimeter-Mindestvorschriften vor, sondern eine tierquälerische Käfighaltung. Sie sind offensichtlich schwer von Begriff - und auch gefühlskalt, Sie interessieren sich nur für irgendwelche Vorschriften, nicht darum, wie es den wehrlosen Tieren geht. Und dass Sie die Unterstützung des Kaninchenquälerverbandes suchen spricht auch nicht für Sie und wird Ihnen nichts nützen.

Im übrigen stimmt es nicht, dass wir den neuen Stall nicht kritisiert hätten - im Gegenteil, und das wissen Sie genau, steht deutlich in unserem Bericht, dass die Heimleitung auf unsere Intervention hin die Bestellung des neuen Stall annuliert hat - und dann offensichtlich heimlich trotzdem eingerichtet hat. Tierquälerei und Lügenhaftigkeit sind Chraktermängel, die sehr häufig gleichzeitig zu beobachten sind.

Mit solchen offensichtlich hoffnungslos-uneinsichtigen Menschen verlieren wir keine Zeit. Stattdessen werden wir die Öffentlichkeit informieren, und zwar gründlich, welche Herzlosigkeit und Gefühlkälte in Ihrem Betrieb herrscht, wo rücksichtslos alles getan wird, was nicht ausdrücklich verboten ist, mitleidlos und ohne Eigenverantwortung.

Dr Erwin Kessler, VgT

 

Rückblick:

Ein empörter Besucher des Altersheims Bleichematt in Biberist schickte dem VgT obige Aufnahme des Kaninchenkastens. Da nicht einmal die (völlig ungenügenden) Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung erfüllt waren und eine klare Tierquälerei vorlag, erstattete der VgT beim Veterinäramt Anzeige und verlangte die Weiterleitung an die Strafbehörde. Obwohl das Veterinäramt die Verletzung von Tierschutzvorschriften bestätigt fand, hielt es die tierverachtende Solothurner Kantonstierärztin nicht für nötig, den verantwortlichen Leiter des Altersheimes strafrechtlich zu verzeigen; sie beurteilt Tierquälereien immer wieder als unbedeutende Bagatelldelikte.

Im April 2002 inspizierte VgT-Präsident Dr Erwin Kessler den Kaninchenstall und kündigte die Veröffentlichung der weiter andauernden tierquälerischen Zustände an. Hierauf teilte der damalige Heimleiter dem VgT mit, an einer Kadersitzung habe das Heim beschlossen, künftig auf Kaninchenhaltung zu verzichten; die Bestellung eines neuen Kastens werde annulliert. Dies beantwortete der VgT wie folgt: «Mit dem Verzicht auf die Kaninchenhaltung anstelle einer tierquälerischen Kastenhaltung (jede Kastenhaltung ist tierquälerisch), haben Sie eine gute Entscheidung getroffen. Die bedauernswerten Tiere haben nichts davon, wenn sie von Ihren Pensionären ‘geliebt’ werden. Im übrigen hätten Sie gut Platz für ein paar artgerecht gehaltene Freilandkaninchen. Kaninchen eignen sich nicht als Schoss- und Streicheltierchen. Das entspricht nicht dem Wesen von Kaninchen. Ihre Pensionäre hätten sicher Freude, in natürlicher Umgebung herumhoppelnden Kaninchen zuzuschauen.»

Hierauf stellte das Heim wortbrüchig einen neuen Kaninchenkasten auf, in dem bis heute Kaninchen ohne Auslauf gehalten werden. Eine solche kaltherzige Einstellung gegenüber Wehrlosen in einem Alters- und Pflegeheim halten wir für sehr  verwerflich.

Der neue tierquälerische Kastenstall:

Adresse:

Alters- und Pflegeheim Läbesgarte Bleichematt, Sascha und Dobrila Gelbhaus (Betriebsleitung), 4562 Biberist

Email: bleichematt@laebesgarte.ch

Tel 032 671 67 11


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