Die Tierquälereien mit Sonderbewilligung des Zürcher Veterinäramtes gehen weiter:

Weitere Fälle in Neftenbach und Oberhöri

von Erwin Kessler


 

In den VN96-6, Seite 12, haben wir einen Entscheid der Zürcher Bezirksanwaltschaft veröffentlich, in welchem die Sonderbewilligungen des Zürcher Veterinäramtes für das lebenslängliche Angekettet-Lassen von Kühen als Amtsmissbrauch beurteilt wurde. Von einer Strafe wurde abgesehen, weil der Vorsatz nicht erwiesen sei. Nun fährt das Veterinäramt mit dieser illegalen Praxis weiter. Im folgenden Bericht decken wir zwei weitere Fälle auf. Tierquäler werden im Kanton Zürich nicht nur nicht bestraft, sondern noch mit Steuergeldern subventioniert - und das Bundesamt für Veterinärwesen schaut tatenlos zu.

In der Nacht vom 13. auf den 14. Juli 1996 zerstach die Tierbefreiungsfront TBF die Reifen am Traktor von Landwirt Hermann Flach in Neftenbach. Damit wollte die TBF diesen Tierquäler zwingen, sein lebenslänglich angebundenes Vieh auf die Weide zu lassen, anstatt immer nur das Gras in den Stall zu fahren. Bei einer Einvernahme als "dringend Tatverdächtigter" erfuhr ich nähere Einzelheiten über diese TBF-Aktion: Eine Polizeifoto vom Traktor mit platten Reifen vor dem Tierquälerstall war für mich der Aufsteller des Tages. Weniger erfreulich ist, dass dieser gewerbsmässige Tierquäler vom Veterinäramt eine Sonderbewilligung bis zum Jahr 1999 für diese Tierquälerei hat. Er hat 22 Stück Vieh, davon 9 Milchkühe - alle in Privatjustiz unschuldig zu lebenslänglicher Kettenhaft verurteilt.

Ich gab zu Protokoll, dass nach meiner Ansicht die TBF nichts Illegales getan, sondern lediglich versucht hat, einen rechtmässigen Zustand herzustellen.

Einen anderen Sonderbewilligungs-Fall entdeckten wir kürzlich in Oberhöri: Dort hält Landwirt Jakob Huber sein Vieh seit Jahrzehnten lebenslänglich an der Kette - illegal und mit illegaler Die Tierquälereien mit Sonderbewilligung des Zürcher Veterinäramtes gehen weiter - VgT deckt neue Fälle auf in Neftenbach und Oberhöri von Erwin Kessler


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