21. Juni / 10. Juli 2002
Herzlose Tierärztin:
Barbara Wirz befürwortet schwere Tierquälerei
Klage gegen die VgT-Vizepräsidentin zurückgtezogen: Nach der geplatzten Hauptverhandlung hat die Herzlose ihre chancenlose Klage nun zurückgezogen. Schade - wir hätten gerne weiter über ihre Herzlosigkeit öffentlich verhandelt!
Tierärztin Barbara Wirz, Krauchthalstr 86, 3065 Bolligen BE, hat in Leserbriefen in der Berner Zeitung und im Bund öffentlich das grausame Schächten befürwortet. Deshalb wurde sie von der Vizepräsidentin des VgT als "herzlose Tierärztin" kritisiert, worauf diese tierverachtende Tierärztin mit einer Ehrverletzung reagiert hat.
Ist nicht herzlos, wer solche grausamen Ritualmorde an empfindsamen Geschöpfen öffentlich befürwortet?
Gerichtsverhandlung geplatzt:
Am Donnerstag, den 20. Juni
2002, fand die Verhandlung vor dem Strafgericht Bern statt. Von Anfang an fiel
Gerichtspräsident Zwahlen durch unkorrekte Führung des Verfahrens auf: Die im
voraus schriftlich beantragte Bereitstellung einer Videoanlage zur Vorführung
eines wichtigen Beweisvideos hatte er stillschweigend ignoriert und damit das
durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierte Beweisrecht jedes
Angeklagten verletzt. Beim Eintreten in den Gerichtssaal verwies
Gerichtspräsident Zwahlen den Verteidiger der Angeklagten, Erwin Kessler, ins
Publikum: Er sei nur Zuhörer. Auch das ein krasse Menschenrechtsverletzung.
Artikel 6 der Menschenrechtskonvention garantiert jedem Angeklagten sich von
einem frei gewählten Verteidiger verteidigen zu lassen. Dieses Recht enthält
ausdrücklich auch die Berner Strafprozessordnung.
In einer Verhandlungspause schnitt Tierärztin Wirz wiederholt Grimassen gegen
Erwin Kessler. Daraus ergab sich eine allgemeine verbale Auseinandersetzung, in
die sich auch der Freund oder Begleiter von Tierärztin Wirz einmischte - wenn
nicht alles täuscht ein Jude. Damit wären auch die bislang undurchsichtigen
Motive klar, warum eine Tierärztin so verlogen öffentlich behaupten kann, das
Schächten sei keine Tierquälerei und durchaus "akzeptabel".
Anstatt die Verhandlung in der Sache weiterzuführen, fühlte sich
Gerichtspräsident Zwahlen berufen, die vor dem Gerichtssaal stattgefundene
Auseinandersetzung zu untersuchung. Er befragte dazu die Polizistin, die als
Türwächterin wirkte, was abgelaufen sei. Diese Polizisten konnte die Grimassen
der Tierärztin gar nicht sehen, entsprechend unobjektiv waren ihre Aussagen. Das
nahmen einige Zuhörer, die Zeugen waren, nicht hin und versuchten, ihre
Beobachtung darzustellen, worauf Gerichtspräsident Zwahlen nichts gescheiteres
wusste, als diese aus dem Saal zu weisen. Nun hatte Erwin Kessler genug: Er
stand auf, hielt dem Gerichtspräsidenten seine einseitigen Feindseligkeiten vor
und verliess mit der Angeklagten den Gerichtssaal. Der grösste Teil der Zuhörer
folgte nach. Damit war die Verhandlung geplatzt, worauf Gerichtspräsident
Zwahlen der Angeklagten nachrief, sie werde Zwangsvorgeführt. Dazu kam es nicht:
die herzlose Tierärztin zog ihre lächerlich-chancenlose Klage anschliessend
zurück.
Das Schächten sei "akzeptabel", hat diese Tierärztin in der Berner Zeitung und im Bund geschrieben. "Akzeptabel" für wen? Für die Schächtjuden wahrscheinlich, aber sicher nicht für deren Gewaltopfer! Das muss diese Tierärztin wissen. Die Verharmlosung und Befürwortung einer grauenhaften Tierquälerei durch eine praktizierende Tierärztin ist schockierend. Die Warnung an die wohl ahnungslosen möglichen Kunden in der Gemeinde Bolligen war massvoll formuliert, in der Sache gerechfertigt und erfolgte im öffentlichen Interesse zum Schutz von Konsumenten, Tierhaltern und Tieren.
Der deutsche Chirurg Dr W Hartinger beschrieb das Schächten wie folgt:
Beim Schächtschnitt werden zunächst die Haut und die oberflächliche Halsmuskulatur durchschnitten. Dann die tiefer liegende Luftröhre und die Speiseröhre. Gleichzeitig werden dabei die unmittelbar daneben liegenden Nervi phrenici durchtrennt, die das Zwerchfell motorisch versorgen. Jeder Medizinstudent hat gelernt und jeder Mediziner mit operativer oder anaesthesiologischer Erfahrung hat gesehen, daß die Luftröhre, der Kehlkopf und die Speiseröhre besonders schmerzempfindliche Organe sind, deren Verletzung noch in tiefer Narkose erhebliche Schmerzreaktionen mit Atemstörungen, Pulsfrequenz- und Blutdruckerhöhungen sowie EKG-Veränderungen verursacht und daß beim Verletzen der Halsschlagader der bekannte Carotis-Sinus-Effekt die besondere Sensibilität dieser Halsregion belegt.
Während des langsamen Ausblutens thrombosieren und verstopfen vielfach die durchtrennten Gefäßenden und es muß nachgeschnitten werden.
Zu den unerträglichen Schnittschmerzen bekommt das Tier noch Todesangst durch Atemnot. Infolge dieses atemnot-, angst- und schmerzbedingt verstärkten Atmungsvorganges wird das Blut in die Lungen aspiriert, was zusätzlich zu schweren Erstickungsanfällen führt. Und das alles - im Gegensatz zu den Behauptungen der Schächt-Beftürworter - bei vollem Bewußtsein des Tieres! Denn die Blutversorgung des Gehirnes ist noch gegeben. Filmaufnahmen belegen die volle Reaktionsfähigkeit und bewußte Orientierung des ausgebluteten Tieres, das nach dem Entfesseln mit der entsetzlichen Halswunde aufsteht und orientiert dem Ausgang des Raumes zutaumelt.
Die Blutversorgung des tierischen Gehirnes erfolgt durch drei paarig angelegte Gefäß-Stränge. Zwei Hals-Schlagadern, zwei Arterien innerhalb der Halswirbelkörper und zwei weitere in der Nackenmuskulatur. Diese sechs Hauptarterien anastomosieren im oberen Halsbereich, da weitere Gefäßverbindungen im vorderen Kopfbereich über die Arteria maxillaris zur Schädelbasis vorhanden sind. Außerdem existieren Gefäß-Anastomosen über die massive Nackenmuskulatur zum Kopfesinneren. Diese Vernetzung der Gefäße haben auch bei Durchtrennung der Halsschlagadern eine noch ausreichende Blutversorgung des Gehirnes zur Folge. Entsprechend dem bekannten physiologischen Vorgang reduziert der Körper beim Ausbluten seine periphere Durchblutung zugunsten von Hirn, Herz und Nieren bis auf Null.
Dieser Vorgang dauert nach allgemeiner Erfahrung mehrere Minuten, wobei Angaben bis zu 14 Minuten existieren. Die unterschiedlichen Zeitangaben sind auf die verschiedenen Kriterien zurückzuführen, ob man die Reaktionen des Körpers als Maßstab nimmt, den Cornealreflex, das Kreislaufsystem oder das Aufhören des Blutens aus den Gefäßenden oder des Herzschlages.
Videoaufnahmen von modernem, angeblich "tierschonendem" jüdischen Schächten in England zeigen folgendes:
Schächten von zwei Kühen. Es handelt sich offensichtlich um einen Ausschnitt aus der Routinearbeit eines mechanisierten jüdischen Schlachthofes. Die Direktorin der Vegetarier-Vereinigung Viva!, eine Zoologin, schreibt zu diesen Aufnahmen:
"Viva! hat eine offiziell gefilmte Videodokumentation erhalten über das Schächten zweier Kühe nach der jüdischen Schlachtmethode. Viva! wurde bei verschiedenen Gelegenheiten gesagt, dass Kühe durch einen einzigen Schnitt quer durch den Hals getötet würden und dass das Tier fast augenblicklich das Bewusstsein verlieren würde, was jedoch nicht zutrifft.
Fall 1:
Der Hals der Kuh wird durch eine mechanische Hebevorrichtung gestreckt durch Aufwärtsdrücken des Kopfes. Die Nüstern der Kuh vibrieren. Starrer Blick. Schäumender Speichel fliesst aus dem Maul. Der Schächter schneided die Kehle der Kuh durch, indem er 13 mal hin und her säbelt. Die Kuh zuckt vom Messer zurück soweit sie kann und ihr Ausdruck zeigt Schmerz und grosse Angst. Die Kuh verliert das Bewusstsein nicht sofort; der Film endet vorher.Fall 2:
Wieder wird der Hals der Kuh gestreckt und der Kopf mechanisch aufwärts gedrückt. Die Kuh steht dabei aufrecht in einer Box. Nach drei Schnitten strömt das Blut heraus; der mechanische Halsstrecker wird gelöst, aber das Tier verliert das Bewusstsein nicht. Es ist deutlich bei vollem Bewusstsein während das Blut aus der klaffenden Wunde strömt. Seine Augen blicken und blinken, es bewegt seine Ohren und es hält seinen Kopf aufrecht. Nach 30 Sekunden wird auf der Stirne ein Bolzenschuss angesetzt, aber die Kuh verliert das Bewusstsein immer noch nicht. Sie schafft es immer noch, ihren Kopf frei aufrecht zu halten, als der Film nach 50 Sekunden endet."
Kommentar von Erwin Kessler, Präsident VgT Schweiz:
Nach dem Durchsäbeln des Halses schiesst ein Blutschwall hervor, der bald zu stocken beginnt. Hierauf greift der Schächter mit der Hand in die klaffende Wunde, um das Blut wieder zum Fliessen zu bringen. Am Ende der ganzen Videosequenz macht die Kuh nach der ganzen Prozedur - Schächtschnitte und Bolzenschuss - sogar noch einen Schritt zurück, gerade noch sichtbar, bevor der Film abbricht. Für den Bolzenschuss werden zu schwache Ladungen verwendet, damit das Tier nicht getötet wird, weil die Tiere angeblich gemäss Religionsvorschrift lebend geschächtet werden müssen. Diese Praxis - Verwendung von Kleinviehmunition für Grossvieh - habe ich persönlich bei moslemischem Schächten in einer türkischen Metzgerei in Lengnau/BE beobachtet. Im vorliegenden Videofilm ist die Ladung offenbar so schwach, dass die Kuh nicht einmal momentan bewusstlos wird, sondern nur von Schmerz gepeinigt die Augen zukneift - eine satanische Schlachtmethode im Namen Gottes!
Die Videocassette ist beim VgT erhältlich. Bestellung durch Voreinzahlung von Fr 10.- auf Postkonto PC 85-4434-5 mit dem Vermerk "Schächtvideo".
Mail an den Verein gegen Tierfabriken Schweiz
Mail an den Webmaster
http://www.vgt.ch/vn/0403/barbara_wirz.htm