Die gedruckte Ausgabe im pdf-Format Inhaltsverzeichnis Alpen-Initiative: JA! Offizielle und wirkliche "Realität" im Zuger Tierschutz von Erwin Kessler Nach der Flugblatt-Aktion des VgT (vgl VN94-1) gaben die Zuger Behörden eine Pressekonferenz. Der Stand des Tierschutzvollzuges wurde als gut, die Kritik des VgT als völlig haltlos dargestellt. Das "Wissen" um die Zustände in der Nutztierhaltung schöpfen die Zuger Behörden aus den ungeprüften Angaben der Tierhalter (Selbstdeklaration) und daraus, dass ein privater Schweinegesundheits-Dienst (SGD) - von dem bekannt ist, wie er Missstände deckt - beauftragt wurde, für die Einhaltung der Tierschutzvorschriften zu sorgen. Es ist auffallend, wie die Behauptungen des zuständigen Sanitätsdirektors Birchler und des Kantonstierarztes Kamer über den angeblich fortschrittlichen Stand des Tierschutzvollzuges im Kanton Zug in den Medien als "Realität" dargestellt werden, untermauert von ausgesuchten Bildern aus Schweinehaltungen, wie sie im Kanton Zug nicht die Regel sind. Eine andere, katastrophale Realität zeigt sich, wenn man in die Zuger Tierfabriken hineinschaut: Selten gesetzeskonform und noch seltener tierfreundlich, oft dagegen KZ-artig - ohne Übertreibung. Der VgT hat davon Videoaufnahmen und Fotos, für welche sich die Zuger Medien jedoch nicht interessieren. Die zum Politfilz gehörende Zuger Presse hat eine eigentliche Gegenkampagne lanciert, um der Bevölkerung einzuimpfen, der Tierschutzvollzug funktioniere bestens und alles sei in Ordnung. Warum ist es für die Behörden so leicht, Missstände zu dementieren? Weil das Gesetz einseitig die Tierhalter schützt. Gegen Missstände haben Tierschutzorganisationen kein Klagerecht und Journalisten erhalten nur dort Zutritt, wo es nichts zu verbergen gibt. Wenn Tierschützer Zeugen nennen, welche die Missstände gesehen haben, wird gegen diese ein Strafverfahren wegen "Hausfriedensbruch" eingeleitet; den Tierhaltern geschieht in aller Regel nichts. Im mittlerweilen bekannten Fall, wo sogar gerichtlich festgehalten wurde, dass meine Kritik berechtigt war, hat Kantonstierarzt Kamer trotz offensichtlicher, von der Polizei rapportierter Verletzung von Tierschutzvorschriften, den Fehlbaren derart in Schutz genommen, dass dieser straffrei ausging und die Missstände jahrelang weiter andauerten. Unsere Gegendarstellung gegen die einseitige, völlig verzerrte Berichterstattung der 'Zuger Woche' mussten wir gerichtlich durchsetzen. Den Schweinemästern, die glauben, mich wegen meines Einsatzes für die gequälten Tiere terrorisieren zu können, gebe ich folgendes bekannt: 1. Die Unterschätzung meines Verteidigungsdispositives kann lebensgefährlich sein. 2. Schikanen mit Postversand-Bestellungen auf meinen Namen sind wirkungslos, da sie einfach nicht angenommen werden und zurückgehen. (Dass mir die Schweinemäster mit Vorliebe Sexvideos und pornografische Literatur zustellen lassen, zeigt, von welcher Gedankenwelt die gewerbsmässigen Tierquäler besessen sind: Gewalt und Sex.) 3. Sachbeschädigungen gegen mein Eigentum deckt der VgT, treffen also nicht mich. 4. Auch gegen Telefon-Terror habe ich Massnahmen vorgekehrt. Insgesamt zeigt mir das Verhalten meiner Gegner, dass ich auf der richtigen Seite kämpfe. Nachdem das Tierschutzgesetz toter Buchstabe geblieben ist, nimmt zum Glück der Fleischkonsum laufend ab. Die Arbeit des VgT ist darauf ausgerichtet, diesen Trend zu beschleunigen. Tierversuche: "Probieren wir's..."
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