Zum Drama um die Tierfabrik Zäch, St Margrethen:

Verludertes Gerichtswesen

von Erwin Kessler


Das Drama um die grässliche Schweinefabrik des Aldo Zäch in St Margrethen im St Galler Rheintal dauert nun schon 7 Jahre. Die Tiere leiden weiter. Der erste Teil des Dramas ist schon in meinem Buch «Tierfabriken in der Schweiz» auf Seite 154 und 155 beschrieben. In den folgenden Ausgaben der VgT-Nachrichten wurde darüber berichtet: VN1996/4 S.1 und VN1993/3 S. 11.Fortsetzung folgt!

Am 21. August 1996 bestätigte das Kantonsgericht St Gallen meine Verurteilung wegen angeblicher Beamtenbeleidigung im Zusammenhang mit der Schweinefabrik Zäch in St Margrethen. Für die Begründung dieses politischen Willkürurteils liess sich das Gericht Zeit bis zum 9. Dezember 96 Zeit, sodass die 20tägige Frist für die Ausarbeitung und Einreichung der Nichtigkeitsbeschwerde an das Bundesgericht gerade in die Weihnachtszeit fiel - und das in einem Verfahren, das von der St Galler Justiz nun schon bald während vier Jahren in menschenrechtsverletzender Weise verschleppt wird.

Unterdessen dauern die Missstände in der Schweinefabrik Zäch bis heute weiter an, während im Urteil zu lesen ist, es sei nicht erwiesen, dass diese Missstände genau während der amtlichen Alibi-Kontrolle vom 5. Januar 1993 auch vorgelegen hätten. Das Gericht lehnte auch die Beweisanträge dafür ab, dass die St Galler Veterinärbeamten solche Missstände zu Unrecht, in amtspflichtwidriger Weise als gesetzeskonform bezeichnen. Derart skandalöse Tatsachen lässt man lieber unter dem Tisch, und wenn es ein Tierschützer trotzdem wagt, die Missstände in Ställen und Veterinärämtern publik zu machen, dann wird er mit unglaublicher Rechts-Willkür verfolgt. Schon Dürrenmatt bezeichnete die Schweiz als einen "verluderten Staat". Ich betrachte es als eine Auszeichnung, in einem solchen Unrechtsstaat politisch verurteilt zu werden. Im Interesse des Tierschutzes habe ich dieses Urteil über die Weihnachtszeit trotzdem angefochten und werde es wegen menschenrechtswidrigen Verfahrensmängeln und Verweigerung des Beweisrechtes wenn nötig bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

Zur richtigen Zeit in der richtigen Partei, macht den Weg zum Richteramt frei

 

Vor Betrunkenen und Gerichten muss man sich in Acht nehmen - man weiss nie, wohin sie torkeln


[ *** VN-2/97 Inhaltverzeichnis *** ]

STARTSEITE