VN 07-2, letztmals aktualisiert am 22. August 2007

Nachtrag vom 22. August 2007:
Endlich! Endlich hat es keine (Kasten-)Kaninchen mehr in der Freizeitanlage Dreispitz, nur noch Hühner. Diese können nun in den verwilderten, nur selten benutzten ehemaligen Kaninchengehegen (die Kaninchen waren fast immer im Kasten) herumspazieren - genau das hat der VgT schon vor Jahren vorgeschlagen. Erst als im Juni die VgT-Nachrichten mit diesem Bericht in alle Haushaltungen im Kanton Schaffhausen verteilt wurden, kam es nun zu dieser Lösung. Nur öffentlicher Druck kann offenbar diesen Kaninchenquälern und der bürokratisch-trägen Schaffhauser Verwaltung Beine machen.

Aufnahme vom 22. August 2007:

 

Der im Juni 2007 publizierte Bericht:

Tierquälerische Kaninchenhaltung in der städtischen
Freizeitanlage Dreispitz in Schaffhausen-Herblingen

Vor zwei Jahren ersuchte der VgT die Liegenschaftenverwaltung der Stadt Schaffhausen, dieses städtische Grundstück nicht mehr für tierquälerische Kasten-Kaninchenhaltung zur Verfügung zu stellen. Das Veterinäramt stellte richtig fest, dass diese Kastenhaltung zwar den Mindestvorschriften der Tierschutzverordnung genüge, aber nicht artgerecht sei. Die Liegenschaftenverwaltung versprach Abhilfe, tat aber nichts, so dass heute immer noch tierquälerische Zustände herrschen: Hühner in einem kleinen Auslauf mit totem Boden ohne einen einzigen Grashalm, während ein zweiter Auslauf (Hintergrund in der folgenden Abbildung) ungenutzt bleibt (hohes, altes Gras).


Aufnahme VgT, Mai 2007

Die Kaninchen verbringen ihr Leben in tierquälerischer Kastenhaltung (rechts in der Abbildung oben), zum Teil sogar in grausamer Einzelhaft.

Ein solcher verwerflicher, tierquälerischer Umgang mit Tieren ist fehl am Platz in einer öffentlichen Freizeitanlage, wo Kinder und Familien verkehren, die durch dieses schlechte Vorbild dazu verführt werden können, Kaninchen ebenso tierquälerisch zu halten, wie das früher üblich war.

Damit unterläuft die Stadt grobfahrlässig die tierschützerischen Bestrebungen der schweizerischen Tierschutzorganisationen, die Kastenhaltung von Kaninchen endlich zum Verschwinden zu bringen.

Im Juni 2005 erhielt der VgT Hinweise aus der Öffentlichkeit über tierquälerische Hühner- und Kaninchenhaltung in der Freizeitanlage Dreispitz. Abklärungen des VgT ergaben eine üble Haltung von ca 10 Hühnern, deren Gefieder schwer geschädigt war:

Diese Gefiederschäden haben nichts mit der sogenannten Mauser (jährliche Erneuerung des Gefieders bei Vögeln) zu tun. Gesunde Hühner sehen nicht so aus in der Mauser, haben keine kahlen Stellen. (Haben Sie schon mal einen Vogel in einem solchen Zustand herumfliegen sehen?). Hingegen haben solche Gefiederschäden sehr viel zu tun mit dem sogenannten Federpicken - eine schwere Verhaltensstörung, wo sich die Hühner gegeseitig Feder ausreissen und fressen. Zu den Ursachen gehören schlechte Haltung und einseitige Fütterung. Hier im Dreispitz finden die Hühner auf dem toten, vegetationslosen Boden nichts zum Picken; sie können nur das Industriefutter fressen, das sie erhalten.

Verantwortlich für diese Tierhaltung ist die "IG Kleintierzucht", Josef Brugger, Settemerstrasse 113, 8207 Schaffhausen, Tel 052 643 39 79. Diese betreibt ihre üble Kleintierhaltung auf städtischem Boden mit Bewilligung der städtischen Liegenschaftenverwaltung (Hans-Rudolf Schlatter).

Am 12.8.05 wandte sich der VgT schriftlich an diese "IG Kleintierhaltung", erhielt aber keine Antwort. Hierauf beschwerte sich der VgT bei der Liegenschaftenverwaltung.

Am 14.9.05 erhielt der VgT von der Stadtgärtnerei, welcher der Fall zur Bearbeitung übergeben worden sei, ein schreiben, das kantonale Veterinäramt sei mit einer Beurteilung der Zuständ beauftragt worden.

Am 5.11.05 fotografierte der VgT ein Kaninchen mit überlangem Zahn - ein klarer Hinweis, dass die im Tierschutzgesetz vorgeschriebene Nagemöglichkeit für Kaninchen fehlt. Eine blanke Tierquälerei:

Tatsächlich war im Kastenstall nie Nagematerial (Zweige, Äste etc) zu sehen.

Die Kaninchen haben nicht einmal ständig frisches Wasser zur Verfügung (Wasserflaschen). In solchen Futterschälchen wird das Wasser rasch verschmutzt oder leert aus, so dass die Kaninchen kein Trinkwasser mehr haben, was aber dringend nötig wäre.

 

Am 5.11.05 beschwerte sich der VgT bei der Stadtgärtnerei darüber, dass die Missstände weiter anhielten. Das Schreiben wurde nicht beantwortet.

Am 6.12.05 beschwerte sich der VgT bei der zuständigen Stadträtin Veronika Heller. Diese liess die Stadtgärtnerei dahingehend antworten, das Veterinäramt habe die Situation wie folgt beurteilt: Die Grösse der Käfige genüge den gesetzlichen Mindesanforderungen. Die Haltung sei aber nicht artgerecht. Gestützt darauf sei von der IG Kleintierhaltung eine artgerechte Haltung verlangt worden (Freilaufgehege).

Im Frühjahr 2006 stellte der VgT fest, dass es keine Hühner mehr hatte, jedoch immer noch Kaninchen in Kastenhaltung. Hierauf forderte der VgT die Stadtgärtnerei auf, die Aufhebung der Kaninchenhaltung zu veranlassen.

Im Frühjahr 2007 stellte der VgT fest, dass die Kaninchen immer noch in tierquälerischer Kastenhaltung, ohne Auslauf, dahinvegetierten und die IG Kleintierhaltung auch wieder Hühner angeschafft hatte. Neue, junge Hühner, die noch keine Gefiederschäden aufweisen. Da die Haltung der Hühner sich aber nicht gebessert hat  - sie werden in einem Gehege mit vegetationslosem, toten Boden gehalten. während das zweite Gehege offensichtlich ungenutzt bleibt (altes hohes Gras) muss mit erneutem Auftreten von schweren Gefiederschäden gerechnet werden. 

Fazit: In der Stadt Schaffhausen herrscht unter Stadträtin Veronika Heller eine grausame Bürokratie.

Der VgT hat vergeblich vorgeschlagen, die Kaninchenhaltung stillzulegen und die beiden Auslaufgehege als Wechselauslauf für die Hühner zu verwenden. Wo kaltherzige Sturheit herrscht, führen auch einfache Vorschläge nicht zum Ziel.

Solche staatliche Missstände müssen öffentlich gemacht werden, denn erfahrungsgemäss erwacht die Staatsbürokratie erst aus ihrem Schlaf der Ungerechten, wenn ein Problem zu einem öffentlichen Thema wird. Der VgT veröffentlicht deshalb diesen Fall in der Juli-Ausgabe der VgT-Nachrichten, welche unter anderem im Kanton Schaffhausen in alle Haushaltungen verteilt werden.


VN 07-2

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